Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 Jugendliche zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein. Der Workshop für politik- und medieninteressierte Jugendliche findet vom 6. bis 12. Oktober 2024 statt. Interessierte zwischen 16 und 20 Jahren können sich bis zum 14. Juli 2024 unter der Internetadresse https://jugendpresse.de/projekte/bundestag bewerben. Darüber informiert der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU).

Stegemann wirbt für Bewerbungen im Emsland und der Grafschaft Bentheim

Unter der Schirmherrschaft von Frau Yvonne Magwas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen anlässlich des 75-jährigen Jubiläums unseres Grundgesetzes ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden sich unter anderem kritisch mit dem aktuellen politisch-parlamentarischen Geschehen auseinandersetzen, Abgeordnete persönlich treffen, an Gesprächen mit Mitgliedern von Fachausschüssen teilnehmen und in den gemeinsamen Dialog treten.

Die Jugendlichen setzen in themenbezogenen Workshops dabei nach ihren Interessen inhaltliche Schwerpunkte und gestalten ein journalistisches Online-Dossier mit Text-, Audio-, Video- oder Social-Media-Beiträgen.

In meiner Rolle als örtlicher Bundestagsabgeordneter und agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durfte vor kurzem an einer Veranstaltung der Meppener CDU und dem Landvolk (VEL) teilnehmen. Ein zentrales Thema bei unseren Landwirten bleibt die geplante Streichung des Agrardiesels durch die Bundesregierung. Auch die versprochenen aber bisher fehlenden Entlastungen der Ampelkoalition für unsere Bauern führen zu großem Unmut bei allen Betroffenen.

Landwirtschaft beklagt Investitionsstau aufgrund politischer Rahmenbedingungen

Die unzureichenden Initiativen der Regierung münden derzeit in einem Investitionsstau. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir als Union bald wieder in Verantwortung kommen und Investitionsanreize schaffen – vor allem durch bessere politische Rahmenbedingungen für mehr Planungssicherheit.

Auch über die Wiedervernässung von Moorflächen haben wir gesprochen. Die Wiedervernässung hat hohes Renaturierungs- und Klimaschutzpotential, die aber mit Produktions- und Einkommensperspektiven für die Betriebe verbunden werden müssen. Für mich steht fest: Zu jeder Maßnahme, bei der sich wirtschaftliche Verluste für Eigentümer und Nutzer von Moorböden und Moorflächen nicht vermeiden lassen, gehören untrennbar auch die Regelung einer vollumfänglichen Entschädigung und ein generationenübergreifendes Konzept.

Abschließend danke ich der Meppener CDU und dem Meppener Landvolk (VEL) für die Einladung und den wertvollen Austausch und freue mich auf eine Wiederholung!

Auch in diesem Jahr finden die sogenannten MINTMACHTAGE, ehemals „Tag der kleinen Forscher“, statt. Der bundesweite Aktionstag widmet sich jährlich einem neuen, spannenden Thema rund um Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT). Auch die Kita St. Johannes in Bad Bentheim nahm am Aktionstag am 20. Juni teil. Der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) unterstützt die Aktion und hat die Kita besucht.

Abgeordneter Stegemann besucht kleine Wissenschaftler in Bad Bentheimer Kita

Durch das Bereitstellen unterschiedlicher Materialien konnten die Kinder eigenständig verschiede Naturphänomene kennenlernen: z.B. durch das Mischen von Backpulver und Essig pustet sich ein Luftballon selbstständig auf, welche Farben verstecken sich in der Farbe schwarz, mit Luft gefüllte Luftballone rutschen die schräge Ebene nicht hinunter, mit Wasser gefüllte eben wohl usw.

„Der Tag der kleinen Forscher bringt Abwechslung und Spaß für die Kinder in unserer Kita“, erklärt die Leiterin Anke Woltering. „Wir nehmen jedes Jahr an dem „Mintmachtag“ – als Höhepunkt unseres Forscherjahres – teil. Schön, dass auch unser Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann diese Arbeit wertschätzt!“

Stegemann unterstützt den Aktionstag: „Was die Erzieherinnen hier in der Kita St. Johannes an Möglichkeiten für die Kinder geschaffen haben, finde ich toll. Ich würde mich freuen, wenn noch möglichst viele andere Einrichtungen der frühen Bildung bei uns im Emsland und in der Grafschaft an dem Aktionstag teilnehmen, der über das gesamte Jahr unabhängig vom Stichtag stattfinden kann. Er ist ein guter Anlass, um zu zeigen, wie gute MINT-Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Kitas, Horten und Grundschulen aussehen kann.“

Hintergrund: Die gemeinnützige Stiftung „Kinder forschen“ engagiert sich für gute frühe Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) – mit dem Ziel, Mädchen und Jungen stark für die Zukunft zu machen und zu nachhaltigem Handeln zu befähigen. Mehr erfahren über die Bildungsinitiative „Kinder forschen“: https://www.stiftung-kinder-forschen.de/ Auf der Website zum Aktionstag gibt es spannende begleitende Forscherideen, an denen sich Bildungseinrichtungen bei den Vorbereitungen ihrer Aktionen orientieren können.

