Berlin. Für Albert Stegemann hat es sich ein bisschen angefühlt wie Zuhause: Die Grüne Woche war wie jedes Jahr zu Gast in Berlin und so konnte er sich mit vielen bekannten Gesichtern aus der Heimat über die Zukunft der Region und der Landwirtschaft unterhalten.
Dabei waren wieder unzählige Gäste aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim vor Ort. So war das Landvolk eigens mit einem Bus angereist. Weitere Höhepunkte bildeten der Niedersachsenabend sowie das Arbeitsfrühstück mit Johanna Lübbers, der 1. Korn-Königin-Deutschlands.
Ein herzlicher Dank geht an die Ehrenamtlichen der Landjugenden und Landfrauen, die dem ländlichen Raum ein frisches Gesicht verleihen. Mit klugen Ideen und Innovativen, wie die der Ems-Achse e.V., wird es gelingen den ländlichen Raum noch attraktiver zu machen.




Bad Bentheim/Berlin. Die Verwaltung der Stadt Bad Bentheim geht mit gutem Beispiel voran, denn der städtische Fuhrpark erhält elektrische Unterstützung: Seit Dezember wird bereits ein Hybrid-Wagen mit E-Motor eingesetzt, nun sollen auch drei benzinbetriebenen Wagen der Verwaltung ausgetauscht und durch drei neue Elektroautos ersetzt werden. Damit soll die umweltfreundliche Mobilität in Bad Bentheim weiter unterstützt und ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.
Für dieses Projekt gibt es nun finanzielle Unterstützung vom Bund: Die kommunale Klimaschutzmanagerin Vera Stödtke nahm zusammen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann den Förderbescheid für die Stadt Bad Bentheim in Höhe von 18.952 Euro im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entgegen.

Mit dem Geld der „Projektförderung Elektromobilität“ fördert der Bund die Umstellung des Fuhrparks der Stadt Bad Bentheim und die Finanzierung der drei Elektro-Smarts. Der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle beglückwünschte die beiden und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dies nicht der letzte Förderbescheid für die Stadt Bad Bentheim sei, sondern der „Beginn einer langen Wegstrecke“.
Die städtische Klimaschutzmanagerin Vera Stödtke freut sich über den erfolgreichen Projektantrag: „Die Stadt Bad Bentheim trägt mit dem Projekt zur Entwicklung der Elektromobilität vor Ort und zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität in der eigenen Stadt bei.“
Für Stegemann ist die Förderung ein Zeichen dafür, dass die Region die Weichen für die Zukunft stellt. „Der Kurort Bad Bentheim ist das Erholungszentrum in unserer Region. Die leise und lokal emissionsfreie Elektrofahrzeuge werden dazu beitragen, dass die Stadt noch attraktiver wird“, so Stegemann. An Bad Bentheim zeige sich zudem, dass eine Kommune in großem Umfang vom Bund profitieren könne. Zumindest dann, wenn diese sich aktiv um Unterstützung bemüht. So hat die Stadt seit 2014 allein für den Bereich Klimaschutz rund 300.000 Euro vom Bund eingeworben.
Auch einer weiteren Institution aus der Region wurde in Berlin feierlich der Förderbescheid ausgehändigt: Der Caritasverband in der Diözese Osnabrück erhält 52.360 Euro aus der „Projektförderung Elektromobilität“. Laut dem Vorstand Franz Loth soll damit ein Konzept zur Nutzung der Elektromobilität in der Diözese erstellt werden.
Die Bundesregierung hat heute neue Regeln für Drohnen und Modellflieger beschlossen. Die schärferen Vorgaben wurden auf Grund der zunehmenden Unfallgefahr durch Drohnen notwendig. Allein im letzten Jahr registrierte die Deutsche Flugsicherheit über 60 Zwischenfälle. Für Modellflugplätze gälten aber Ausnahmen, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.
