Berlin. Zu der seit langem von der Koalition geplanten, kontrovers diskutierten Regelung zu Mindestabständen für Windenergieanlagen an Land gibt es einige Einigung zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD. „Die Emsländer und Grafschafter haben kein Verständnis für das lange Hin und Her. Nun herrscht endlich Klarheit und es eröffnen sich Chancen für vor Ort akzeptiere Bürgerprojekte für Erneuerbare Energien“, begrüßt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die Entscheidung.

Stegemann: Emsländer und Grafschafter ohne Verständnis für langes Hin und Her

Der Kompromiss sieht eine unbefristete Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vor. Diese soll den Bundesländern ermöglichen, in ihren Landesgesetzen einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und der nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken festzulegen. Zugleich soll der 52-Gigawatt-Förderdeckel für Photovoltaik-Anlagen unverzüglich aufgehoben werden. Dieser hätte in Kürze den weiteren Solarstromausbau ausgebremst.

Für Stegemann ist der Kompromiss ein großer Schritt, um Deutschland energie- und wirtschaftspolitisch voranzubringen, ohne die gesellschaftliche Akzeptanz aus dem Blick zu verlieren. „Die Länder können die regionalen Besonderheiten viel besser im Blick behalten als das zentral aus Berlin möglich wäre – die Öffnungsklausel ist die richtige Lösung“, zeigt sich Stegemann abschließend überzeugt. Stegemann geht davon aus, dass in Niedersachsen kein Mindestabstand von 1.000 Metern eingeführt wird.

Im nächsten Schritt wird nun kurzfristig das parlamentarische Verfahren im Bundestag eingeleitet. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind im Anschluss in den Landesgesetzen zu regeln.

 

Berlin. „Regelmäßig mache ich mich für den Organspendeausweis stark, damit viele Menschen helfen, Menschenleben zu retten. Mit einer Datenspende kann man heute noch leichter Leben retten und die Wissenschaftler bei ihrer Arbeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unterstützen“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Wie über 500.000 Personen hat auch Stegemann eine Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) heruntergeladen und trägt so zur Erfassung der geografischen Ausbreitung des Virus bei.

Durch das Herunterladen der App „Corona-Datenspende“ und die anschließende Verbindung mit einem Fitnessarmband oder einer Smartwatch, werden gesundheitliche Hinweise für die Corona-Forschung übermittelt. Dafür werden lediglich Daten abgerufen, die auf eine Infektion hinweisen können, wie zum Beispiel der Ruhe-puls, die Körpertemperatur und Aktivitäts- und Ruhephasen. Treten bei diesen Daten Auffälligkeiten auf, welche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus schließen lassen, werden diese mit ihrer vorher angegebenen Postleitzahl verknüpft. Das System ersetzt somit keinen Corona-Test und der Nutzer wird auch nicht über eine mögliche Infektion informiert. Die Erfassung soll lediglich auf die geografische Ausbreitung schließen, um eine angemessene Bewertung der derzeitigen Situation vornehmen zu können. Aufgrund der pseudonymisierten Behandlung der Daten und der Nichterstellung von Bewegungsprofilen bestehen insoweit keine daten-schutzrechtlichen Bedenken.

Mittlerweile hat das RKI die ersten Auswertungen und Erkenntnisse durch die ge-spendeten Daten veröffentlicht. Unter anderem wird auch die Anzahl der Spende-rinnen und Spender in den Landkreisen dargestellt. Dazu Stegemann: „Die ersten Statistiken zeigen, dass im Emsland und der Grafschaft noch ein großes Potenzial besteht. Bisher haben sich erst wenige aus unserer Region beim Robert-Koch-Institut registriert. Deswegen mein Aufruf: Macht mit und spendet eure Daten! Corona geht uns alle an. Nutzt eure Chance und rettet Leben!“

Weitere Informationen und eine Erklärung zur Einrichtung der Corona-Datenspende-App finden Sie unter www.corona-datenspende.de.

Berlin. „Viele Bürgerinnen und Bürger im Emsland und der Grafschaft zeigen jeden Tag, dass sie einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten wollen und gewöhnen sich langsam an einen neuen Alltag. Darüber freue ich mich sehr. Nun gilt es am Ball zu bleiben und durchzuhalten, um unser Gesundheitssystem zu stützen und unsere Mitmenschen zu schützen“, ermutigt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Ihm selber fehlt im beruflichen Alltag am meisten der direkte Kontakt mit den Bürgern und Kollegen im Emsland, der Grafschaft Bentheim und in Berlin.

