Nitratrichtlinie/Landwirtschaft – EU-Kommission startet öffentliche Konsultation

Landwirtschaft - 15. Februar 2024

Brüssel/Berlin. Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der EU-Nitratrichtlinie gestartet. Bürgerinnen und Bürger, Landwirte und Interessenvertreter sind dazu aufgefordert, ihre Ansichten bis zum 8. März 2024 mitzuteilen. In öffentlichen Konsultationen können EU-Bürger ihre fundierten Meinungen zu europäischen Angelegenheiten kundtun. Die EU-Kommission verwendet diese Methode, um mehr Menschen aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Darüber informieren der örtliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Jens Gieseke, und der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (beide CDU).

Die Bewertung der Bürger und der Interessenvertreter soll Hinweise geben, ob die derzeitige Nitratrichtlinie noch zeitgemäß ist. Präziser soll geprüft werden, ob die Richtlinie nachweislich zum Ziel einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft sowie zur Ernährungssicherheit beiträgt. Dabei wird auch betrachtet, ob die Richtlinie angesichts sich ändernder Klima- und Umweltbedingungen den Landwirten ermöglicht, sich entsprechend anzupassen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Das Hauptziel der Nitratrichtlinie besteht darin, Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigungen durch Nitrat zu schützen, indem sie den Einsatz von Düngemitteln einschränkt und die Anwendung ökologischer Verfahren fördert. Zu hohe Nitratkonzentrationen können sich negativ auf die Wasserqualität auswirken und verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten, einschließlich der Landwirtschaft, beeinträchtigen. Aus Sicht der beiden CDU-Vertreter sollte insbesondere das Verursacherprinzip in den Vordergrund gerückt werden anstatt pauschal landwirtschaftlicher Nutzflächen als so genannte rote Gebiete zu erklären, in denen die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Dies hatte die Ampel-Bundesregierung versäumt in ihren Konsultationen mit der EU-Kommission sowie mit den Bundesländern stärker zu berücksichtigen. Dadurch sind aktuell keine Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten möglich.

Stegemann und Gieseke rufen die Landwirte dazu auf, die Gelegenheit der öffentlichen Konsultation zu nutzen und über konkrete Probleme in der Praxis zu berichten. Eine hohe Beteiligung an der Konsultation durch möglichst viele Landwirte kann Einfluss auf das Ergebnis haben. Dies haben bereits zurückliegende Konsultationen in anderen Bereichen gezeigt. Die Konsultation, an der sich jeder beteiligen kann, läuft noch bis zum 08. März 2024.

Weitere Informationen und der Link zur Konsultation gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14051-Schutz-der-Gewasser-vor-Verunreinigung-durch-Nitrat-aus-landwirtschaftlichen-Quellen-Bewertung/F_de