Berlin. Ab sofort können Soloselbständige einmalig die Neustarthilfe des Bundes von bis zu 7.500 Euro beantragen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit. „Nachdem bereits seit der vergangenen Woche Unternehmen die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen können, nimmt die Neustarthilfe die Soloselbstständigen in den Blick. Sie sind von den bestehenden Einschränkungen zumeist besonders schwer betroffen, können aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten kaum Überbrückungshilfen beantragen. Dies betrifft neben den Soloselbständigen vor allem die kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten, die erstmals unmittelbar von den Wirtschaftshilfen des Bundes profitieren. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es geht jetzt darum, die Hilfen möglichst schnell und effektiv bereitzustellen, damit sie dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, so Albert Stegemann.
Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt als Vorschuss. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Die Antragstellung ist zunächst für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.
Die Anträge können ab sofort über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

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Berlin. Die Mehrgenerationenhäuser in Emlichheim, Lingen und Nordhorn werden auch weiterhin vom Bund gefördert. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Dass das Senfkorn in Emlichheim, das MGH Lingen und das DRK Mehrgenerationenhaus Nordhorn auch weiterhin vom Bundesprogramm für die Mehrgenerationenhäuser profitieren, ist eine tolle Nachricht für die ganze Region. Denn unsere Mehrgenerationenhäuser sind inzwischen ein wichtiger Bestandteil des sozialen Fundaments vor Ort: Sie ermöglichen generationenübergreifende Begegnung und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die erneute Bundesförderung unterstreicht die gute Arbeit und das großartige Engagement der drei Einrichtungen“, so Albert Stegemann.
Im alten Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) waren die Mehrgenerationenhäuser bis einschließlich 2019 mit jeweils 30.000 Euro pro Haus und Jahr gefördert worden. Nachdem der Deutsche Bundestag für 2020 eine Erhöhung der Programmmittel beschlossen hatte, konnte der Bundeszuschuss für die Mehrgenerationenhäuser 2020 um 10.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung wurde für die Mehrgenerationenhäuser auch im Bundeshaushalt 2021 verstetigt, so dass alle rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit auch in diesem Jahr in Höhe von 40.000 Euro gefördert werden.
Für das in Kürze beginnende Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2022 bekräftigt Albert Stegemann: „Sofern ich erneut an den Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag mitwirken darf, werde ich mich auch hier für eine angemessene Finanzausstattung der Mehrgenerationenhäuser einsetzen. Denn der gesellschaftliche Wandel verlangt nach neuen und innovativen Konzepten des sozialen Miteinanders.“

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Berlin. Das Bundesprogramm für die Sprach-Kitas wird auch 2021 und 2022 fortgesetzt. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit. „Die Sprach-Kitas leisten einen enorm wertvollen Beitrag zu mehr Chancengleichheit. Denn das sichere Beherrschen unserer Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Dass wir in diesem und im kommenden Jahr die Mittel hierfür auf insgesamt 210 Millionen Euro erhöht haben, ist richtig und wichtig, denn schließlich soll jedes Kind in Deutschland gut aufwachsen können“, so Albert Stegemann.
Der CDU-Politiker freut sich, dass für die aktuelle Förderrunde insgesamt 43 Kindertagesstätten und Fachberatungen aus dem Wahlkreis Mittelems berücksichtigt wurden: „Dies ist ein großer Erfolg für die Region und zeigt, dass die Sprach-Kitas im Emsland und der Grafschaft Bentheim sehr gut angenommen werden. Gerade in einer Grenzregion kann die Sprachförderung in der Kita ein wichtiges Fundament für den weiteren Lebensweg legen. Ich danke dabei ganz herzlich allen Erzieherinnen und Erziehern, die jeden Tag mit Herzblut und großem Engagement unsere Kleinsten in dieser so wichtigen Lebensphase begleiten.“
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird bereits seit 2016 in mittlerweile jeder zehnten Kita deutschlandweit durchgeführt. Es dient der Verbesserung der Qualität der sprachlichen Bildung und verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Dabei wird jede Kindertagesstätte durch eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle und eine Fachberatung unterstützt. Bislang konnten seit Beginn des Bundesprogrammes bereits knapp 500.000 Kinder und deren Familien von den Sprach-Kitas profitieren. Mit Beginn der neuen Förderperiode wird zudem ein Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung gelegt.

