EU-Industrieemissionsrichtlinie gefährdet viele landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaft - 28. März 2023

Berlin. Der örtliche Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hat in einer schriftlichen Anfrage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nachgefragt, wie viele landwirtschaftliche Betriebe von der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie betroffen wären. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir plant mit seinem Vorschlag, den Schwellenwert auf 300 Großvieheinheiten in der Rinderhaltung zu reduzieren. Stegemann kritisiert beide Vorschläge und schlägt stattdessen eine gemeinsame Absprache wegen neuer Schwellenwerte vor.

In der Antwort des BMEL auf die Anfrage von Stegemann wurde mitgeteilt, dass die Europäische Kommission einen Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten vorgeschlagen hat, ab dem Betriebe von der Richtlinie erfasst und entweder genehmigungs- oder registrierungspflichtig sein sollen. Stegemann hält diesen Vorschlag für unverhältnismäßig: „Der von der EU-Kommission vorgegebene Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten ist fachlich und politisch nicht zu rechtfertigen. Mit einem Schlag wären über 22.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland von der Richtlinie betroffen. Das entspricht einer Verachtfachung der bisher betroffenen Betriebe. Die Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft würde erheblich leiden.“

Bei Anwendung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Schwellenwerts von 300 Großvieheinheiten wären voraussichtlich ca. 1700 Betriebe betroffen, die Rinder und Milchkühe halten. Derzeit gilt sie für Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe, während Rinderhaltungsbetriebe erstmals erfasst werden sollen.

Stegemann fordert dafür eine Abstimmung mit den Praktikern und den europäischen Partnern, um einen Schwellenwert zu finden, der die Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig kritisiert er das Agieren von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir: „Ohne sich mit den Praktikern und mit den wichtigsten europäischen Partnern ernsthaft abzustimmen, zaubert er in Brüssel mit einem Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten einen eigenen neuen Vorschlag aus der Tasche.  Auch dieser Vorschlag geht an der Praxis und Wirklichkeit vorbei. Der Minister gefährdet damit kleinere und mittlere Betriebe, die sich die neuen Auflagen und Nachrüstepflichten, die mit hohen Kosten einhergehen, nicht leisten können.“

Hintergrund: Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt, dass von bei einem Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten über 22.000 Betriebe betroffen wären (Siehe Anlage 1 zu Fragen 4 und 5 in Drs. 20/2744 – Drucksache 20/2744 (bundestag.de) nachzulesen auf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/027/2002744.pdf

Bundesminister Cem Özdemir hatte anl. des EU-Agrarrats am 31.01.2023 erklärt „(…) Ich setze mich – in Absprache mit meiner federführend zuständigen Kollegin, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, – bei der Kommission für einen Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten in der Rinderhaltung ein.“ nachzulesen auf: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/013-agrarrat-tiertransporte.html