Berlin. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) ruft zur aktiven Beteiligung an der öffentlichen Konsultation der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Solarparks auf Moor- und Grünland auf. Hintergrund ist die Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die auch auf Moorböden erlaubt und förderfähig sein sollen. Die Bundesnetzagentur will nun die Anforderungen an diese Photovoltaik-Anlagen genauer definieren, die auf Moorböden und Grünland errichtet werden. Stellungsnahmen sind bis zum 17. März möglich.
„Die Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist ohne Frage ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Energieerzeugung. Allerdings müssen dabei auch Zielkonflikte berücksichtigt werden, insbesondere bei unseren emsländischen Moorflächen, wo es viele praktische Fragen gibt. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger aus der Region auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und ihre Meinung dazu kundzutun“, erklärt Stegemann.
Wie die Bundesnetzagentur bekannt gegeben hat, soll die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch auf Moorböden angewendet werden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind und mit der Errichtung der Photovoltaik-Anlage dauerhaft wiedervernässt werden. Dabei sei es unerheblich, ob die Photovoltaik-Anlage aufgeständert, fest im Boden verankert oder schwimmend auf der Fläche, also als eine Floating-Photovoltaik-Anlage errichtet werde. Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss.
Hintergrund: Wenn neue politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften entwickelt werden, holen die Bundesregierung und ihre untergeordneten Organisationen wie die Bundesnetzagentur regelmäßig die Meinung von Bürgern und interessierten Kreisen in Form einer öffentlichen Konsultation ein. Bis zum 17. März können Stellungnahmen abgegeben werden. Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur sollen Grünland-Flächen für die erhöhte EEG-Förderung gültig sein, die kein Moorboden sind, wenn eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung als Dauergrünland erfolgt, wenn es nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegt oder nicht als natürlicher Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen gilt.
„Es ist wichtig, dass bei der Umsetzung der Neuregelung im EEG sowohl die ökologische als auch die ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Im internationalen Naturpark Bourtanger Moor-Bargerveen herrscht bisher große Verunsicherung, wie PV-Anlagen im Moor behandelt werden, weil gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen. Daher ist eine breite Beteiligung an der Konsultation der Bundesnetzagentur von großer Bedeutung“, schließt Stegemann ab.