Lingen. Am Dienstagabend fand die Mitgliederversammlung der Mittelstandsvereinigung der CDU im Kreisverband Lingen im Konrad-Adenauer-Haus statt. Der Vorstand um Wolfgang Paus, Familienunternehmer aus Emsbüren, wurde gewählt. Im Anschluss berichtete der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann von seiner Arbeit aus Berlin.

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Das gute Miteinander der Sozialpartner ob in der Vergangenheit oder Zukunft sei Grundlage für den Wohlstand in Deutschland, betonte Stegemann. „Die Union und ganz besonders die Mittelstandsvereinigung stehen dabei für eine soziale Marktwirtschaft, ohne die die gute Entwicklung in Deutschland der letzten 60 Jahre schlicht nicht denkbar gewesen wäre“, unterstrich der Abgeordnete vor den rund anwesenden 20 Mitgliedern.

Zugleich habe sich die Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Darauf müsse die Politik durch verlässliche Strukturpolitik reagieren. Dies gebiete die älterwerdende Gesellschaft und die damit tendenziell steigenden Ausgaben für Rente, bei Krankheit und Pflege. Nur gemeinsam mit einem starken Mittelstand könne die Politik Deutschland zukunftsfest machen.

Ausführlich äußerte sich Stegemann zu aktuellen Themen wie Mindestlohn und Erbschaftssteuer. Bei der Erbschaftssteuer bestehe seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014 Änderungsbedarf. Das Bundesfinanzministerium habe hierzu erste Vorschläge vorgelegt, die nun diskutiert würden. Verschonungsreglungen seien vorgesehen, gleichwohl fürchten viele Betriebe Mehrbelastungen. „Wichtig ist, dass die Unternehmen die neue Regelung am Ende des Tages auch stemmen können“, so Stegemann. Einen Verlust von Arbeitsplätzen durch die Hintertür dürfe es nicht geben. Daher sei es gut, dass sich die Mittelstandsvereinigung aktiv in die Debatte einbringe.

Ferner wurden das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP), die Neugestaltung des Energiemarkts (Energiemarkt 2.0) sowie die Entwicklung in Griechenland angesprochen.

In der anschließenden Diskussion wurde von den mittelständischen Unternehmern insbesondere das Mindestlohngesetz mit seinen bürokratischen Auswirkungen kritisiert. „Nicht der Mindestlohn von 8,50 Euro an sich ist das Problem in unserer Region. Die mittelständischen Unternehmer beklagen, dass sie vom Arbeitsministerium  unter den Generalverdacht des Betruges gestellt werden, von Zollbeamten wie Schwerverbrecher auf Einhaltung von Aufzeichnungspflichten kontrolliert werden und für Subunternehmer haften müssen, die den Mindestlohn nicht zahlen“, führte ein MIT-Mitglied aus.

Letzteres führe gerade bei Handwerksbetrieben zu absonderlichen Entwicklungen und bürokratischen Verwerfungen. Auftraggeber verlangten inzwischen nicht nur formale Erklärungen zur Einhaltung des Mindestlohns, sondern machen die Auftragsvergabe von der Einsicht in Lohn- und Finanzbuchhaltung abhängig oder verlangten zur Absicherung der Haftung Bankbürgschaften, die die Finanzkraft der Betriebe übersteigt. „Sämtliche neu geforderten Nachweise werden bereits durch ordentliche Buchhaltung sowie Lohn- und Betriebsprüfungen von den Unternehmern erbracht. Die freie Wirtschaft und die damit verbundene Ertragskraft des Mittelstandes werden nachhaltig geschädigt“, bestätigte ein MIT-Mitglied aus dem Bereich der Handwerkerschaft. Albert Stegemann wurde gebeten, dies bei den anstehenden Diskussionen in den Berliner Fachausschüssen vorzubringen.

Verständnis zeigte Stegemann für die Verunsicherung bezüglich der konkreten Umsetzung in der Praxis. Jedoch seine emotionale und täglich neue Schreckensszenarien im Augenblick nicht förderlich. „Wir müssen die Diskussion versachlichen und brauchen Rechtssicherheit für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, so Stegemann. Neben dem Arbeitsministerium seien die Verbände in der Pflicht. Das Mindestlohngesetz selber werde nach Einschätzung Stegemanns vorerst nicht geändert.

