Kirchen in Bad Bentheim und Lingen profitieren und können nun saniert werden

Wahlkreis - 10. November 2022

Lingen/Bad Bentheim. Der Bund fördert die Sanierung der evangelisch-reformierten Kirche in Lingen sowie der Bentheimer Barockkirche mit insgesamt 850.000 Euro. Die Mittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XI und wurden heute im Haushaltsausschuss des Bundestages freigegeben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hatte sich persönlich für die finanzielle Unterstützung eingesetzt.

Über die Entscheidung zeigte sich Stegemann dementsprechend erfreut: „Beide Kirchen prägen das Stadtbild. In ihrer Art und im Erhaltungszustand sind sie außergewöhnlich im nordwestdeutschen Raum. Ich freue mich sehr, dass mit der Förderung eine Sanierung realisiert werden kann. Nun können endlich die schadhaften Stellen repariert werden.“ Die gute Nachricht aus Berlin wurde auch in den Kirchengemeinden freudig aufgenommen.

Die evangelisch-reformierte Kirche an der Kirchstraße in Lingen erhält 500.000 Euro. Die Kirche geht im Kern auf das 13. Jahrhundert zurück. Aus dieser Zeit stammt der erhaltene Turm. Nachdem das Kirchengebäude stark verfallen war und der Turm im 16. Jahrhundert zwischenzeitlich um einen Fachwerkbau ergänzt, wurde dieser Anbau um 1720 durch neues Langhaus ersetzt.

Weitere 350.000 Euro fließen in die Sanierung der denkmalgeschützten evangelisch-reformierten Barockkirche in Bad Bentheim. Diese wurde 1696 errichtet und befindet sich im Süden unterhalb der Bentheimer Burg.

Mittlerweile weist die Kirche Schäden im Dach und an der Außenwand auf. Dadurch dringt Regen. Im Kirchenraum gibt es zahlreiche schadhafte Stellen, an denen der Putz bereits herabgefallen ist. Bei einer Vor-Ort-Begehung in Bad Bentheim berichtete Pastorin Heike Parschat Albert Stegemann im Sommer vom sanierungsbedürftigen Zustand des Kirchenhauses. Es sei dringend nötig und geboten, das Dach neu zu decken, um größere Schäden abzuwenden, berichtete Pastorin Heike Parschat. Da der Dachstuhl noch in einem guten Zustand sei, könne man mit wenigen Maßnahmen, eine große Wirkung erzielen.

Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Förderfähig sind Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann verweist darauf, dass bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungen historisch wertvoller Gebäude im Emsland und in der Grafschaft Bentheim durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm ermöglicht werden konnten. Hierzu zählen das Kloster Frenswegen in Nordhorn sowie die Wallanlage und das Högerhaus (heute Polizeistation) in Meppen.