Berlin. Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat erneut die exzellente Wasserqualität in den Badeseen des Emslands und der Grafschaft Bentheim bestätigt. Eine aktuelle interaktive Karte zeigt, dass fast alle regionalen Gewässer hervorragende Werte aufweisen. Darüber berichtet der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU).

Europäische Umweltagentur veröffentlicht Karte zur Qualität der Badegewässer

Zu den besonders hervorgehobenen Seen in der Region zählen der Lohner See in Wietmarschen, das Speicherbecken in Geeste, der Badesee in der Erholungsregion Quendorf, der Lünner See, der Badesee am Campingplatz in Haselünne, der Baggersee Holsterfeldstraße in Salzbergen und der Badesee Schlagbrückener Weg in Meppen. Alle erhielten die Bestnote „exzellent“. Einige dieser Gewässer gelten als beliebte Naherholungsorte für Einheimische und Reiseziele für Touristen.

Die Untersuchung der EEA im Jahr 2023 umfasst 2.318 deutsche Badegewässer. Nur 14 von ihnen wurden als „mangelhaft“ bewertet, was die insgesamt hohe Wasserqualität in Deutschland verdeutlicht. Diese positive Bilanz wird jedoch durch einige aktuelle Herausforderungen herausgefordert: Mehrere Badestellen in Deutschland mussten bereits aufgrund von Cyanobakterien oder Sturmereignissen vorübergehend geschlossen werden.

Die Seite der europäischen Umweltagentur bietet umfassende Informationen und eine interaktive Karte, die einen detaillierten Überblick über die Qualität der Badegewässer in ganz Europa gibt: https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/explore-interactive-maps/state-of-bathing-waters-in-2023

 

Auch in diesem Jahr war es mir eine große Freude, an den Entlassungsfeiern mehrerer Abiturjahrgänge in unserer Region teilzunehmen. In der vergangenen Woche besuchte ich unter anderem den Gottesdienst des Evangelischen Gymnasiums Nordhorn (EGN) sowie die Abschlussfeier des Lise-Meitner-Gymnasiums in Neuenhaus. Diese Veranstaltungen boten eine hervorragende Gelegenheit, die Leistungen unserer jungen Menschen zu würdigen und die Bedeutung der Bildung für die Zukunft unserer Region zu betonen.

Stegemann wünscht Abschlussklassen viel Erfolg und Schülern schöne Ferien

Mit einem feierlichen Gottesdienst in der Kreuzkirche feierte das Evangelische Gymnasium Nordhorn seine Abschlussklassen. Im Anschluss besuchte ich die Abschlussfeier des Lise-Meitner-Gymnasiums in Neuenhaus. Beide Besuche haben mich in einer Überzeugung bestärkt: Ein Schulabschluss ist nicht nur ein bedeutender Meilenstein im Leben junger Menschen, sondern auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur weiteren Qualifikation und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Auch deshalb habe ich die Abiturienten ermutigt, ihre Chancen zu nutzen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubringen.

Ein besonderer Dank gilt den Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern, die durch ihr Engagement und ihre Unterstützung wesentlich zum Erfolg der Schülerinnen und Schüler beigetragen haben. Ich wünsche allen Abiturientinnen und Abiturienten viel Erfolg auf ihrem weiteren Lebensweg und allen Schülerinnen und Schülern schöne Ferien!

Die Samtgemeinde Lengerich erhält eine Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Projekt „KSI: Implementierung eines Energiemanagements bei der Samtgemeinde Lengerich“ wird mit insgesamt 250.122 Euro aus Bundesmitteln unterstützt. Die Förderung ermöglicht der Samtgemeinde, ein professionelles Energiemanagementsystem einzuführen, um einen wichtigen Beitrag zum örtlichen Klimaschutz zu leisten. Der Zuwendungsbescheid wird der Samtgemeinde Lengerich in den nächsten Wochen zugehen. Darüber informiert der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU).

