Investitionen an Grundschulen wie in Gersten sind gefährdet

Soziale und ökologische Verantwortung, Wahlkreis - 11. November 2021

Berlin. Auf Drängen von CDU und CSU hat der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag einen Antrag zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. Hierfür hat sich auch der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann stark gemacht. „Aufgrund der aktuellen Situation am Baumarkt verzögern sich viele Baumaßnahmen. Das betrifft auch den Ausbau von Grundschulen in unserer Heimat. Für die Kommunen brauchen wir Verlässlichkeit auch über den 31. Dezember 2021 hinaus“, so Stegemann.

Nach aktuellem Stand ist am Jahresende der rechtlich zwingend notwendige Zeitpunkt für das Fertigstellen der Investitionsprojekte in Grundschulen erreicht. Der Abruf der Fördermittel ist bis zum 15.11. verbindlich notwendig, da ein Mittelabruf nur für Projekte zulässig ist, die bis zum 31.12.2021 fertiggestellt werden. Ansonsten droht eine Rückzahlungspflicht für die Zuschüsse.

Sorgen auch bei den SamtgemeindebürgermeisterInnen aus Herzlake und Lengerich

Diese Sorgen teilen etwa die SamtgemeindebürgermeisterInnen aus Herzlake und Lengerich, Martina Schümers und Matthias Lühn. Samtgemeindebürgermeister Matthias Lühn hatte sich mit Blick auf die Grundschule Gersten bereits früh für eine Fristverlängerung eingesetzt. Das Genehmigungsverfahren habe sich verzögert und die Pandemielage zu Lieferverzögerungen bei vielen Baustoffen geführt. Hierauf hätten die Kommunen als Antragsteller keinen Einfluss.

Der Bundestagsabgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim Albert Stegemann unterstützt die Kommunen, die auf eine Fristverschiebung drängen: „Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Es ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden können. Viele Kommunen würden die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben müssen und Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit würden auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduziert, das müssen wir verhindern.“

Der Deutsche Bundestag konnte sich am Donnerstag derweil noch nicht zu einer Zustimmung durchringen und hat den Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel zum Ganztagsausbau im Grundschulalter mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in die Ausschussberatung überwiesen. „Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches“, bedauert Stegemann diese Entscheidung.

Das Förderprogramm in Höhe von 750 Millionen Euro hatte der Bund im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Bereits jetzt ist absehbar, dass nicht alle bereits begonnene Bauvorhaben bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Es besteht damit die Gefahr, dass Kommunen wie Gersten auf den hohen Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.