Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat den sogenannten Gesehensvermerk für den Planungsabschnitt der Europastraße 233 im Bereich zwischen westlich Haselünne und der Kreisgrenze zu Cloppenburg erteilt. Damit sind die Voraussetzungen zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der damit verbundenen Schaffung des Baurechts gegeben.
Das teilte der dortige Parlamentarische Staatsekretär Enak Ferlemann dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann heute mit. „Ohne die Weitsicht des Landkreises Emsland sowie die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium wäre dieser Schritt nicht denkbar“, zeigt sich Stegemann über die Entscheidung in Berlin hocherfreut.
Für Stegemann sei der zügige vierspurige Ausbau der E 233 ein wichtiger Baustein für die weitere Entwicklung und Attraktivität des Emslandes. „Heute machen wir den nächsten Schritt. Dabei bin ich Enak Ferlemann besonders dankbar. Er steht zu einhundertprozentig hinter dem Ausbau.“ Der nun freigegebene dritte Planungsabschnitt ist rund 12,8 Kilometer lang.
Für Ferlemann ist die E 233 eine wichtige Ost-West-Verbindung im Nordwesten Deutschlands. „Sie bringt eine erhebliche Erleichterung der Verkehrsbeziehungen aus dem Niederländischen Raum mit den deutschen Nord- und Ostseehäfen sowie bis in den baltischen und skandinavischen Raum hinein.“ Der Ausbau der Europastraße werde so entscheidend dazu beitragen, vorhandene Erreichbarkeitsdefizite abzubauen und Raumerschließungen im westlichen Niedersachsen zu fördern.
Der vierspurige Ausbau der E 233 zwischen der A 31 bei Meppen und der A 1 bei Cloppenburg ist ein hochrangiges Projekt des Bundes und im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen auf gesamter Länge in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden. Der Bund will den Bau bis 2030 abgeschlossen haben. Laut Verkehrsministerium markiert der genehmigte Planungsabschnitt einen Meilenstein auf dem Weg zu einer leistungsfähigen Verbindung zwischen den Bundesautobahnen A 1 und A 31. Dies hatte der Landkreis Emsland ebenfalls früh erkannt und die Planungen vom Land übernommen.
Berlin. In der vergangenen Woche sprach der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) in Berlin. Dieser vertritt die Interessen des Tierparks Nordhorn sowie von insgesamt 69 wissenschaftlich geleiteten Zoos in vier Ländern. „Für die jährlich 41 Millionen Besucher der VdZ Mitgliederzoos sind Zoos und Tierparks Orte der Erholung sowie der Auseinandersetzung mit Tier und Natur. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Wildtierarten und Nutztierrassen“, betont Stegemann.

Gerade der Tierpark Nordhorn leiste besonders gute Arbeit, bestätigt VdZ Geschäftsführer Volker Homes. „Was den Erhalt bedrohter Nutztierrassen anbelangt, ist Nordhorn ein Vorreiter“, so Homes. Der Diplombiologe weiß, wovon er spricht. Zu Beginn seiner Arbeit beim Verband der Zoologischen Gärten besuchte er für einige Zeit den Tierpark Nordhorn. „Herausragend empfand ich die Zusammenarbeit von Naturschützern und Naturnutzern, für die der Tierpark eine Plattform und Begegnungsstätte ist“, so Homes.
Dr. Julia Kögler, stellvertretende Geschäftsführerin des Verbands, hob hinsichtlich der Erhaltung bedrohter Nutztierrassen das anerkannte Konzept „Erhalten durch Nutzen“ hervor. „Dieses Motto wird auch im Tierpark Nordhorn vorbildlich gelebt: Von der entsprechenden Aufklärung der Besucher über natürliche Lebensabläufe, über den Einsatz von Nachzuchten als Futtertiere oder Weidetiere in geschützten Biotopen bis hin zum Angebot in der tierparkeigenen Gastronomie“, betont Dr. Kögler.