Klimaschutzprojekt für Energiemanagement erhält Fördergelder

Albert Stegemann (CDU) begrüßt die Förderung und betont die Bedeutung solcher Projekte für den Klimaschutz in der Region. „Ich freue mich sehr über die Fördermittel in dieser Größenordnung für die Samtgemeinde Lengerich. Diese Bundesförderung zeigt einmal mehr, dass auch in Berlin registriert wird, dass wir im Emsland und der Grafschaft Bentheim echte Vorreiter beim Thema Klimaschutz bleiben wollen.“

Der Bürgermeister der Samtgemeinde Lengerich Matthias Lühn kommentiert die Bundesförderung wie folgt: „Ich freue ich natürlich sehr, dass wir beim wichtigen Thema Energieeinsparungen jetzt mit der Bundesförderung neue Wege gehen können und unser Rathausteam um einen Energiemanager ergänzen werden.“

Zum Hintergrund: Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Die geförderten Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab und tragen dazu bei, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Frei nach dem Motto „Talente entdecken und fördern“ vergibt die Konrad-Adenauer-Stiftung Stipendien an junge Menschen. Die nächste Bewerbungsrunde endet am 15. Juli 2024. „Besonders im Emsland und in der Grafschaft Bentheim ist für viele Jugendliche ehrenamtliches Engagement selbstverständlich. Dieser Einsatz kann mit einem Stipendium belohnt und unterstützt werden“, ermutigt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann junge Menschen, sich zu bewerben.

Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Jugendliche aus Emsland und Grafschaft Bentheim

Das Stipendium der Adenauer-Stiftung umfasst in der Studienförderung neben einer finanziellen Förderung von derzeit monatlich bis zu 812 Euro (analog zum BAföG) und 300 Euro Studienkostenpauschale für jeden eine umfangreiche ideelle Förderung. Zur ideellen Förderung gehört ein umfassendes Seminarprogramm mit Inhalten aus Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur. Eine Rückzahlung ist nicht notwendig.

Stegemann stellt klar: „Für ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung kommen nicht nur die Jahrgangsbesten in Betracht. Stattdessen sollen auch junge Menschen auf ihrem Lebensweg unterstützt werden, die gesellschaftliche Verantwortung bei der Feuerwehr, in der Kirche oder im Sportverein übernehmen.“ So kenne Stegemann viele Stipendiaten, die bei ihrer Bewerbung nicht damit gerechnet hätten, zum Zuge zu kommen.

Mit rund 3.500 Stipendiaten gehört die Konrad-Adenauer-Stiftung zu den größten Begabtenförderungswerken Deutschlands. Weitere Informationen zur Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung und zum Bewerbungsverfahren sind unter www.kas.de/begabtenfoerderung abrufbar.

Am Wochenende war ich parallel zur Europawahl zu Gast beim Tag des offenen Hofes beim Unternehmen Schoemaker Landtechnik GmbH. Als örtlicher Bundestagsabgeordneter und agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es mir immer wieder eine besondere Freude, die Innovationskraft unserer heimischen Landwirtschaft hautnah zu erleben.

Heimische Betriebe geben einen Blick hinter die Kulissen der Landwirtschaft

Insgesamt hatten 65 Bauernhöfe in Niedersachsen ihre Tore geöffnet. Rund 250.000 Menschen haben nach Angaben des niedersächsischen Landvolks diese Gelegenheit genutzt und einen Blick in die Ställe und Höfe geworfen. Auch beim Itterbecker Unternehmen Schoemaker Landtechnik GmbH wurde uns ein beeindruckender Einblick in die landwirtschaftliche Produktion geboten. Darüber hinaus wurde einmal mehr klar: Von ökologischen und konventionellen Anbaumethoden bis hin zur Rinder-, Geflügel-, Schweine- und Pferdehaltung – das Spektrum der niedersächsischen Landwirtschaft ist vielfältig und erfolgreich.

Ob regionale Köstlichkeiten direkt vom Feld, spannende Einblicke in die Produktionshallen oder das Kennenlernen traditioneller und moderner Technik – für Groß und Klein war etwas dabei. Ich finde den Tag des offenen Hofes nicht nur lehrreich, sondern auch eine wunderbare Gelegenheit, den Menschen die Bedeutung und die Herausforderungen der Landwirtschaft näherzubringen. Allen Landwirtinnen und Landwirten sowie den Veranstaltern, die diesen Tag des offenen Hofes ermöglicht haben, möchte ich herzlich danken. Solche Initiativen sind meiner Einschätzung nach essenziell, um das Verständnis und die Wertschätzung für die Landwirtschaft in unserer Gesellschaft zu stärken.

Das einzig verbliebene Modegeschäft in der Bentheimer Innenstadt von Sonja Wilke sieht sich mit ernsten finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, nachdem ihre sorgfältig vorbereitete Corona-Schlussabrechnung abgelehnt wurde. Vor kurzem wandte sich die Bentheimer Einzelhändlerin daher an den örtlichen Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann (CDU). Trotz Unterstützung und Beratung durch eine Steuerberatungsgesellschaft wurde eine Summe von insgesamt 24.000 Euro nicht genehmigt, da die NBank die im Rahmen der Schlussabrechnung geltend gemachte Warenwertabschreibung für Einzelhändler nicht akzeptiert hat.

Abgeordneter Stegemann beklagt Ungerechtigkeiten bei Schlussabrechnungen

Die Unternehmerin hat die saisonalen Modeartikel während der Pandemie an Bedürftige gespendet, da ihr Kaufhaus aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden musste, wodurch saisonale Ware dauerhaft im Verkaufswert gemindert wird. Die gespendete Ware wurde von Frau Wilke bezahlt. Dies führt bei der Verweigerung der erwarteten Corona-Überbrückungshilfe zu einem vollständigen Verlust, den ein kleines Geschäft nur schwer erwirtschaften kann.

Laut den FAQs, die als Basis für die Erstellung der Anträge auf Überbrückungshilfen und Schlussabrechnungen gelten, wird der Einkaufspreis der gespendeten Saisonware zu einem bestimmten Prozentsatz als Überbrückungshilfe genehmigt. Die Spenden können auch mit Einreichung der Schlussabrechnung geltend gemacht werden, da erst mit Erstellung der Schlussabrechnung die endgültigen Zahlen der Bewilligungsstelle vorgelegt werden müssen und dies zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung führen kann. Die für die Schlussabrechnung zuständige NBank weigert sich nun allerdings, den fünfstelligen Betrag auszuzahlen.

Die Begründung: Bei den mit der Schlussabrechnung erstmals eingereichten Spenden handelt sich um einen nach dem 30. Juni 2022 gestellten Antrag auf eine Beihilfe. Der ursprüngliche Antrag auf Genehmigung der Beihilfe, in diesem Fall die Überbrückungshilfe III, wurde bereits vor dem 30. Juni 2022 gestellt und genehmigt.

Zum Hintergrund: Die Abwicklung der Corona-Hilfen stellt derzeit sowohl Unternehmen als auch Steuerberatungen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland vor erhebliche Herausforderungen. Während der Pandemie waren viele Unternehmen auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen, um Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Anträge für diese Wirtschaftshilfen erforderten detaillierte Angaben zum erwarteten Umsatzrückgang und den Fixkosten. Die Schlussabrechnungen dieser Hilfsprogramme beinhaltet eine nachträgliche Überprüfung, ob die gewährten Zuschüsse gerechtfertigt waren.

Einer der ortsansässigen Steuerberater in der Grafschaft Bentheim meint: „Die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelungen sind durch die zuschussgebenden Stellen im Nachhinein nachteilig für die Antragsteller ausgelegt worden. Dies führt für die Unternehmen zu erheblichen Rückzahlungen von bereits ausgezahlten Förderzuschüssen bzw. zum Ausfall von weiteren Zahlungsansprüchen.  Ebenso wird der damit verbundene administrative Aufwand folglich auch auf den Rücken der Steuerberatung ausgetragen. Die Regularien zum Zeitpunkt der Beantragung dürfen nicht nachträglich zum Negativen verändert werden, hier muss unseres Erachtens Vertrauensschutz herrschen. Die Antragstellung erfolgte zum Teil mit Angaben von Schätzwerten, sofern dies in den Förderanträgen entsprechend vorgesehen war. Die Möglichkeit zur Anpassung der Angaben im Rahmen der Schlussabrechnungen ist daher zwingend notwendig. Wenn dies zum Nachteil unserer Mandanten möglich ist, dann muss das auch zum Vorteil unserer Mandanten möglich sein.“

Der Handelsverband Textil (BTE) bestätigt, dass ähnliche Fälle auch bei anderen Unternehmen bekannt sind. Dennoch scheint das Ausmaß der Probleme der Bundesregierung nicht vollständig bekannt zu sein, wie eine Antwort auf eine schriftliche Einzelfrage von Albert Stegemann zeigt. Aus dieser geht hervor, dass die Bundesregierung lediglich Kenntnis von einem einzigen Fall von nicht abgerechneten Warenspenden hat. In Anbetracht dieser Unzulänglichkeiten hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zu verbessern. Die Union hat unter anderem die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2024 beantragt und eine risikoorientierte Prüfung der Schlussabrechnungen gefordert.

Wenn die Bewilligungsstellen die einzelnen Bewilligungsbescheide unter den sogenannten Totalvorbehalt stellen und die Antragsberechtigung grundsätzlich mit Einreichen der Schlussabrechnungen neu prüfen, stellt sich abschließend die Frage, ob die Vorgehensweise der Bewilligungsstellen haltbar ist. Dies scheint fraglich, wenn die Veränderung bei der Aufstellung der endgültigen Fixkosten nur zu Gunsten der Bewilligungsstellen berücksichtigt werden und sogenannte „neue“ Fixkosten keine Berücksichtigung finden und nicht ausgezahlt werden.