Stegemann: Auch in der Krise Positives nicht aus den Augen verlieren

Besonders wichtig ist es ihm, dass der Zusammenhalt der Menschen im Emsland und der Grafschaft trotz Abstand bestehen bleibt und ruft dazu auf, die positiven Aspekte der Krise zu fokussieren: „So erlebten wir auf der einen Seite einen ersten Mai ohne das traditionelle Dautrappen in der Niedergrafschaft und zahlreiche Bollerwagentouren von emsländischen Freundeskreisen. Auf der anderen Seite hat man sich selten so viel Zeit für Spaziergänge und Aktivitäten im Familienkreis genommen, wie in den letzten Wochen. Zudem erleben wir ein Aufatmen in der Natur: Weniger Abgase durch einen Mobilitätsrückgang, sinkender Stromverbrauch und ein strahlend blauer Himmel sind nur einige Hinweise darauf.“

Außerdem wurden mittlerweile unzählige Beratungshotlines für nahezu jedes Anliegen eingerichtet und 98 Prozent der beantragten KfW-Hilfen für Unternehmen wurden bereits bewilligt. All diese Punkte haben natürlich auch ihre Schattenseiten, aber ein Verschließen der Augen für die positiven Aspekte verkürzt die Krise nicht und macht sie auch nicht erträglicher.

So möchte Stegemann Mut machen und Perspektiven bieten: „Im bisherigen Ländervergleich weist Deutschland stets vorbildliche Ergebnisse im Umgang mit der Krise vor. An allen Ecken des Landes, in verschiedenen Positionen und auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten die Menschen Tag für Tag an einem Weg aus der Krise. Lasst uns alle dazu beitragen, dass die täglichen Neuinfektionszahlen konstant in einem Bereich bleiben, der eine vollständige Nachverfolgung aller Fälle ermöglicht und lasst uns die kleinen Öffnungsschritte schätzen und geduldig die Auswirkungen abwarten! Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!“

Albert Stegemann MdB trägt Mundschutz gegen Ausbreitung des Corona-Virus.

Berlin. „In der Corona-Krise merken wir noch stärker als zuvor, wie wichtig schnelles und verlässliches Internet ist. Eine stabile Internetverbindung wird immer häufiger nicht nur für Unternehmen sondern auch für Privatpersonen zu einem Entscheidungskriterium für oder gegen den ländlichen Raum“, weiß der CDU-Bundestagsabgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim Albert Stegemann zu berichten.

Daher freut er sich, dass der Bund den Breitbandausbau im Emsland und der Grafschaft in den vergangenen fünf Jahren mit über 40 Millionen Euro gefördert hat. Mit dem Geld soll bis 2025 das von der Bundesregierung gesetzte Ziel des flächendeckenden Ausbaus von sog. Gigabit-Netze erreicht werden. Insbesondere für den Anschluss von Gebieten, in denen durch den Wettbewerb kein Ausbau zu erwarten ist, wurde ein Digitalfond eingerichtet, welcher Mittel zur Realisierung dieser Maßnahmen bereitstellt. Dazu merkt Stegemann kritisch an und verweist auf die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Viele der bisher erfolgten Maßnahmen sind gut und lassen das Gigabit-Ziel immer greifbarer erscheinen, allerdings trügt dieser Schein. Solange wir die bisherige deutsche Breitbandförderung nur für weiße Flecken anwenden und nicht auf graue Flecken erweitern, ist das Breitbandziel unerreichbar.“

Stegemann: Weiße und graue Flecken versorgen, um Gigabit-Ziel zu erreichen

Zurzeit wird der Breitbandausbau nur in „weißen Flecken“ gefördert. Hier liegt die Leistungsfähigkeit der Netze unter 30 Mbit/s. „Graue Flecken“ hingegen erreichen zwar die 30 Mbit/s oder sogar mehr, weisen aber nicht die künftig erforderliche Gigabitfähigkeit durch die vorliegende Netzinfrastruktur auf.

Widerstand gegen den Vorschlag der Erweiterung der Breitbandförderung auf „graue Flecken“ erfahren die Vertreter von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Diese befürchtet einen wettbewerbswidrigen Markteingriff. Stegemann bezieht dazu Stellung: „Es steh außer Frage, dass der Ausbau durch Privatinvestitionen stets Vorrang hat. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass einige Haushalte auch mit einer veralteten Netzinfrastruktur aktuell eine gute Leistungsfähigkeit erreichen. Für den technologischen Fortschritt sollte allerdings jeder von dem Ziel des flächendeckenden Gigabit-Netzes profitieren. Einen undurchsichtigen Flickenteppich, bei dem ein Haushalt einen Glasfaseranschluss erhält und der Nachbar nicht, können wir nicht dulden.“

Berlin. Im Jahr 2021 wird erneut der Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestags verliehen. „Die wachsende Parteienvielfalt, die starke europäische Integration und unvorhersehbare Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie sind nur einige Beispiele für die aktuellen Herausforderungen des Parlamentarismus. Wie diesen Veränderungen begegnet werden kann, ist nicht nur aus praktischer, sondern auch aus wissenschaftlicher Perspektive spannend“, findet der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann und ruft Interessierte zur Teilnahme am Wissenschaftspreis auf.