Für den Abgeordneten ist die Bildungsarbeit eine zentrale Aufgabe der Tierparks. „Wenn die Auseinandersetzung mit tatsächlicher Natur und Landwirtschaft immer abstrakter wird, brauchen wir diese naturnahen Orte.“ Oftmals beginne in Zoos und Tierparks der Einstieg in die Auseinandersetzung mit Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft. Stegemann lobte hier insbesondere den Erhalt des Bunten Bentheimer Schweins sowie die Arbeit im Hute- und Schneitelwald Bentheim.
Dabei leisten die Tierparks für Homes einen wichtigen Beitrag für Natur- und Artenschutzprojekte „Hierfür nehmen wir jedes Jahr über 4 Millionen Euro in die Hand, um sie in der Wildnis in Schutzprojekte zu investieren.
Der Verband der Zoologischen Gärten wurde 1887 gegründet und ist der älteste Zooverband der Welt. Er vertritt rund zehn Prozent der Zoos und Tierparks in Deutschland. Aktuell leben rund 175.000 Wirbeltiere in den 69 VdZ Mitgliedzoos auf einer Gesamtfläche von rund 2.540 Fußballfeldern.
Andervenne. Sorgenvoll blicken die Verantwortlichen der St. Andreas Kindertagesstätte in diesen Tagen nach Hannover. Der Bund will 105 Millionen Euro für die Verbesserung der Kinderbetreuung nach Niedersachsen geben. Geht es nach der Landesregierung sollen die Kindergärten hiervon jedoch nicht profitieren. „Dabei ist in Andervenne der Baby-Boom spürbar und wir brauchen das Geld dringend für Verbesserungen“, so Sylvia Ohmann, Leiterin der Kindertagesstätte.

Mit dieser Kritik ist sie nicht allein. Auch die CDU läuft Sturm gegen den Vorschlag aus Hannover, nur Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu fördern. „Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung gegen den Wunsch des Bundes handeln und die Kindergärten allein lassen möchte“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann den vorliegenden Vorschlag aus Hannover.
Was dieser bedeuten würde, wird im St. Andreas Kindergarten in Andervenne deutlich. „Unsere Regelgruppe befindet sich seit 1991 in einer kleinen ehemaligen Lehrerwohnung“, erläutert der dortige Bürgermeister Reinhard Schröder. Für weitere zehn Kinder unter drei Jahren habe man den auf der anderen Straßenseite liegenden Jugendraum umnutzen müssen. „Da sich die Geburtenzahlen gut entwickeln, wollen wir die Übergangslösung beenden. Dazu streben wir den Umbau hin zu einer normalen und einer altersübergreifenden Gruppe unter einem Dach an.“
Der Landkreis habe bereits seine Zustimmung für eine 30-prozentige Förderung signalisiert. „Ohne Zuschüsse des Landes ist die Finanzierung jedoch eine kaum zu stemmende Herausforderung“, betont Godehard Ritz. Viele Kommunen im Emsland stünden laut dem Samtgemeindebürgermeister vor ähnlichen Schwierigkeiten. So werde in Beesten gerade eine Integrationsgruppe geplant, bei der man auch auf Fördermittel für Ü3-Plätze hoffe.
Für den Landtagskandidaten im Wahlkreis Lingen Christian Fühner ist das Vorgehen der Landesregierung ein Armutszeugnis. „In Sonntagsreden sprechen Schulz und Landesregierung ununterbrochen von Chancengerechtigkeit. Wenn es aber konkret wird, streichen sie die Gelder und Verwendungsmöglichkeiten zusammen.“ Gerade wenn wir Gemeinden wie Andervenne attraktiv halten wollen, brauche es erstklassige Kindergartenplätze in der eigenen Gemeinde.
Die CDU-Politiker fordern daher, dass die Richtlinie vom Land für Kindergärten geöffnet werde. „So sieht es der Bund eigentlich auch vor“, betont Stegemann. Zudem solle das Land mehr eigenes Geld in die Hand nehmen, damit in ausreichender Zahl Betreuungsplätze weiterhin mit jeweils 12.000 Euro gefördert werden könnten.