Die CDU-Mittelstandsvereinigung verwies auf ihre kommende Veranstaltung „Was würde Ludwig Erhard dazu sagen?“ am 27. Mai um 19:30 Uhr. Die Veranstaltung findet im Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen statt und ist öffentlich.

Weitere Informationen finden Sie hier: //www.lwh.de/ludwigerhard/#.VTZCmPmsV8E

 

Die neuen MIT-Vorstandsmitglieder (von rechts) Marc Leuschner, Simone Fangmeyer, Matthias Hopster, Helmut Holt, Elisabeth Klaas und Wolfgang Paus sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann und CDU-Kreisgeschäftsführer Björn Roth. (Es fehlen Rebea Klaas und Thomas Diepenbrock.) Die neuen MIT-Vorstandsmitglieder (von rechts) Marc Leuschner, Simone Fangmeyer, Matthias Hopster, Helmut Holt, Elisabeth Klaas und Wolfgang Paus sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann und CDU-Kreisgeschäftsführer Björn Roth. (Es fehlen Rebea Klaas und Thomas Diepenbrock.)

Lingen. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) im CDU-Kreisverband Lingen diskutierte am Dienstagabend mit dem Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Hierzu hatte der Arbeitskreis angesichts der im November anstehenden Entscheidung im Deutschen Bundestag eingeladen. „Jede Form der Sterbebegleitung muss grundsätzlich lebensbejahende sein. Organisierte und regelmäßige Sterbehilfe sollte daher verboten werden“, stellt Stegemann klar.

 

In die aktuelle gesellschaftliche Diskussion zur Sterbebegleitung führte Stegemann ein. Seit einigen Jahren böten verschiedene Vereine die Möglichkeit an, seinem Leben durch assistierten Suizid ein Ende zu setzen. Die Tötung auf Verlangen steht in Deutschland zwar unter Strafe, die besagte Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Den assistierten Suizid wollte die Bundesregierung daher vor drei Jahren unter Strafe stellen, sofern er kommerziell betrieben wird. Dies hätte nicht-kommerziellen Formen organisierter Suizidbeihilfe Vorschub geleistet. Da diese damit straffrei und so faktisch erlaubt gewesen wären. Damals konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Nach der Bundestagswahl habe die Debatte erneut begonnen. Im November solle nun der Bundestag über die künftige Regelung entscheiden.

EAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-ArbeitskreisesEAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-Arbeitskreises

Die Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe werde fraktionsoffen erfolgen. Fünf Parlamentariergruppen hätten bisher Vorschläge vorgelegt. Diese reichen von einem Verbot jedes organisierten und regelmäßigen Angebots im Strafgesetzbuch bis hin zu einer Legalisierung, bei der eine Unkostenerstattung möglich sei. Selbst bei den umfassenden Verbotsvorschlägen könne aber der Einzelfall der Sterbebeihilfe durch Ärzte oder Angehörige grundsätzlich straffrei bleiben.

Stegemann tritt in der Debatte für ein Verbot jedweder Form der organisierten und regelmäßigen Suizidbeihilfe ein. Organisierte Hilfe zum Suizid sei keine normale Dienstleistung und dürfe nicht als solche angesehen werden. Vielmehr müsse eine menschenwürdige Gesellschaft Menschen in Verzweiflung, Menschen, die Angst haben vor Einsamkeit, Schmerzen oder Übertherapien haben, andere Antworten geben können. Hierzu leiste die Hospiz- und Palliativbegleitung einen wichtigen Beitrag. Daher werde der Bund diese zeitnah stärken und rund 250 Millionen Euro über die Krankenkassen bereitstellen.

Die anschließende Diskussion war geprägt von persönlichen Erfahrungen. Gerade die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Würde des Menschen nahm viel Raum ein. Einige Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, den Sterbewunsch eines Schwerstkranken nicht zu stigmatisieren, sondern sich diesen Menschen besonders anzunehmen und sich die nötige Zeit für Gespräche zu nehmen.