Stegemann: „Ausgezeichnet wird, was Wissen schafft!“

Seit 1989 verleiht der Deutsche Bundestag den mit 10.000 Euro dotierten Wissenschaftspreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis der parlamentarischen Praxis beitragen. Teilnahmeberechtigt sind bei dieser Runde Autoren, deren wissenschaftliche Arbeit den Parlamentarismus thematisiert und nach dem 1. April 2018 publiziert wurde. Die Gewinner werden von einer Fachjury aus Vertretern der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft ausgewählt.

Zur Bedeutung des Preises bekräftigt Stegemann: „Viele Bürger aus dem Emsland und der Grafschaft lernen den Parlamentarismus praktisch als Mandatsträger vor Ort kennen. Von vielen wissenschaftliche Erkenntnisse können auch wir in unseren kommunalen Parlamenten im ländlichen Raum profitieren.“ Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren finden gibt es online unter www.bundestag.de/wissenschaftspreis

Berlin. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch über die Auswirkungen der starken Frühjahrstrockenheit auf die Forstwirtschaft diskutiert. Dazu erklären der agrarpolitische der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der forstpolitische Sprecher, Alois Gerig:

Albert Stegemann: „Die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen bereiten Waldbesitzern und Förstern schlaflose Nächte. Nach zwei schweren Dürrejahren fürchten sie, dass auch 2020 eine ausgeprägte Trockenheit unsere Wälder weiter schädigen könnte. Bereits jetzt müssen wir für die beiden vergangenen Jahre von einem Schadholzanfall von 160 Millionen Kubikmeter und einer Fläche von 245.000 Hektar ausgehen, die wiederbewaldet werden müssen – Tendenz steigend. Bund und Länder helfen in diesem und in den kommenden drei Jahren mit 800 Millionen Euro. Wichtig ist, dass die finanziellen Mittel unbürokratisch und schnell über die Bundesländer abgerufen werden können, damit das Geld im Wald ankommt.“

Alois Gerig: „Die neuerliche dramatische Trockenheit führt uns eindringlich vor Augen, dass wir uns trotz der Corona-Krise um unsere Wälder kümmern müssen. Erhebliche Mengen Schadholz müssen aus den Wäldern gebracht werden, damit sich der Borkenkäfer nicht weiter ausbreiten kann und der akuten Waldbrandgefahr vorgebeugt wird. Jungpflanzen sind vertrocknet. Sobald es die Feuchtigkeit im Boden zulässt, müssen Wiederaufforstungen angepackt werden. Vor allem Kleinwaldbesitzer brauchen dabei rasche Unterstützung. Ziel muss es sein, durch fachkundigen Waldumbau klimastabile Mischwälder zu schaffen. Zudem müssen wir die stoffliche und energetische Holznutzung voranbringen – unter anderem durch das Bauen mit Holz. Das Ziel ist aller Mühen wert: Wir wollen, dass unsere Wälder als artenreiche Natur- und Erholungsräume, nachhaltige Rohstoffproduzenten und aktive Klimaschützer für kommende Generationen erhalten bleiben!“

Berlin. Auch diese Sitzungswoche des Bundestages steht ganz im Zeichen des Kampfs gegen die Folgen der Corona-Epidemie. Die Parlamentarier beraten in erster Lesung über vier Gesetze, mit denen Bürgern und Unternehmen geholfen werden soll. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann heute in Berlin mit und erläutert den Inhalt der vier Gesetze.

„Die Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab“, weiß der Unionspolitiker und hofft, dass mit dem geplanten Gesetzespaket Folgen der Krise abgefedert werden können. Stegemann begrüßt daher die Gesetze zur Gutscheinregelung, zum Schutz von Unternehmen, zur Anpassung des Elterngeldes und für Studenten und Wissenschaftler könne dies in wichtigen Bereichen gelingen. „Die Gesetzesvorhaben werden in einigen Bereichen Entlastung bringen“, ist sich Stegemann sicher, weiß aber auch: „Es bleibt viel zu tun, damit unser Gesundheitssystem und unser Wirtschaftssystem nicht überlastet werden.“ Es gehe nun darum, Schritt für Schritt die auftretenden Probleme so gut es geht zu lösen.