Der Bundestag stimmt am 27. April über die Fördermittel in Höhe von 1,126 Milliarden Euro für die Jahre 2017 bis 2020 ab. Davon gehen rund 10 Prozent nach Niedersachsen. Da der Bund die Kommunen jedoch nicht direkt unterstützen darf, kann die Landesregierung Einfluss auf die tatsächliche Mittelverwendung nehmen. Die hierfür notwendige Richtlinie wird aktuell überarbeitet. Bis zum 08. Mai können noch Stellungnahmen abgegeben werden.

Berlin. Die Vertreter der IHK und die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen kamen Ende letzter Woche zu einem gemeinsamen Gespräch in Berlin zusammen. Mit dabei waren der IHK-Präsident für den Raum Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim Martin Schlichter, sein Geschäftsführer Marco Graf sowie Albert Stegemann als örtlicher Abgeordneter.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die verlässliche Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur sowie aktuelle Weichenstellungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Steuerpolitik. „Die Menschen bei uns haben von der Arbeit der Bundesregierung in den letzten Jahren profitiert“, betonte Stegemann. Gleichwohl müssten die Be- und Entlastungen angemessen verteilt werden. Die Energiewende sei beispielhaft dafür, wie dies schief laufen könne.
In diesem Zusammenhang wurde die künftige Verteilung der Netzentgelte für die Stromübertragung intensiv diskutiert. Das Wahlkreis Mittelems liegt zum Teil im Übertragungsnetzgebiet von Amprion sowie von Tennet. Im Amprionnetz liegen die Netzentgelte rund einen Cent je Kilowattstunde niedriger als bei Tennet. Hintergrund sind unterschiedliche Kosten für den Netzausbau. Bei der angedachten Angleichung der Netzentgelte warnte Stegemann aber vor Schnellschüssen. „Viele regionale Investoren haben auf gemachte politische Zusagen vertraut. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht überstrapazieren.“
Kritisch diskutiert wurde zudem das Verhalten einzelner Wirtschaftslenker. Für Stegemann seien Grenzen überschritten worden. „Wenn wir von kleinen und mittelständischen Betrieben sprechen, denken wir an den ehrlichen Kaufmann und die Haftung durch den Unternehmer. Schlagen wir dann aber die Zeitung auf, sieht die Welt oft anders aus. Das ist ernüchternd.“ Die Union möchte daher die Hauptversammlungen stärken, die als Eigentümerversammlung über die Höhe der Vorstandsgehälter entscheiden sollte. Hierzu sei man mit der SPD in Gesprächen.
Berlin. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag die nationale Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch einmal nachgebessert. Zudem wurden Maßnahmen beschlossen, um Gefahren einer Immobilienblase abwehren zu können. „Im letzten Jahr gab es viel Verunsicherung bei der Kreditvergabe für den Hausbau oder bei Sanierungen. Heute haben wir klargestellt: Wir wollen, dass junge Familien und ältere Menschen die für sie passenden Kredite bekommen können und dies nicht an Verwaltungsvorschriften scheitert“, begrüßt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die Änderungen.
Zugleich seien noch einmal wichtige Schritte unternommen worden, um die Risiken von Immobilienblasen zu minimieren. Dazu kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig Regeln erlassen, um die Finanzmarktstabilität zu verbessern. So kann Sie unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festlegen. Dies könne beispielsweise eine Obergrenze für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert sein und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.
Der CDU war es wichtig, besonders sichere Kredite von schärferen Regeln auszunehmen. Zudem wurden die Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien und an Senioren gesenkt. Für diese und Menschen mit schwankendem Einkommen ist es nun wieder einfacher, Kredit für Wohnzwecke zu erhalten.
