Höchstbemessungsleistung wird in aktueller Krisensituation ab heute ausgesetzt 

Wahlkreis - 13. Oktober 2022

Berlin. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg für mehr Energieerzeugung aus Biogasanlagen freigemacht. Ab dem heutigen Donnerstag treten die entsprechenden Gesetzesänderungen in Kraft. „Damit soll die Abhängigkeit von russischem Gas gesenkt werden, um gut durch den Winter zu kommen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Die Änderung am Energiesicherungsgesetz und an anderen energiewirtschaftlichen Vorschriften soll insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik verbessern, aber auch den Stromnetzausbau beschleunigen.

Um eine möglichst gute Gasausbeute aus Biogasanlagen zu erreichen, wird zum einen die Höchstbemessungsleistung für die Jahre 2022 und 2023 sowie der Flexibilisierung des Güllebonus bis einschließlich April 2023 ausgesetzt. Zudem wurde auch eine befristete Änderung im Baugesetzbuch erreicht. „Mit der vorübergehenden Aussetzung der Kapazitätsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern und der Möglichkeit zur Verwendung zusätzlicher Substrate leisten wir als Parlament einen wichtigen Schritt zur Versorgungssicherheit“, hält Albert Stegemann fest.

Für den CDU-Abgeordneten kommt dieser wichtige Schritt, auf den die Union bereits seit Beginn des Ukraine-Krieges gedrängt hat, allerdings zu spät. „Damit Biogas dauerhaft seinen Anteil zum erneuerbaren Energie-Mix leisten kann, muss die Bundesregierung rascher rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen, damit die Anlagen höchstmöglich flexibel Strom erzeugen können dürfen und deutlich mehr Wohngebiete sowie Gebäude im ländlichen Raum mit bezahlbarer Wärme versorgen können.

Bei den angekündigten Erleichterungen im Genehmigungsrecht muss Wirtschaftsminister Habeck den Worten schnell Taten folgen lassen“, findet Stegemann. Die Änderungen treten nach der gestrigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ab dem heutigen Donnerstag in Kraft. Einige Regelungen stehen unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die Europäische Kommission. Auch für kleinere Photovoltaik-Neuanlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung gelten damit seit heute Erleichterungen.