Bund fördert lebenswerte Innenstädte und Ortskerne mit 250 Millionen Euro

Berlin, Generationengerechtigkeit, Soziale und ökologische Verantwortung - 23. Juli 2021

Berlin. Die Städte und Gemeinden in der Region sind dazu aufgerufen, im Rahmen des Bundesprogramms ‚Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren‘ bis zum 17.09.2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mitteilt, stehen hierfür  bis 2025 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. „Unsere Innenstädte und Ortszentren haben besonders stark unter der Pandemie gelitten. Mit der neuen Förderung unterstützen wir unsere Kommunen dabei, Neues in der Stadtentwicklung zu wagen, damit unsere Stadtzentren und Dorfkerne auch in Zukunft attraktiv und lebenswert bleiben“, so Albert Stegemann.

Stegemann: Neues wagen, damit unsere Kommunen attraktiv und lebenswert bleiben

Wie der CDU-Politiker ausführt, seien viele Städte und Gemeinden auch ohne die Pandemie bereits vor tiefgreifenden Veränderungen gestanden: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Dies betrifft beispielsweise auch den Städtebau, die Immobilienwirtschaft, den Klimaschutz und die Mobilität. Es ist wichtig, in dem Transformationsprozess auch die vielfältigen Chancen zu erkennen und gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren – Mietern, Eigentümern, Investoren, Verwaltung, Unternehmen und Kreativen – innovative Konzepte für attraktive Ortskerne zu entwickeln und umzusetzen“, meint Stegemann.

Fördergegenstände sind die Entwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels in Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren. Die Projekte müssen bis spätestens zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent. Dabei beträgt der Förderzuschuss mindestens 200.000 Euro und höchstens 5 Millionen Euro.

Das Bundesprogramm ‚Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren‘ wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) umgesetzt.

Der Förderaufruf sowie weitere Informationen sind abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/innenstadtprogramm