Viele Modellflugvereine hatten sich in den letzten Monaten mit Sorge an den Abgeordneten gewandt. „Die Ehrenamtlichen und Hobbyflieger haben die berechtigte Sorge, dass ein flächendeckendes Flugverbot ab 100 Höhenmeter das Aus für den Volkssport Modellflug bedeuten dürfte“, so Stegemann. In der Tat sah der erste Vorschlag aus dem Verkehrsministerium ein flächendeckendes Flugverbot ab 100 Höhenmeter vor, also auch für Modellflugplätze.

Gemeinsam mit dem Deutscher Modellflieger Verband hat der Abgeordnete daher in den letzten gut zehn Monaten versucht, Verbesserungen für Flugmodelle zu erreichen. „Mit den meisten Modellfliegern kann man nur vernünftig fliegen, wenn sie höher als 100 Meter aufsteigen dürfen“, betont der Dieter Hopp, Gebietsbeauftragter vom Deutscher Modellflieger Verband. Zudem habe es nie Sicherheitsprobleme mit Modellfliegern gegeben. Diese dürfen nur mit Sichtkontakt geflogen werden. Dies gilt auch für Drohnen, die aber oft über die eingebaute Kamera und unerlaubterweise ohne Sichtkontakt gelenkt und damit immer wieder zur Gefahr werden.
Am Ende der Verhandlungen steht weiterhin ein grundsätzliches Flugverbot ab 100 Metern Flughöhe. Auf Drängen der Vereine und zahlreicher Abgeordneter konnte aber vereinbart werden, dass dieses nicht auf Modellflugplätzen gilt. „Wir standen vor der schwierigen Aufgabe, die Flugsicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Modellflugvereine nicht zu gefährden. Nun gibt es zwar Einschränkungen für einzelne Flieger, insgesamt ist das Ergebnis aber ein ausgewogener Mittelweg“, wertete Stegemann die Einigung. Im Vorfeld hatte er unter anderem den Modell-Sport-Club Bad Bentheim besucht.
Künftig benötigen Flugmodelle und Drohnen ab einem Startgewicht von 0,25 Kilogramm eine Plakette. Damit soll ein Halter bei Schadensfällen identifiziert werden. Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird ein „Kenntnisnachweis“ erforderlich sein. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt. Ab fünf Kilogramm ist zudem eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Daneben gilt in sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen ein Flugverbot. Im Gegenzug wird für gewerbliche Nutzer das aktuelle bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Es bedarf jedoch einer Genehmigung. Damit soll der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.
Weitere Informationen können Sie den Flyer entnehmen:
Berlin. Der Deutsche Bundestag lädt 30 angehende Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. „Guter Journalismus ist für unsere Demokratie lebensnotwendig“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann und ermutigt interessierte Jugendliche, sich für den Workshop zu bewerben. Das diesjährige Thema lautet „Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“.
Vom 5. bis 11. März 2017 werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Zeitung.
In diesem Jahr soll das Reformationsjubiläum zum Anlass genommen werden, um die Rolle von Glaubensfragen für unsere Gesellschaft zu beleuchten. „Heute wie damals wird die Rolle von Religion in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Um diese Diskussion würdig führen zu können, braucht es guten Journalismus“, so Stegemann. Hierzu soll der Workshop einen Beitrag leisten.
Der Jugendmedienworkshop findet mittlerweile zum vierzehnten Mal gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. statt, in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft des CDU-Abgeordneten und Vizebundestagspräsidenten Johannes Singhammer. Er richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren. Insbesondere jungen Menschen, die für Schülerzeitungen, oder die regionale Presse schreiben, sind herzlich willkommen. Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2017. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.jugendpresse.de/bundestag.

Berlin. Es ist ein kleines vorweihnachtliches Geschenk, das heute die Menschen entlang der Schienenstrecke in Lingen (Ems) erhalten haben. Denn die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den Betrieb lauter Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 zu verbieten. „Das ist ein wichtiger Schritt insbesondere für all jene in Lingen, die sich bereits seit vielen Jahren für einen besseren Schutz vor Schienenlärm vor Ort einsetzen“, betonte der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann nach Bekannt werden der Entscheidung.