Berlin. Bund und Länder haben sich heute auf den „Masterplan Medizinstudium 2020“ verständigt. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann ist das ein zentraler Schritt zur verlässlichen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. „Wichtig ist die Stärkung der Allgemeinmedizin an den Universitäten. Damit rückt die anschließende Arbeit in ländlichen Räumen wieder stärker in den Fokus angehender Mediziner.“
Mit dem Masterplan 2020 ist der Weg frei für die Landarztquote. Sie kann für Stegemann ein wichtiger Hebel werden, um die ärztliche Versorgung auf dem Land auch in Zukunft zu sichern. In Emsland und der Grafschaft Bentheim arbeite man bereits seit Jahren daran, die Region attraktiv für Ärzte zu halten. „Nun gibt es endlich spürbaren Rückenwind aus Berlin“. Zudem sei der Masterplan 2020 ein klarer aber auch ebenso lang erwarteter Qualitätsschub.
Künftige Ärzte und Patienten würden nach Ansicht Stegemanns gleichermaßen profitieren. Die Unionsfraktion habe sich intensiv hierfür eingesetzt und steht auch in Zukunft für eine qualitativ hochwertige Medizinerausbildung.
Berlin. Um das Engagement für Demokratie zu stärken, hat das Bundesfamilienministerium eine Projektlandkarte veröffentlicht. „Wir wollen zeigen, wie vielfältig sich die Menschen in unserer Gesellschaft engagieren. Die Karte hat dabei natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie kann aber Anregungen geben“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.
Herzstück der Kampagne ist eine interaktive Deutschlandkarte (//www.bmfsfj.de/projekt-landkarte), auf der jeder gezielt nach Initiativen suchen kann, die vom Familienministerium gefördert werden. Über Filteroptionen kann die Auswahl auf bestimmte Regionen, Themenfelder oder Bundesprogramme eingegrenzt werden. Für jedes Projekt sind nähere Kontaktinformationen hinterlegt. „Damit lädt die Karte zum Gespräch mit anderen Projekten ein“, betont der Abgeordnete.
Wer Projekte aus der Region sucht, findet dieses über den Filter „Wahlkreis Mittelems“ (Nummer „031“). In der Grafschaft Bentheim sowie dem südlichen und mittleren Emsland sind aktuell 13 Projekte hinterlegt. Unter anderem gibt es in Meppen die Jugendmigrationsdienste, die Jugendliche mit Migrationshintergrund begleiten, um ihnen Chancengleichheit und Teilhabe besonders mit Blick auf die berufliche Zukunft zu eröffnen.
In der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Uelsen besteht eine Lokale Allianz für Menschen mit Demenz. Ziel dieser Initiative ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu bieten und Betroffenen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem sozialen Umfeld zu bleiben. In der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz ist auch das Kloster Emsbüren aktiv.
In Lingen, Emlichheim und Nordhorn gibt es zudem jeweils ein Mehrgenerationenhaus, die sich für die Begegnung von Jung und Alt einsetzen.
Allen 13 Initiativen in unserer Region und den über 2.500 Initiativen in ganz Deutschland ist eins gemein: Sie setzen sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft und für die Demokratie ein.
Berlin. Nach langer Diskussion hat der Bundestag die Stärkung des Mutterschutzes in der heutigen Sitzung beschlossen. Damit werden die Rechte werdender und stillender Mütter erweitert und vereinheitlicht. „Die Gesundheit von Mutter und Kind stehen im Vordergrund. Das neue Mutterschutzgesetz stärkt zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und öffnet den Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen“, so Stegemann.
Künftig fallen auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes. So können während des Mutterschutzes auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
Des Weiteren wurde die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. Zudem besteht ein Kündigungsschutz für Frauen, die ihr Kind durch eine Fehlgeburt nach der 12. Woche verloren haben. „Wir dürfen Frauen in so schweren Situationen nicht allein lassen“, betont Stegemann.
Andererseits sollen Frauen, wenn keine ärztlichen Bedenken vorliegen, nach eigener Entscheidung bis 22.00 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Vorher bestand diese Möglichkeit nur bis 20.00 Uhr, Sonn- und Feiertage waren ausgenommen. Dies stärkt die Mitbestimmungsrechte der Frauen beispielsweise in gastronomischen Berufen.