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Liste aller im Wahlkreis Mittelems geförderten Sprach-Kitas (Stand: 02.02.2021)
Grafschaft Bentheim:
o Bad Bentheim
o Emlichheim
o Neuenhaus
o Nordhorn
o Schüttorf
o Uelsen
Emsland:
o Emsbüren
o Haselünne
o Herzlake
o Lengerich
o Lingen
o Meppen
o Spelle
Liste aller im Wahlkreis Mittelems geförderten Fachberatungen (Stand: 02.02.2021)
o Bad Bentheim:
o Meppen:
Berlin. Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Wir haben die Überbrückungshilfe verlängert und nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels, der Reise- sowie der Kultur- und Veranstaltungsbranche werden berücksichtigt. Es gilt jetzt zusammenzustehen und das verbliebene Wegstück gemeinsam zu gehen, damit wir hoffentlich bald wieder durchstarten können“, so Albert Stegemann.
Der CDU-Politiker betont, dass die Hilfen nun möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen müssten. „Es ist daher sehr wichtig, dass die Bundeskasse einen Abschlag von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bereits ab dem 15. Februar auszahlt. Der Bund geht in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind und damit im März beginnen werden. Ich bin froh, dass sich Bund und Länder auf diese pragmatische Vorgehensweise einigen konnten, denn für unsere Unternehmen zählt jeder einzelne Tag.“
Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich um Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021. Auch größere Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz sollen nun anspruchsberechtigt sein. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).
Darüber hinaus erweitert sich der Katalog der erstattungsfähigen Fixkosten: Für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gibt es bis zu 20.000 Euro pro Monat, für Investitionen in die Digitalisierung, etwa zum Aufbau eines Onlineshops, einmalig bis zu 20.000 Euro.
Außerdem werden Zusatzregelungen für besonders stark betroffene Branchen eingeführt:
Unternehmen aus der Reisebranche sollen Provisionen und die Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020 erhalten.
Für die Kultur- und Veranstaltungsbranche gibt es die Möglichkeit zur Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020.
Für den Einzelhandel dagegen sollen Abschreibungskosten für verderbliche Ware und Ware für die Wintersaison 2020/2021, die vor 1. Januar 2021 eingekauft wurde und wegen des Lockdown nicht abgesetzt werden konnte, nun förderfähig sein. Unternehmen der pyrotechnischen Industrie erhalten die Möglichkeit zur Erstattung von Transport- und Lagerkosten nach dem Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie die Förderung von Fixkosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019.
Die Anträge können bis zum 31.08.2021 über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Weitere Informationen rund um das Förderprogramm können unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgerufen werden.

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Berlin/Emsland/Ostfriesland/Grafschaft Bentheim. Heute sind die Fragen und Antworten (FAQ) zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht worden. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Überbrückungshilfe III für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet worden. Nun werden auch Tierfutter- und Tierarztkosten als förderfähige Fixkosten anerkannt.
Gitta Connemann (Wahlkreis Unterems): „Die Höfe in Deutschland sichern seit dem ersten Tag der Corona-Pandemie unsere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln. Aber auch sie leiden unter der Krise. Die Preise sind am Boden, denn der Absatz ist weggebrochen. Die Nachfrage im Land fehlt, der Export wurde coronabedingt ausgebremst. Die Situation auf den Höfen ist angespannt. Gerade Ferkelerzeuger und Schweinehalter erleben die größte Krise seit Jahren. Die Sauenhalter zahlen bei jedem Ferkel drauf. Sie brauchen jetzt schnell unbürokratische Hilfen. Sonst werden viele Ställe geschlossen. Die Folgen würden uns alle treffen – zuerst die Höfe und am Ende die Verbraucher, die auf Qualität aus deutschen Landen zählen. Bislang kamen aber die Tierhalter bei manchen Corona-Hilfen nicht zum Zug.
Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für passgenaue Nothilfen gekämpft. Wir haben zugesagt, uns für Zuschüsse stark zu machen. Und wir haben geliefert: Wort gegeben, Wort gehalten. Die Überbrückungshilfen III sind jetzt auf die Situation landwirtschaftlicher Tierhalter zugeschnitten worden. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wurde ausgeweitet. Nun sind auch Tierfutter- und Tierarztkosten förderfähig. Höfe mit starken Umsatzrückgängen können damit die größten finanziellen Löcher stopfen. Sie versorgen ihre Tiere trotz der Krise nach wie vor mit bestem Futter und sichern die medizinische Versorgung. Dabei bekommen sie nun die Unterstützung, die sie verdienen.“
Albert Stegemann (Wahlkreis Mittelems): „Landwirte arbeiten seit jeher mit sehr engen Margen. Bereits kleinste Preis- und Umsatzrückgänge führen daher direkt in die Verlustzone. Gerade die Schweinehalter sind aktuell aber besonders getroffen. Sie kämpfen mit Preisrückgängen von 40 bis 60 Prozent und die Afrikanische Schweinepest wird uns noch lange beschäftigen. Dabei ist absehbar, dass das Angebot an Ferkeln aus Deutschland spätestens ab 2022 knapp werden wird. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unternehmen wir daher alles, um die Erzeugung von hochwertigem Schweinefleisch in Deutschland zu halten und einen Strukturbruch nach dem Krisenjahr 2020 zu verhindern.
Die deutlichen Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen III sind dafür ein wichtiger Beitrag. Zum einen stellt die Anerkennung von Tierarztkosten und Tierfutterkosten als förderfähige Fixkosten eine deutliche Verbesserung für viele Landwirte dar. Zum anderen ist die Möglichkeit der Antragsstellung bereits für einzelne Monate mit einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent ab November 2020 bis Juni 2021 praktikabel. Auch wenn die kommenden Monate für viele landwirtschaftliche Tierhalter eine große Herausforderung bleiben, sind die verbesserten Überbrückungshilfen III ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland.“
Hintergrund:
Von den Schließungen der Gastronomie und dem Ausfall von Veranstaltungen als Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe indirekt betroffen. Deshalb wird die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III ausgeweitet. Die Hilfen sehen eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Antragsberechtigt sind unter anderem Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 30 Prozent in einem Einzelmonat zwischen November 2020 und Juni 2021.

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Berlin. Das Land Niedersachsen erhöht unter seinem Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann 2021 die Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf rund 157 Millionen Euro und erhält dabei erhebliche Unterstützung durch den Bund, der seine Fördermittel aufstockt. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mitteilt, profitiert auch die Region erheblich von den gestiegenen Investitionen von Bund und Land: „Der Öffentliche Personennahverkehr ist ein zentrales Element der lokalen Daseinsvorsorge. Ein attraktiver ÖPNV erhöht die Lebensqualität im ländlichen Raum enorm und ist ein wesentlicher Standortfaktor für Unternehmen und damit auch für Arbeitsplätze. Zudem leisten wir mit einem nachhaltigen Verkehrsangebot einen konkreten und effektiven Beitrag zum Klimaschutz“, freut sich Stegemann.
So erhalten das Emsland und die Grafschaft Bentheim im Jahr 2021 insgesamt 2.067.727 Euro für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur, die Modernisierung von Bushaltestellen und zusätzliche Omnibusse. Für das mittlere Emsland bedeutet dies, dass beispielsweise in Lingen und Meppen jeweils acht Bushaltestellen grunderneuert oder neugebaut werden. Zudem erhält die Stadt Lingen einen neuen Omnibus. Außerdem soll in Geeste-Dalum die Bushaltestelle „Großer Sand“ verlegt und neugebaut werden. In der Grafschaft Bentheim werden in Nordhorn fünf Bushaltestellen grunderneuert und in Esche, Neuenhaus und Nordhorn insgesamt vier weitere Bushaltestellen neugebaut. Zudem soll die Fahrradabstellanlage am Bahnhof Neuenhaus erweitert werden. Stegemann bedankt sich dabei bei den örtlichen Landtagsabgeordneten Christian Fühner, Bernd-Carsten Hiebing und Reinhold Hilbers, die sich für diese Projekte starkgemacht hätten.
