Die beschlossene Pflegereform im Überblick:

Berlin, Generationengerechtigkeit, Soziale und ökologische Verantwortung - 11. Juni 2021

Pflegekräfte sollen regelhaft nach Tarif bezahlt werden:

Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

 

Pflegebedürftige sollen nicht überfordert werden:

Eine bessere Bezahlung führt zu steigenden Kosten. Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dadurch nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Damit entlasten wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar – z.B. nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rd. 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um 5 Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.

 

Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden dürfen:

Pflegefachkräfte erhalten künftig mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels im Sinne der Pflegebedürftigen. Außerdem sollen die Fachkräfte eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen dürfen (z. B. bei Dekubitusversorgung, Kompressionsverbänden, etc.).

 

Pflegebedürftige sollen u. a. nach einem Krankenhausaufenthalt besser versorgt werden (Kurzzeitpflege):

Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf z. B. nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

 

Pflegeversicherung soll Bundeszuschuss erhalten:

Ab dem Jahr 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.

 

Für Pflegeheime soll ein einheitlicher Personalschlüssel gelten:

In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 1. Januar 2020 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.

 

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