Modernisierungsschub für Straßen und ÖPNV – 42 Millionen Euro für das Emsland und die Grafschaft

Wahlkreis - 11. Dezember 2021

Berlin/Hannover. Durch die gemeinsame Förderung von Bund und Land werden im kommenden Jahr Investitionen von über 42 Millionen Euro für das Emsland und die Grafschaft Bentheim angestoßen. Dies teilte der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Digitalisierung, Bernd Althusmann, dem direkt gewählten Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Mittelems, Albert Stegemann, am heutigen Tage mit. „Die Modernisierungsschub für eine gute regionale Verkehrsinfrastruktur wird durch die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesförderungen ermöglicht“, unterstreicht Albert Stegemann.

Modernisierungsschub fängt bei Omnibussen an

Für Albert Stegemann ist dies ein weiterer Beleg für die funktionierende Zusammenarbeit im Emsland und der Grafschaft Bentheim mit den politischen Vertretern in Hannover und Berlin. „Durch die ‚Bundesregelung Kleinbeihilfen‘ haben wir als Bund die Voraussetzungen dafür geschafften, das eine beihilferechtlich unbedenkliche Förderung von Unternehmen bis zu einer Höhe von derzeit 1,8 Millionen Euro je Unternehmen erlaubt ist und noch bis Jahresende 2021 gilt. Dies ermöglicht die Anschaffung von 11 Omnibussen für unsere Heimat. Zehn davon finden im Emsland und einer in der Grafschaft Bentheim Verwendung.“

Die deutliche Aufstockung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, kurz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erlaubt es den Ländern nun mehr Projekte umzusetzen. Bereits 2021 wurden die jährlichen Mittel auf 1 Milliarde Euro angehoben. „Zudem haben wir bereits vereinbart, dass die die Mittel ab 2025 auf jährlich zwei Milliarden Euro verdoppelt werden“, erklärt Albert Stegemann.

Ziel des Programms ist, dass die aufsteigenden GVFG-Mittel schnell und sinnvoll investiert werden können, sodass alle Bürgerinnen und Bürger direkt von einem modernen ÖPNV profitieren und vpm dem Modernisierungsschub profitieren. Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. In anderen Fällen beträgt der Fördersatz bis zu 60 Prozent. „Der ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und modernen Mobilität und wird daher vom Bund, trotz der originären Zuständigkeit der Länder und Kommunen, in erheblichem Maße finanziell unterstützt“, betont der CDU-Abgeordnete Stegemann

„Die Zuständigkeit für die Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV liegt bei den Ländern bzw. den Kommunen. Diese sind am besten in der Lage, ihren örtlichen Gegebenheiten entsprechend die richtigen Maßnahmen für den Stadt- und Regionalverkehr zu ergreifen. So stelle ich mir ein gutes und funktionierendes Zusammenspiel zwischen den einzelnen politischen Ebenen vor.“ lobt Stegemann explizit die Arbeit der Landtagsabgeordneten aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim.