Unlautere Handelspraktiken: Beschwerden online bei der BLE einreichen

Berlin, Ernährung, Heimische Wirtschaft, Landwirtschaft - 26. Oktober 2021

Berlin. Unlautere Handelspraktiken (Englisch: Unfair Trading Practices oder „UTP“) zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten sind in Deutschland seit Juni dieses Jahres verboten. Wer von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder von solchen Vorfällen weiß, kann sich über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden, teilte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann mit.

Unlautere Handelspraktiken auch in der Landwirtschaft

„Landwirte und Lieferanten können sich nun anonym über unfaire Handelspraktiken beschweren. Das Gesetz und die eingerichtete Beschwerdestelle ist ein wichtiger Schritt, um nicht nur über Fairness in den Beziehungen zwischen Handel und Landwirtschaft zu reden, sondern dieses Fairplay mit Leben zu füllen“, freut sich Albert Stegemann über Unterstützung für die Landwirtschaft.
Für Stegemann sei besonders wichtig, dass Landwirte und Lieferanten sich melden können, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Identität offengelegt wird. „Bislang gab es oft die Sorge, dass Akteure, die unfairen Handel kritisieren, bei späteren Verhandlungen benachteiligt werden könnten.“

Unlautere Handelspraktiken finden oft kaum sichtbar, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern, statt. Die BLE als zuständige Behörde für die Durchsetzung des Verbots ist deshalb auf Hinweise von Betroffenen oder Personen, die Kenntnis über solche Praktiken haben, angewiesen.
Das Verbot unlauterer Handelspraktiken schützt alle Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen, die einen Jahresumsatz von höchstens 350 Millionen Euro haben. Erfasst sind sowohl Landwirte als auch Lieferanten der lebensmittelverarbeitenden Industrie. Das Verbot schützt zudem größere erzeugergetragene Unternehmen aus den Bereichen Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Gartenbau. Aber auch Zusammenschlüsse, bei denen der Lieferant Mitglied ist, können sich melden. Dazu zählen beispielsweise Kreisbauernverbände und andere Erzeugerverbände auf Landes- oder Bundesebene.

UTP-Richtlinien sind europaweit

Mit der sogenannten UTP-Richtlinie wurde erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken eingeführt. Dadurch sollen solche Praktiken eingedämmt werden, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“. In Deutschland ist die UTP-Richtlinie durch das Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) umgesetzt, welches am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Ausführliche Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und das Online-Beschwerdeformular sind unter www.ble.de/utp zu finden.