Das Mutterschutzgesetz bestand in seinen Grundzügen in der Fassung von 1952. Das neue Gesetz wurde deshalb verständlicher und transparenter formuliert und sorgt für Rechtssicherheit: So sind etwa die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung schwangerer oder stillender Frauen deutlicher geregelt. Zudem sind die Fragen, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden darf und wie der Arbeitsplatz gestaltet sein muss, klarer formuliert. Der Katalog der unzulässigen Tätigkeiten wurde zeitgemäß angepasst.
Berlin. Nach dem beherzten Einsatz der Deutschen Modellflieger hat die Bundesregierung heute ihre Regeln für Drohnen und Modellflieger nachgebessert. „Damit können Modellflieger weiterhin auch außerhalb von Modellflugplätzen in Höhen von über 100 Meter fliegen“, begrüßte der CDU-Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann die Änderung. Ursprünglich hatte man im Januar beschlossen, die zulässige Flughöhe außerhalb von Modellflugplätzen auf 100 Metern zu begrenzen.

Dieter Hopp aus Nordhorn begrüßt die nun gefundene Einigung ebenfalls. Er ist Gebietsbeauftragter des Deutschen Modellflieger Verbands und hatte sich im letzten Jahr gemeinsam mit vielen Modellfliegern aus der Region für gute Regeln eingesetzt. Stegemann ist beeindruckt vom Engagement der Hobbysportler. „Als Bund standen wir in der Verantwortung, die Unfallgefahr durch Drohnen zu begrenzen. Gleichzeitig war es wichtig, dass wir die Modellflieger nicht mit einem Quasiverbot belegen. Hierbei haben die Modellflieger Ihre Interessen über ein Jahr hinweg mit großer Leidenschaft aber auch mit viel Fairness vertreten“, so Stegemann.
Im Vorfeld hatte der Abgeordnete unter anderem den Modell-Sport-Club Bad Bentheim besucht. Im Januar konnten dann Ausnahmen für Modellflugplätze verhandeln werden. Mit dem heutigen Beschluss haben sich die Modellflieger in einem weiteren zentralen Punkt durchgesetzt.
Von Anfang habe es Einvernehmen gegeben, dass die Regeln für Drohnen auf Grund der zunehmenden Unfallgefahr verschärft werden müssten. Allein im letzten Jahr registrierte die Deutsche Flugsicherheit über 60 Zwischenfälle. Oft werden sie über die eingebaute Kamera und unerlaubterweise ohne Sichtkontakt gelenkt und werden so immer wieder zur Gefahr. Die nun beschlossene Begrenzung der Flughöhe für Multicopter auf 100 Höhenmeter sei daher angemessen. Demgegenüber habe es mit Modellfliegern nie Sicherheitsprobleme gegeben. Daher hat die Bundesregierung nun die Höhenbegrenzung für andere Modellflieger wieder gestrichen.
Im Weiteren benötigen Flugmodelle und Drohnen ab einem Startgewicht von 0,25 Kilogramm künftig eine Plakette. Damit soll ein Halter bei Schadensfällen identifiziert werden. Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird ein „Kenntnisnachweis“ erforderlich sein. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt. Ab fünf Kilogramm ist zudem eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Daneben gilt in sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und Anlagen und Einrichtungen wie JVAs, Krankenhäuser und Industrieanlagen ein Flugverbot. Im Gegenzug wird für gewerbliche Nutzer das aktuelle bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Es bedarf jedoch einer Genehmigung. Damit soll der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.
Die erneuten Änderungen gehen auf einen Beschluss des Bundesrats vom 10. März zurück. Damals hatten die Länder gefordert, Modellfliegern auch künftig Flüge über 100 Höhenmetern zu ermöglichen. Sobald der Bundespräsident die Verordnung unterschrieben hat, werden die neuen Regeln zeitnah in Kraft treten.