Als „laut“ gelten Güterwagen, die bei ihrer Inbetriebnahme die Fahrgeräuschgrenzwerte nicht einhalten mussten. Diese Wagen sind häufig mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet, die einen großen Teil des Schienenlärms verursachen. Bis 2005 gab es in der Europäischen Union noch keine Grenzwerte für Lärm bei Güterwagen.
Dabei erreicht der vom Schienengüterverkehr ausgehende Lärm umweltschädliche Werte. So sind die gesundheitlichen Risiken für Menschen, die nachts ständig dieser Belastung ausgesetzt sind, deutlich erhöht. Das Gesetz soll daher die Bevölkerung hiervor schützen. Im kommenden Jahr wird sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen. Viele CDU/CSU-Abgeordnete haben bereits Zustimmung signalisiert.
Für die Reduzierung des Schienenlärms in Lingen setzt sich Stegemann bereits seit der Zeit seines Amtsvorgängers Dr. Hermann Kues ein. So fand im Juni 2013 auf Vermittlung von Kues ein gemeinsames Gespräch mit dem Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn Georg Brunnhuber und Vertretern der Stadt Lingen statt. „Der Schienenlärm war das erste politische Thema, dass ich in Berlin gemeinsam mit und für die Region vortragen durfte. Umso mehr freue ich mich, dass wir in den letzten Jahren spürbare Fortschritte erreicht haben und der Weg weiter geht“, zeigte sich Stegemann zufrieden.
Bis zum Verbot haben die Unternehmen ausreichend Zeit, sich durch Umrüstung von Güterwagen auf leise Bremssohlen auf diesen Stichtag vorzubereiten. Finanziell gefördert wird die Umrüstung durch ein Förderprogramm und lärmabhängige Trassenpreissysteme. So wurden in den letzten Jahren rund 1,1, Milliarden Euro in den Lärmschutz investiert.
Berlin. Das Angebot an veganen und vegetarischen Produkten ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Oft trifft dabei der Kunde aber auf missverständliche Bezeichnungen. Damit sich Verbraucher künftig darauf verlassen können, dass in den Lebensmitteln tatsächlich drin steckt, was drauf steht, hat der Bundestag nun mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion klare Kennzeichnungen für vegane und vegetarische Produkte gefordert.
„Die Verbraucher haben ein Anrecht auf ‚Wahrheit und Klarheit‘. Wir brauchen daher für mehr Transparenz“, stellte der CDU-Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann klar. Das stellvertretende Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft bemängelt, dass es bisher an einer einheitlichen Definition für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ mangele. Beworbene Produkte beinhalteten nicht selten Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen tierischen Ursprungs. Daher soll sich die Bundesregierung nun für EU-weite rechtsverbindliche Definitionen der Begriffe einsetzen.
„Die Interessen der Verbraucher sollen nachhaltig geschützt werden. Dafür wollen wir uns auch in Zukunft einsetzen“, betonte Stegemann am Rande der Plenarsitzung. Bereits heute engagiert sich die Bundesregierung für mehr Transparenz bei Lebensmitteln, so etwas mit dem Portal http://www.lebensmittelklarheit.de/. Das Portal hilft dabei verwirrende Bezeichnungen frühzeitig öffentlich zu machen, um Kunden bei der Kaufentscheidung zu helfen.
Thuine. Anlässlich des Aktionstages Kinderrechte nahmen über 40 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 der Antoniusschule Thuine die Gelegenheit wahr, mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über Kinderrechte und seine Arbeit als Abgeordneter zu debattieren. Das Gespräch im Emsland ist Teil einer bundesweiten Aktion von UNICEF Deutschland und dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer, die an den Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention erinnern soll.

