Bundestag und Bundesrat beschließen Barrierefreiheitsgesetz

Berlin, Soziale und ökologische Verantwortung - 25. Juni 2021

Berlin. Der Bundesrat hat heute am Freitag dem Barrierefreiheitsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass bestimmte Dienstleistungen und Produkte barrierefrei werden. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann: „Bislang müssen europäische Firmen uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten. Es ist an der Zeit, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Dadurch werden Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein. Gut so!“

Stegemann: Breitere Produktpalette für Menschen mit Behinderungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen eins zu eins um und dient der europaweiten Harmonisierung und Verbesserung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die ab 28. Juni 2025 barrierefrei hergestellt, vertrieben, angeboten oder erbracht werden müssen. Dies betrifft vor allem digitale Endgeräte und Dienstleistungen, etwa Laptops, Smartphones, Fernseher, Automaten oder Bankdienstleistungen.

Für Kleinstunternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten und erbringen möchten, wird ein Beratungsangebot bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit geschaffen. Wirtschaftsakteure, für welche die Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten würden, sind vom Gesetz ausgenommen.

Der Deutsche Bundestag hatte das Barrierefreiheitsgesetz bereits am 21. Mai beschlossen.