Bentheimer Modegeschäft Sonja Wilke kämpft mit Ablehnung der Corona-Hilfen

Wahlkreis - 14. Juni 2024

Das einzig verbliebene Modegeschäft in der Bentheimer Innenstadt von Sonja Wilke sieht sich mit ernsten finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, nachdem ihre sorgfältig vorbereitete Corona-Schlussabrechnung abgelehnt wurde. Vor kurzem wandte sich die Bentheimer Einzelhändlerin daher an den örtlichen Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann (CDU). Trotz Unterstützung und Beratung durch eine Steuerberatungsgesellschaft wurde eine Summe von insgesamt 24.000 Euro nicht genehmigt, da die NBank die im Rahmen der Schlussabrechnung geltend gemachte Warenwertabschreibung für Einzelhändler nicht akzeptiert hat.

Abgeordneter Stegemann beklagt Ungerechtigkeiten bei Schlussabrechnungen

Die Unternehmerin hat die saisonalen Modeartikel während der Pandemie an Bedürftige gespendet, da ihr Kaufhaus aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden musste, wodurch saisonale Ware dauerhaft im Verkaufswert gemindert wird. Die gespendete Ware wurde von Frau Wilke bezahlt. Dies führt bei der Verweigerung der erwarteten Corona-Überbrückungshilfe zu einem vollständigen Verlust, den ein kleines Geschäft nur schwer erwirtschaften kann.

Laut den FAQs, die als Basis für die Erstellung der Anträge auf Überbrückungshilfen und Schlussabrechnungen gelten, wird der Einkaufspreis der gespendeten Saisonware zu einem bestimmten Prozentsatz als Überbrückungshilfe genehmigt. Die Spenden können auch mit Einreichung der Schlussabrechnung geltend gemacht werden, da erst mit Erstellung der Schlussabrechnung die endgültigen Zahlen der Bewilligungsstelle vorgelegt werden müssen und dies zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung führen kann. Die für die Schlussabrechnung zuständige NBank weigert sich nun allerdings, den fünfstelligen Betrag auszuzahlen.

Die Begründung: Bei den mit der Schlussabrechnung erstmals eingereichten Spenden handelt sich um einen nach dem 30. Juni 2022 gestellten Antrag auf eine Beihilfe. Der ursprüngliche Antrag auf Genehmigung der Beihilfe, in diesem Fall die Überbrückungshilfe III, wurde bereits vor dem 30. Juni 2022 gestellt und genehmigt.

Zum Hintergrund: Die Abwicklung der Corona-Hilfen stellt derzeit sowohl Unternehmen als auch Steuerberatungen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland vor erhebliche Herausforderungen. Während der Pandemie waren viele Unternehmen auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen, um Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Anträge für diese Wirtschaftshilfen erforderten detaillierte Angaben zum erwarteten Umsatzrückgang und den Fixkosten. Die Schlussabrechnungen dieser Hilfsprogramme beinhaltet eine nachträgliche Überprüfung, ob die gewährten Zuschüsse gerechtfertigt waren.

Einer der ortsansässigen Steuerberater in der Grafschaft Bentheim meint: „Die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelungen sind durch die zuschussgebenden Stellen im Nachhinein nachteilig für die Antragsteller ausgelegt worden. Dies führt für die Unternehmen zu erheblichen Rückzahlungen von bereits ausgezahlten Förderzuschüssen bzw. zum Ausfall von weiteren Zahlungsansprüchen.  Ebenso wird der damit verbundene administrative Aufwand folglich auch auf den Rücken der Steuerberatung ausgetragen. Die Regularien zum Zeitpunkt der Beantragung dürfen nicht nachträglich zum Negativen verändert werden, hier muss unseres Erachtens Vertrauensschutz herrschen. Die Antragstellung erfolgte zum Teil mit Angaben von Schätzwerten, sofern dies in den Förderanträgen entsprechend vorgesehen war. Die Möglichkeit zur Anpassung der Angaben im Rahmen der Schlussabrechnungen ist daher zwingend notwendig. Wenn dies zum Nachteil unserer Mandanten möglich ist, dann muss das auch zum Vorteil unserer Mandanten möglich sein.“

Der Handelsverband Textil (BTE) bestätigt, dass ähnliche Fälle auch bei anderen Unternehmen bekannt sind. Dennoch scheint das Ausmaß der Probleme der Bundesregierung nicht vollständig bekannt zu sein, wie eine Antwort auf eine schriftliche Einzelfrage von Albert Stegemann zeigt. Aus dieser geht hervor, dass die Bundesregierung lediglich Kenntnis von einem einzigen Fall von nicht abgerechneten Warenspenden hat. In Anbetracht dieser Unzulänglichkeiten hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zu verbessern. Die Union hat unter anderem die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2024 beantragt und eine risikoorientierte Prüfung der Schlussabrechnungen gefordert.

Wenn die Bewilligungsstellen die einzelnen Bewilligungsbescheide unter den sogenannten Totalvorbehalt stellen und die Antragsberechtigung grundsätzlich mit Einreichen der Schlussabrechnungen neu prüfen, stellt sich abschließend die Frage, ob die Vorgehensweise der Bewilligungsstellen haltbar ist. Dies scheint fraglich, wenn die Veränderung bei der Aufstellung der endgültigen Fixkosten nur zu Gunsten der Bewilligungsstellen berücksichtigt werden und sogenannte „neue“ Fixkosten keine Berücksichtigung finden und nicht ausgezahlt werden.

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