Die Schülerinnen und Schüler beteiligten sich rege an der Diskussion unter dem Motto „Ich habe immer Rechte“. Zwei Anliegen bewegten die Schüler dabei besonders. Zum einen das Schicksal von Kindern, die ohne Eltern und in Armut aufwachsen müssen, zum Beispiel in Krisen- und Konfliktregionen. Zum anderen setzten sich die Dreizehn- bis Fünfzehnjährigen mit der Bedeutung der Kinderrechte für sich persönlich auseinander. So hoben sie u.a. das Recht auf gewaltfreie Erziehung hervor, das in Deutschland seit 2000 im Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung festgehalten ist. Als weitere wichtige Teile der Kinderrechtskonvention sahen die Schüler das Recht zur Mitbestimmung und das Recht auf Privatsphäre an.
„Ziel des Aktionstages ist es, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention aufzuklären, damit sie sich dieser bewusst sind und sich einsetzen können“, erklärt Stegemann. Kinder wüssten selbst am besten, was sie bewegt und wo sie Handlungsbedarf von Seiten der verantwortlichen Politiker sehen.
In Vorbereitung auf den Aktionstag hatten sich die Schüler im Unterricht mit dem Thema Kinderrechte auseinandergesetzt und viele Fragen aufgeschrieben. „Wir haben uns im Unterricht ganz intensiv mit den Kinderrechten beschäftigt“, bestätigt Politiklehrer Carsten Brinkmann.
Die Schülerinnen und Schüler nutzten die Gelegenheit auch, um Einblicke in das aktuelle politische Geschehen und das Leben eines Bundestagsabgeordneten zu bekommen. So beantwortete Albert Stegemann Fragen zur Flüchtlingspolitik und seinem politischen Werdegang. Der Bundestagsabgeordnete freute sich gemeinsam mit Schulleiter Thomas Kösters über die große Beteiligung: „Kinderrechte und ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten gehen an den Jugendlichen nicht vorbei. Sie haben viele Fragen und das ist gut so“.
Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg und wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Berlin. Der Bund erhöht seine Investitionen in die Verkehrs- und Dateninfrastruktur und stellt hierfür zwischen 2017 und 2019 insgesamt 42,57 Milliarden Euro bereit. „Mit diesen Rekordinvestitionen wollen wir Deutschland fit für die anstehenden Herausforderungen machen“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Dabei seien die Investitionen ohne Neuverschuldung möglich.
Der Großteil des Investitionsvolumens fließt in den Bau und die Sanierung von Straße, Schiene und Wasserwege. Das Emsland und die Grafschaft Bentheim profitieren beispielsweise mit dem Bau der Nordumgehung Nordhorn, der Sanierung zahlreicher Bundesstraßen sowie dem Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals.
Insgesamt sollen rund 1.000 Verkehrsprojekte in einem Gesamtumfang von 270 Milliarden Euro mit dem Bundesverkehrswegeplan bis 2030 umgesetzt werden. Dazu zählen im Wahlkreis Mittelems die Ortsumgehungen Emlichheim und Bawinkel, die Verlegung der Bundesstraße 213 in Wietmarschen-Lohne sowie der Bau der vierspurige Ausbau der Europastraße 233.
Daneben profitieren die Anwohner entlang der Schienenstrecken vom Lärm-Monitoringsystem. Damit soll der Fortschritt der Umrüstung von Güterwagen auf leisere Bremsen, sogenannte LL-Sohlen, transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt werden. Ferner will der Bund den Betrieb lauter Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 untersagen.
Eine der größten Herausforderung im Infrastrukturbereich ist der flächendeckende Ausbau der Internetanbindung für jeden. Hierfür wurden die Fördermittel erneut aufgestockt. Für die Jahre 2017 bis 2020 stehen nun zusätzlich insgesamt 1,335 Milliarden Euro bereit. Unter anderem sollen mit 350 Millionen Euro mehr Gewerbegebiete mit Glasfaseranschlüssen erschlossen werden.

Nordhorn. Anlässlich der Entscheidung des EuGH zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit Apothekern in Nordhorn getroffen. Diese informierten ihn über Schwierigkeiten für Patienten und Apotheker im Fall einer umfänglichen Rabattierung. „Apotheker sind im ländlichen Raum Garanten für die Gesundheit. Das werden wir bei einer möglichen gesetzlichen Regelung berücksichtigen“, so Stegemann.