Die schwierige Situation bei Einzelfällen sehe Stegemann. „Aber kein Gesetz kann jeden Einzelfällen regeln“, betonte Stegemann. Umso wichtiger sei es, keine falschen Anreize mit einer lockeren Handhabung der Straffreiheit zu setzen. Gerade angesichts steigender Ausgaben für Pflege- und Krankenversorgung im Alter würden sonst Betroffene dazu gedrängt, die Sterbebeihilfe als Ausweg zu wählen. Schließlich wolle niemand seinen Kindern über Gebühr zur Last fallen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass Vereine, deren einziger Sinn das Herbeiführen des Todes anderer Menschen ist, unter Strafe gestellt werden sollten. Intensiv diskutiert wurde, wie ein würdiges und selbstbestimmte Altern und Sterben gelingen kann. Alle Mitglieder im EAK würdigten das unermüdliche Engagement der Pflegekräfte und Ehrenamtlichen in den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Jedoch gebe es noch vieles zu verbessern. Zum einen sei dies eine Frage des Geldes. Eine Antwort darauf gebe der Bund mit den Pflegestärkungsgesetzen, so Stegemann. Insgesamt könnten damit die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden. Allein mit Geld könne jedoch eine würdige Begleitung im Alter nicht gelingen. Hierzu bedarf es guter Familienstrukturen und eines starken Ehrenamts, betonte Stegemann.

 

Auf dem Weg zu einem neuen Grundsatzprogramm hatte die CDU Niedersachsen am Donnerstagnachmittag zu einer Debatte zur Gesundheits- und Pflegepflegepolitik von morgen  nach Lingen eingeladen. Der direktgewählte CDU-Bundestagsabgeordnete für den Raum Lingen Albert Stegemann begrüßt den intensiven Austausch mit Mitgliedern der Partei und Fachleuten aus dem Gesundheits- und Pflegebereich.

In das Thema Gesundheit und Pflege führte der Präsident der Diakonie Deutschland Ulrich Lilie ein. Im Anschluss betonte Karl-Josef Laumann dass das Denken in Strukturen stärker aufgebrochen werden müsse. Die Medizin müsse wieder mehr an den Menschen hinter dem Patienten denken – aber auch an den Menschen hinter dem Pflegepersonal. Laumann ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege. Das Thesenpapier der CDU Niedersachsen stellte Roy Kühne MdB als Vorsitzender des Landesfachausschusses Gesundheit und Pflege vor.

Im Anschluss fand eine rege Diskussion mit den zahlreichen Gästen statt. Ulf Thiele, Landtagsabgeordneter und Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, lädt alle Mitglieder der CDU Niedersachsens herzlich ein, über die Veranstaltung hinaus am neuen Grundsatzprogramm mitzuarbeiten.

Weitere Informationen zum Grundsatzprogramm finden Sie unter:
Zukunftsforum-Online: Gesundheit und Pflege

Foto (v.l.): Frau Köllen, Hubert Köllen, Jutta Lux, Thomas Kolde, Albert Stegemann, Hermine Roseman
Foto (v.l.): Frau Köllen, Hubert Köllen, Jutta Lux, Thomas Kolde, Albert Stegemann, Hermine Roseman

 

 

Neuenhaus. Die integrative Kindertagesstätte der Lebenshilfe Nordhorn gGmbH „Dinkel-Chamäleon“ in Neuenhaus wurde heute in besonderer Weise beschenkt. Hubert Köllen aus Lingen überreichte der Kindertagesstätte gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann zahlreiche Holzspielzeuge sowie eine Motorikwand für die Kinder. Seit über 40 Jahren unterstützt Herr Köllen mit selbsthergestelltem Spielzeug Kinder in der Nähe und Ferne – so gingen von ihm gefertigte Holzspielsachen bis nach Brasilien und Polen. „Die Spielzeuge sind eine unglaubliche Bereicherung für jede Kindertagesstätte“, zeigte sich Herr Stegemann beeindruckt.