Insgesamt werden 2021 Niedersachsenweit 324 Projekte beim Ausbau und der Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur unterstützt. Die Gelder stammen aus dem niedersächsischen Gemeindefinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz (RegG) des Bundes. Über das Klimapaket werden die Mittel vom Bund erheblich aufgestockt: 2021 fließen so deutschlandweit rund 300 Millionen Euro und bis 2031 sollen dadurch insgesamt sogar mehr als 5,247 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung sehen. Um die wirtschaftlichen Einbußen von Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträgern in der Corona-Pandemie einzudämmen, hat der Bund zusammen mit dem Land Niedersachsen zudem einen Rettungsschirm aufgespannt: Insgesamt fließen dort 402 Millionen Euro, 212 Millionen Euro kommen dabei vom Bund.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Mittwoch in erster Lesung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit dem die EU-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, zu seiner heutigen Rede im Deutschen Bundestag:
„Heute setzen wir den Startschuss für einen faireren Umgang in der Lebensmittelkette. Die Stärkung der Landwirte und Verarbeiter in der Lieferkette ist dabei ein Fortschritt.
Zuletzt haben das hohe Preisbewusstsein der Verbraucher und der brutale Preiskampf der Discounter um mehr Marktanteile leider dazu geführt, dass die Erzeuger unter die Räder kommen. Deshalb müssen wir hier ordnend eingreifen.
Aber wir dürfen nach dem Startschuss nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren unter anderem über ein Verbot von Listungsgebühren sprechen, die bislang dafür bezahlt werden müssen, damit gute Produkte überhaupt in die Regale kommen.
Wir müssen im parlamentarischen Verfahren auch über eine Ausweitung des Anwendungsbereichs reden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch genossenschaftliche Unternehmen dem Handel als David gegen Goliath gegenüberstehen – unabhängig vom Jahresumsatz. Viele Molkereigenossenschaften kommen schnell über die vorgesehene Umsatzgrenze. Hier wollen wir Schutzlücken schließen.
Das parlamentarische Verfahren bietet auch die Chance, darüber zu beraten, ob die derzeit vorgesehenen Beschwerdemöglichkeiten für Landwirte hinreichend wirkungsvoll und vertrauenswürdig sind. Wenn hier eine neutrale Ombudsperson helfen kann, ist das eine Überlegung wert; es kommt aber auf die konkrete Ausgestaltung an. Darüber wird zu reden sein.
Würden sich die vier großen Handelsketten, die 85 Prozent des Lebensmittelmarktes in Deutschland beherrschen, jederzeit wie ehrbare Kaufleute verhalten, bräuchten wir die UTP-Richtlinie nicht. Die Erfahrungen aus der letzten Zeit zeigen jedoch, dass es nur Bewegung gibt, wenn wir das scharfe Schwert namens UTP ziehen und – wo nötig – nachschärfen.
Wahr ist aber auch, dass die neuen Spielregeln nicht per se für höhere Preise sorgen. Hier sind die Landwirte gefordert, sich stärker zusammenzutun und ein echtes Marketing für heimische Produkte zu entwickeln. Landwirte müssen sich an der Ladentheke emanzipieren und dürfen nicht länger Bittsteller sein. Das wird ihrer Arbeit und ihren hervorragenden Produkten ohnehin nicht gerecht.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken vor, um Landwirten in Geschäftsbeziehungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel eine gerechtere Behandlung zu ermöglichen und ihre Verhandlungsposition gegenüber der enormen Marktmacht der vier großen Handelsketten zu verbessern. Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich auch aus den Protesten von Landwirten um den Jahreswechsel 2020/2021 vor den Zentrallagern der großen Handelsketten, womit auf die sehr angespannte Preissituation insbesondere bei Milch- und Fleischerzeugern aufmerksam gemacht werden sollte.