Zugleich mahnt Stegemann mit Blick auf die Gutscheinregelung jedoch auch Augenmaß bei den Unternehmen an. „Wenn die Annahme des Gutscheins für einen Kunden aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist, sollte der Veranstaltung weiterhin eine unbürokratische und kurzfristige Rückzahlen ermöglich“, so Stegemann.

1. Gutschein-Regelung: Kultur- und Sportszene bewahren

Aufgrund der bestehenden Kontaktverbote mussten nahezu alle Veranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund droht vielen der betroffenen Veranstalter das wirtschaftliche Aus und sie laufen Gefahr, in die Insolvenz gedrängt zu werden. Ein Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ soll dies verhindert werden. Das Gesetz sieht insofern vor, dass die Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten dürfen. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise und Beiträge können die Veranstalter den Kunden Wertgutscheine ausstellen. Zugleich kann der Inhaber des Gutscheins jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

2. Besserer Schutz für unsere Unternehmen

Die aktuelle Situation darf nicht dazu führen, dass wichtige Informationen oder Technologien,  aus Deutschland abfließen. Daher wird im Bundestag eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes diskutiert: Es geht um eine stärkere Kontrolle und – in Ausnahmefällen – um das Verhindern von Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren. Die Regelungen sollen für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Erwerber von außerhalb der EU gelten. Zu den Wirtschaftsbereichen, die stärker geschützt werden sollen, gehören u.a. Medizintechnik, Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing.

3. Anpassung des Elterngeldes

Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes – das sieht das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ vor. Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate bei der Elterngeldbemessung ausklammern. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes für das weitere Kind nicht mit ein.

4. Unterstützung für Studenten und Wissenschaftler

Das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG) bringt Erleichterungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase, für Hochschulen als auch für BAföG-geförderte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung. Wissenschaftler sollen ihre Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, trotz der Beeinträchtigung der Hochschullandschaft durch das Corona-Virus weiterverfolgen können – denn die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Corona-Pandemie engagieren, kann der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden.

Das Bundeskabinett hat heute die jährliche Anpassung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte (AdL)
beschlossen.

Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 wurde die Rentenanpassung zum 1. Juli 2020 festgelegt. Demnach erhöht sich der Rentenwert um 3,45 % in
den alten Bundesländern und um 4,20 % in den neuen Bundesländern. In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 2020 daher auf 15,79 Euro (West) beziehungsweise 15,32 Euro (Ost). Damit profitieren auch die Rentenbezieherinnen
und Rentenbezieher in der Alterssicherung der Landwirte von der Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Berlin. Bereits zum siebten Mal zeichnet die Stiftung Digitale Chancen gemeinsam mit Facebook Bürgerinnen und Bürger aus, die besonderes ehrenamtliches Engagement zeigen und dabei die sozialen Medien einbinden. Bei den diesjährigen Smart-Hero-Awards werden insgesamt Preisgelder in Höhe von 125.000 Euro vergeben. „Engagement hat viele Gesichter. Sie findet in Vereinshäusern, auf der Straße oder in sozialen Medien statt. Diese Form des neuen Engagements müssen wir hervorheben und fördern“, so der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Stegemann: Engagement in sozialen Netzwerken würdigen

Die Smart-Hero-Awards zeichnen Facebookgruppen und Projekte aus, die durch ihr soziales und gesellschaftliches Engagement einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten. Es werden dabei Preise in drei Kategorien vergeben: Sozial handeln, demokratisch gestalten und ökologisch wirtschaften. Bewerbungen und Projektvorschläge werden in diesen Kategorien nach sechs Kriterien von einer Jury bewertet. Dabei wird die Qualität der geteilten Inhalte und Informationen, der sinnvolle Einsatz von Sozialen Medien, Zielgruppenansprache, Reichweite, Kreativität und Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Bewerbungen können bis zum 27. April 2020 unter https://www.smart-hero-award.de/bewerbung/ eingereicht werden. Die Erstplatzierten jeder Fachkategorie erhalten jeweils 15.000 Euro Preisgeld, der Zweitplatzierte 10.000 Euro und der Drittplatzierte 5.000 Euro. Außerdem ist der Publikumspreis mit 10.000 Euro dotiert. Albert Stegemann zeigt sich erfreut über die innovativen und kreativen Möglichkeiten des Engagements die die sozialen Medien bieten. Er weiß: „Auch in Zeiten von Corona stehen wir im Emsland und der Grafschaft Bentheim zusammen.“