Am Gespräch nahmen Dr. Gerd Uffelmann von der Apotheke am Postdamm in Nordhorn, Lars Steffgen von der Burg Apotheke in Schüttorf und Ulrich Dreischulte von der St. Vinzenz-Apotheke Haselünne teil. „Die Verunsicherung nach dem EuGH-Urteil ist bei uns Apothekern groß“, betont Steffgen. Insbesondere junge Apotheker hätten viel investiert und stünden nun vor großen Herausforderungen, wenn es zu einer Freigabe der Preise für verschreibungspflichtigen Medikamenten käme.
Apotheker erwirtschaften rund 80 Prozent ihres Gewinns mit den sogenannten Rx-Arzneimitteln. „Im Gegenzug beraten wir Kunden kostenlos und unabhängig – von der Prävention, über die Medikation bis zur Ernährung“, so Steffgen. Ein Umsatzeinbruch bei Rx-Arzneimitteln würde das Einkommen überdurchschnittlich schmälern. Der Sicherstellungsauftrag in der Fläche wäre bedroht. „In den letzten sechs Jahren ist die Zahl der Apotheken um zehn Prozent zurückgegangen. Dieser Trend würde sich insbesondere im ländlichen Raum beschleunigen“, ist sich Dreischulte sicher.
Dreischulte sorge sich, dass die Freigabe der Preise zulasten der Verbraucher gehe. Schließlich sei die Zielgruppe der Versandhändler klein. „Im Fokus stehen chronisch Kranke mit gleichbleibender Medikation. Uns droht eine Rosinenpickerei“, befürchtet Dreischulte. Dort wo die Kühlkette aufrechterhalten werden muss, oder individuelle Rezepturen gefragt sind, habe der Patient das Nachsehen.
Diese Einschätzung teilt Stegemann. „Eine flächendeckende Abdeckung mit Apotheken ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Gerade Ältere und Hilfsbedürftige profitieren vom Gespräch in den inhabergeführten Apotheken“, so Stegemann. Gleichwohl erwarte er von den Apothekern, dass diese sich zukunftsfähig aufstellen. Nur so ließe sich eine Sonderstellung der Apotheken rechtfertigen.
Hier sehen die drei Apotheker ihren Berufsstand auf einem guten Weg. Nahezu alle Apotheken bieten einen Lieferservice an, Rezepte können außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden. Erste Apotheken in der Grafschaft wie die Apotheke am Postdamm in Nordhorn oder die Burg-Apotheke in Schüttorf bieten über eine App für das Smartphone eine Bestellmöglichkeit an. Lieferungen werden verlässlich, zeitnah und persönlich übergeben.
„Unser System ist für den Kunden unkomplizierter als die aufwendige Online-Bestellung. Dort muss das Rezept eingeschickt werden und man gerät nicht selten an schwarze Schafe“, so Uffelmann. Zudem würden die verschreibungspflichtigen Medikamente beim Online-Händler nicht günstiger, gibt er zu bedenken. Vielmehr erhalte der Besteller einen Bonus. „Wenn die Kasse die Rechnung zahlt und der Patient den Bonus erhält, sind das problematische Anreizstrukturen“, mahnt Uffelmann. Dabei seien die Rabatte nicht Ergebnis effizienterer Strukturen, sondern anderer Einkaufsbedingungen im Ausland. Wenn am Ende aber ausländische Apotheken die Rx-Medikamente verkaufen, fließen die Kassenbeiträge ins Ausland ab. Die Defizite im Gesundheitssektor verbleiben bei inländischen Akteuren und müssten auf anderem Wege ausgeglichen werden.
Das Urteil des EuGH hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf im laufenden Berufungsverfahren zu einem Ergebnis kommen. Parallel ist eine politische Debatte entbrannt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erwägt zur Regelung vor 2004 zurückzukehren. Bis dahin war der Versand von Rx-Arzneimitteln verboten. Seinerzeit hatte sich Ulla Schmidt dem Druck der Versandapotheken gebeugt und ausländische Versandhändler zugelassen.