Von den Geschenken sichtlich angetan waren auch die Leiterin der Kindertagesstätte Hermine Roseman, die Bereichsleitung Frau Jutta Lux sowie der Geschäftsführer der Lebenshilfe Nordhorn Herr Thomas Kolde. „Die Kinder werden bestimmt total viel Freude an dem Spielzeug haben, da diese motorisch mit hohem Aufforderungscharakter ausgestattet und toll verarbeitet sind. So werden die Kinder in ihrer Entwicklung optimal unterstützt“, ist sich die Leiterin sicher. Die 83 Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen werden im Dinkel-Chamäleon in zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen gemeinsam betreut. Durch die kindzentrierte Pädagogik wird jedes Kind individuell in seiner Einzigartigkeit gesehen, akzeptiert, gefördert und begleitet. Dabei bietet die Kita häufig wechselnde Interessensanreize, um den Kindern viele Möglichkeiten zum Entdecker und Forscher der eigenen Handlungsvielfalt zu werden.

Seit über 40 Jahren drechselt und schreinert Hubert Köllen aus Lingen Kinderspielzeuge, die er Kindern in aller Welt schenkt – häufig Kindern mit Behinderungen. „Wir sind Hubert Köllen zu tiefen Dank für sein jahrzehntelanges Engagement für Kinder verpflichtet“, so Stegemann. Mit dieser Einschätzung steht er nicht alleine da. So hat Herr Köllen in den letzten Jahren zahlreiche Auszeichnungen erhalten, etwa den Johann-Bünting-Förderpreis sowie den Bürgerpreis der Stadt Lingen. Im Februar wurde ihm gar das Bundesverdienstkreuz überreicht.

Herr Köllen arbeitet derweil bereits an neuen Spielzeugen, die Ideen gehen ihm nicht aus. Gerne fertigt er auch spezielle Förderspielsachen für Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen an. Bei der Arbeit kann er sich auf den Rückhalt seiner Frau verlassen, die ihn in 50 Jahren Ehe stets unterstützte.

Herr Köllen stiftet weiterhin Holzspielzeug an Kindereinrichtungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro von Herrn Albert Stegemann (030/227-77155).

 

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU):

Die Antwort der Bundesregierung zeigt elementare Erkenntnisdefizite und mangelnde Beobachtungsmöglichkeiten der alltäglichen pränataldiagnostischen Praxis auf:

Es gibt keine bundesweiten Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie Geburten von bzw. Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom. So lassen sich weder Trends ablesen noch Vergleiche mit Entwicklungen im Ausland anstellen. Das macht es unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die besondere Bedeutung der Beratung  bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen. Ein verpflichtendes Beratungsangebot ist daher im Gendiagnostikgesetz (GenDG) verankert, dem laut Antwort der Bundesregierung auch die neuen Bluttests „vollumfänglich“ unterliegen. Es liegen allerdings keine Daten über die Zahl der durchgeführten genetischen Beratungen, die Häufigkeit des Verzichts auf Beratung und die Dauer der Bedenkzeit bis zur genetischen Untersuchung vor.

Wenn wir schon heute nicht wissen, wie sich die Zahlen – sowohl der Geburten und Abbrüche, als auch der durchgeführten und abgelehnten Beratungen – entwickeln, können wir mit Blick auf die neuen Tests nicht beruhigt sein. Erst recht würden bei einer Massenanwendung dieser Tests diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden. Es müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, dies zu verhindern. Grundlage dafür können nur Daten sein, die momentan niemand erhebt. Ob sie in Zukunft am besten von Fachgesellschaften erhoben, durch Berichts- bzw. Meldepflichten oder auf andere Weise zusammengestellt werden, ist zu diskutieren.

Mit den Bluttests kann das Geschlecht vor der zwölften Schwangerschaftswoche festgestellt werden – einer der Anbieter wirbt sogar damit. Wer das so ermittelte Geschlecht vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitteilt, handelt nach GenDG rechtswidrig, bleibt aber straffrei. Ein Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der sog. „Fristenlösung“ aufgrund des Geschlechts wäre möglich. Es muss diskutiert werden, ob die rechtswidrige Mitteilung des Geschlechts auch zu Konsequenzen für Test-Anbieter und Ärzte führen muss.