Berlin. Anlässlich des heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mahnt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann zu Zivilcourage und ewiger Wachsamkeit: „Wir gedenken heute aller durch die Zwangsherrschaft der Nationalsozialisten Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: Juden, Sinti, Roma, Slawen, Homosexuelle, Kranke und Behinderte, Zwangsarbeiter, politische Gefangene und alle, die dem faschistischen Rassenwahn zum Opfer fielen. Die Erinnerung an die Millionen Opfer dieses Staatsterrors darf niemals enden. Sie muss uns mahnen, jeden Tag entschlossen für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten, die uneingeschränkte Würde eines jeden Menschen zu verteidigen und mit aller Entschlossenheit gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einzustehen.“
Stegemann erinnert daran, dass gerade die jüngste Vergangenheit auf erschreckende Weise vor Augen geführt habe, dass Menschenhass und Hetze in Deutschland auch heute noch jederzeit zu Terror und schlimmsten Gewaltverbrechen führen könnten. Davon zeugten etwa der antisemitische Anschlag auf eine Synagoge in Halle vom Oktober 2019 oder der rassistische Anschlag in Hanau vom Februar 2020. „Leider sind judenfeindliches und fremdenfeindliches Denken in einigen Kreisen wieder salonfähig geworden. Umso wichtiger ist es, diesen geistigen Brandstiftern konsequent den Nährboden zu entziehen. Dazu zähle ich auch diejenigen, die die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern mit der nationalsozialistischen Judenpolitik vergleichen: Jede Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft verhöhnt die Opfer dieser beispiellosen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, so Stegemann.
Der Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt. Dazu findet eine Gedenkstunde im Plenum des Deutschen Bundestags statt. Anlass ist die Erinnerung an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Allein dort wurden mehr als 1,1 Millionen Menschen ermordet.
Zudem ist im Deutschen Bundestag in diesem Jahr ab sofort die Ausstellung „Shared History – 1700 Jahre jüdisches Leben im deutschsprachigen Raum“ des Leo Baeck Institute New York zu sehen, welche im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags bis zum 23. April 2021 präsentiert wird. Auf der Internet-Seite www.bundestag.de/sharedhistory sind Informationen zur Ausstellung sowie Redebeiträge zu finden.

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Berlin. Kirchen, Vereine, Stiftungen und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, sich um Mittel des Denkmalschutz-Sonderprogramms X des Bundes zu bewerben. Darauf macht der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann aufmerksam und betont: „Das Emsland und die Grafschaft Bentheim verfügen über beeindruckende architektonische Kulturschätze und Denkmäler, auf die wir völlig zu Recht stolz sein dürfen. Sie zu pflegen und zu bewahren ist eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Attraktivität unserer Städte und Gemeinden, für Einwohner wie Besucher. Ich hoffe daher, dass sich zahlreiche Akteure aus der Region um die Fördermittel des Bundesprogramms bewerben“, so Stegemann.
Der CDU-Politiker verweist darauf, dass bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungen historisch wertvoller Gebäude aus der Region durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes ermöglicht werden konnten, darunter das Gebäude des Kunstzentrums Koppelschleuse in Meppen, das über 800 Jahre alte Gotteshaus der reformierten Kirchengemeinde in Uelsen oder das historische Ackerbürgerhaus an der Hagenstraße in Nordhorn.
Laut Stegemann trage der Denkmalschutz erheblich dazu bei, dass sich historische Stadtkerne und Gebäude zu lebendigen Orten entwickelten, die Menschen zum Wohnen, zum Arbeiten und zur Freizeit anzögen. „Zudem ziehen baukulturell wertvolle und historisch gewachsene Stadtkerne mit ihrem individuellen Erscheinungsbild Touristen an und werden von Unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. Und nicht zuletzt stärken die Sanierungsmaßnahmen unseren regionalen Mittelstand, insbesondere das Handwerk. Vom Denkmalschutz profitiert damit letztendlich die ganze Region.“
Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind. Der vom Projektträger ausgefüllte Antrag wird zunächst an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (www.denkmalpflege.niedersachsen.de) gesendet. Dieses muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen. Im Anschluss leitet das Landesamt den Antrag gemeinsam mit seiner Stellungnahme an die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Prof. Monika Grütters weiter. Alle Unterlagen müssen bis zum 8. März 2021 beim BKM vorliegen. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme soll 800.000 Euro, und somit 400.000 Euro Bundesförderung, nicht übersteigen.
Für weitere Informationen steht das Abgeordnetenbüro von Albert Stegemann telefonisch (030 / 227-77155) oder per Mail (albert.stegemann@bundestag.de) zur Verfügung.
