Berlin. Die Europäische Kommission hat eine Umfrage gestartet, um die Wirksamkeit der Maßnahmen im Kampf gegen unlautere Handelspraktiken in Lebensmittelbereich zu ermitteln. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für die Region, Albert Stegemann, erklärt die Niedrigschwelligkeit der Maßnahme: „Das Ausfüllen dieses Fragebogens dauert keine zehn Minuten. Die Teilnahme ist bis Ende Januar 2022 möglich. Die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.“ Die Beteiligung an der künftig jährlich stattfindenden Abfrage ist für Albert Stegemann ein wichtiger Baustein, um die Fairness in der gesamten Lebensmittelversorgungskette weiter zu verbessern.
„Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten vermissen viele unserer landwirtschaftlichen Familien, die ihre Betriebe seit Generationen führen, einen fairen Umgang von Seiten der Abnehmer“, so Albert Stegemann, der im September für das mittlere und südliche Emsland sowie die Grafschaft Bentheim erneut direkt in den Bundestag gewählt wurde. „Die Umfrage soll diesen Menschen eine Stimme geben, und kann das Fundament für weitere Nachbesserungen darstellen.“
Der Fragebogen der Europäischen Kommission für die Lieferanten der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zum Thema unlautere Handelspraktiken kann abgerufen werden unter: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/2nd_survey_UTPs .
Mit der sogenannten UTP-Richtlinie (Englisch: Unfair Trading Practices oder „UTP“) wurde vor drei Jahren erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken eingeführt.
Das Verbot unlauterer Handelspraktiken schützt Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen. Erfasst sind sowohl Landwirte als auch Lieferanten der lebensmittelverarbeitenden Industrie. Dadurch sollen solche Praktiken eingedämmt werden, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“.
In Deutschland wurde die UTP-Richtlinie durch das Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) in nationales Recht umgesetzt, welches am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Unlautere Handelspraktiken zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten sind in Deutschland verboten. Wer von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder von solchen Vorfällen weiß, kann sich über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden.
Ausführliche Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und das Online-Beschwerdeformular sind unter www.ble.de/utp <https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/Unlautere-Handelspraktiken_node.html;jsessionid=5ADF214C1FB475293B9C7F57E7DBA6A9.2_cid325> zu finden.