Menschen mit Down-Syndrom sind genauso glücklich oder unglücklich, wie andere Menschen auch. Sie leiden nicht unter Trisomie 21, sondern unter Situationen, in denen sie ausgegrenzt, nicht ernst genommen oder schlecht behandelt werden. Die neuen Bluttests auf Trisomie 21 sind kein Beitrag zu einer Gesellschaft, die Menschen mit Down-Syndrom willkommen heißt.

Hintergrund:

Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfrage hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen  das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet: Sie befürchten wie unter anderem auch der Deutsche Ethikrat, dass die Massenanwendung scheinbar harmloser Bluttests dazu führen könnte, dass zukünftig mehr Schwangerschaften abgebrochen werden, wenn eine Trisomie-Diagnose vorliegt. Zudem hatte der Deutsche Ethikrat davor gewarnt, dass bei Anwendung bei allen Schwangeren zwei Drittel der auffälligen Testergebnisse falsch-positiv wären.

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Nordhorn. Die Meldung zur PKW-Maut (gestrige Ausgabe der Grafschafter Nachrichten) nimmt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann zum Anlass, um die Fragen, die ihn in den vergangene Wochen und Tagen erreicht haben, zu beantworten. „Ich habe mich mit vielen Menschen hierzu ausgetauscht. Der Vorwurf, ich hätte gegen die Region gestimmt, kommt für mich vor dem Hintergrund der intensiven Verhandlungen in den vergangenen Monaten überraschend.“

Diejenigen, die aufmerksam die Debatten verfolgt und den ursprünglichen Entwurf sowie das jetzige Gesetz gelesen hätten, würden feststellen, dass gerade für die Grenzregionen die kritischsten Punkte ausgeräumt wurden, so der Politiker. So seien die Landstraßen komplett ausgenommen und auf Bundesstraßen würde die Maut für Ausländer nicht erhoben. „Die Bedenken, wonach der kleine Grenzverkehr eingeschränkt wird, werden sich nicht bewahrheiten.“

Bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahren habe Stegemann hierzu klar Stellung bezogen: „Ich habe gesagt, dass ich große Probleme in einer Einschränkung des regelmäßigen Pendlerverkehrs sehe.“ Daher habe er besonders mit Abgeordneten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich öffentlich gegen das Gesetz positionierten, engen Austausch gepflegt. „Ich werde nicht verhehlen, dass dieses Thema auch innerhalb der Fraktion zu heißen Diskussionen geführt hat“, führt der Abgeordnete weiter aus. Mit dem Fachmann im Ausschuss und ehemaligen Verkehrsminister Oliver Wittke habe er daher konkrete Möglichkeiten erörtert, wie die Maut angepasst werden könnte. Während dieser Zeit hielt Stegemann einen engen Draht zum verantwortlichen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann, der im Dezember eigens in Nordhorn war und hierzu gesprochen hat.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Regierungsmehrheit bedeute verantwortungsvolle Politik für ihn aber nicht einfach „Nein“ zu sagen, sondern im Vorfeld Einfluss zu nehmen. „Das Gesetz ist sicherlich ein Kompromiss, aber ich konnte mitwirken, dass es nicht zum Schaden für unsere Region wird.“

Für Stegemann steht fest, dass gerade dieses intensive Ringen zu den weitreichenden Veränderungen geführt hat: „An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass auch der Widerstand aus unserer Region in der Bundeshauptstadt wahrgenommen wurde. Viele Kollegen haben mich darauf angesprochen.“

Abschließend sollten Kritiker bei Ihrer Ablehnung nicht vergessen, dass die Einnahmen der Abgabe zweckgebunden in die Infrastruktur fließen werden. Dadurch würden finanzielle Spielräume geschaffen, die für die Instandhaltung und den Bau von Straßen  notwendig seien, so Stegemann. „Unsere Region profitiert mit dem Bau der Nordumgehung ganz direkt: Hierauf haben wir lange gewartet.“

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Berlin. Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. mittlerweile zum zwölften Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zum Jugendmedienworkshop nach Berlin ein.

„Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Stegemann. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Zeitung.

„Digital Na(t)ives – Eine digitale Generation erobert die Gesellschaft“ lautet der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit Chancen, Herausforderungen und Risiken einer zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen auseinandersetzen und die Antworten der Politik aus Sicht der jungen Generation hinterfragen.

Noch bis zum 19. April können sich interessierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops bewerben. Eingereicht werden können Artikel, Video- /Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://www.jugendpresse.de/bundestag.

Stegemann: Politik wird ethische Debatte intensiv führen

Berlin. Abgeordnete aller Fraktionen haben die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ einbracht. Der CDU-Mitunterzeichner waren unter anderem der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann sowie der ehemalige Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe.

Die interfraktionellen Kleine Anfrage richte das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die Massenanwendung eines scheinbar harmlosen Bluttests könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Seit einiger Zeit sorgen derartige Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) daher für ethische Debatten.

Die Abgeordneten eint die Befürchtung, dass die Möglichkeit, früh und risikoarm zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote zu nutzen. Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten.

Erfahrungen aus anderen Ländern stützen diese Sorge: In Dänemark wird seit 2005 allen Schwangeren angeboten, testen zu lassen, ob sie ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt bringen werden. Bereits im Folgejahr nahmen 84 Prozent das Angebot an. Die Zahl der in Dänemark mit Down-Syndrom geborenen Kinder hat sich seither halbiert.

Eine verstärkte Aufklärung, welche konkrete Unterstützungsangebote Eltern von Kindern nutzen können, kann dazu beitragen, Ängste und Vorurteile abzubauen und für gesellschaftliche Vielfalt zu werben.

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ ein beunruhigendes Szenario entworfen, sollten derartige Tests auf breiter Basis zum Einsatz kommen. Wir möchten sicherstellen, dass keine Entscheidungen getroffen werden, ohne dass mögliche Folgen politisch bewertet wurden.

 

Hintergrund:

Mit sogenannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom geboren wird. Die Hersteller bewerben diese Bluttests als risikolose Alternative zu herkömmlichen Plazenta- oder Fruchtwasserpunktionen.

Gegenwärtig prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob er eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beschließt. Am Ende eines Erprobungsverfahrens könnten diese Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die nun gestellte interfraktionelle Kleine Anfrage ist die erste seit der Deutschen Einheit, die von Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen getragen wird.

Die Kleine Anfrage können Sie hier online abrufen:

Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“

 

Berlin. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn in Deutschland. Nach der Verabschiedung im vergangenen Jahr beschäftigt das Thema auch weiterhin die Fraktionen im Deutschen Bundestag sehr intensiv. Als Hauptproblem nehme ich wahr, dass es sowohl bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern große Unsicherheiten in der Umsetzung gibt. Dies betrifft vor allem die Erfassung der Arbeitszeiten sowie den Umgang mit Sonderfällen (Überstunden, Mehrarbeit, etc.). Für die Einhaltung der Zahlung des Stundenlohns von 8,50 Euro ist der Zoll verantwortlich. Daher stehe ich im engen Kontakt mit der zuständigen Zollverwaltung. Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter des Zolls sich aktuell sehr um Informationen und Beratung bemühen.

Nichtsdestotrotz führen meine Kollegen und ich aktuell aber auch viele Gespräche und sammeln Rückmeldungen, in welchen Bereichen es mit der Umsetzung hakt. Wir haben nun vereinbart, bis Ostern haben erste Ergebnisse zusammenzutragen. Dies halte ich für ganz entscheidend. Die Betroffenen brauchen Rechtssicherheit, was die konkreten Regelungen anbelangt. Die Regelung muss so verständlich und klar sein, dass sich alle Beteiligten daran halten können. Denn trotz aller berechtigten Kritik bin ich davon überzeugt, dass Menschen in unserem Land nicht unter einem gewissen Lohnniveau arbeiten sollten und dürfen.

Alle bisherigen Artikel zum Thema Mindestlohn finden Sie hier.