Berlin. „Besonders in der Zeit der Corona-Krise merken wir, dass viele Berufstätige mit einem eher niedrigen Einkommen unser Land am Laufen halten. Für ihre Familien soll die Unterstützung durch den Kinderzuschlag in Zukunft unkompliziert, schnell und digital verfügbar sein“, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Das Bundesfamilienministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben diesen Gedanken mit dem Digitalen Kinderzuschlag nun umgesetzt.
Seitenlange Antragsformulare, zahlreiche Behördengänge und unverständliche Anforderungen schrecken viele Leistungsberechtigte von einer Antragsstellung für Unterstützungsleistungen ab. Hier setzt das neue Online-Portal www.kinderzuschlag.de an und vereinfacht den Zugang zu Leistungen des Kinderzuschlags. Im ersten Schritt werden die grundlegenden Voraussetzungen für Leistungen des Kinderzuschlags geprüft. Leistungsberechtigt sind Personen, die Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgt im Anschluss das Online-Antragsverfahren. Um die dort abgefragten Anforderungen besser zu verstehen, stehen zahlreiche Informationsboxen und Videoerklärungen unmittelbar zur Verfügung.
Zudem kann nun auch der kürzlich von der Bundesregierung eingeführte „Notfall-Kinderzuschlag“ (Notfall-KiZ) online beantragt werden. Diese Unterstützungsleistung richtet sich an Familien, deren Verdienst zurzeit durch Kurzarbeitergeld, geringe Einnahmen oder aus ähnlichen Gründen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro monatlich pro Kind. Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz lohnt sich also.
Stegemann: „Der Digitale Kinderzuschlag ist ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung der Verwaltung und einen sinnvollen Bürokratieabbau. Unser Ziel sollte es sein, viele weitere Angebote zu digitalisieren, damit der Staat bürgerfreundlicher Dienstleister wird.“ Mehr Informationen zum Kinderzuschlag sind online verfügbar unter www.kinderzuschlag.de.
Berlin. Wenn der Spargel sprießt, ist Frühling in Deutschland. Der Spargel ist eine der ersten Gemüsesorten, die im Jahr geerntet werden. Angesichts der Coronavirus-Pandemie sahen die Spargelbauern – und nicht nur sie – der Ernte in diesem Jahr allerdings mit Sorge entgegen. Denn Saisonarbeiter aus Rumänien oder Polen blieben wegen der unerwarteten Grenzsperrungen aus. Dass im April und Mai je 40.000 Saisonarbeiter aus Osteuropa nun doch einreisen dürfen, sorgt aber für gewisse Entspannung in der Landwirtschaft.
Wie gerne die Deutschen Spargel essen, weiß Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Allein im vergangenen Jahr verzehrten die Bundesbürger zwei Milliarden Stangen – jede einzelne in mühevoller Handarbeit gestochen. 1.800 Höfe gibt es in Deutschland, die Spargel anbauen. Einer davon gehört Connemanns Bruder Hermann Saathoff aus Holtland in Niedersachsen. Mit ihm als Fachmann an ihrer Seite zeigt Gitta Connemann, wie mühsam die Arbeit auf den Feldern ist: den Sand um die Stange herum lockern, das Spargelmesser vorsichtig ansetzen, sorgfältig zustechen und die Stange hervorholen, abschließend die Erde wieder glätten – das alles in gebückter Haltung.
Allein mit ungeübten Kräften aus dem Inland, die sich über das Onlineportal „Das Land hilft“ als Aushilfe melden können, wäre die körperlich anstrengende Arbeit nicht zu bewältigen. Das gilt nicht nur für Spargel. In den kommenden Wochen muss Brokkoli gesät und Salat gepflanzt werden. Die Erdbeeren werden bald reif für die Ernte. Umso erleichterter ist Connemann, dass es dem Bundesinnenministerium und dem Bundeslandwirtschaftministerium Anfang April gelungen ist, eine Lösung zu finden, um dem Mangel an Saisonkräften zu begegnen. „Davon profitieren nicht nur die Betriebe. Am Ende geht es um uns alle, nämlich um unsere Versorgung mit frischem Gemüse und Obst“, sagt sie. Weil das öffentliche Leben und die Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise praktisch stillstehen, waren Engpässe bei landwirtschaftlichen Gütern befürchtet worden.
Zufrieden mit den Lockerungen bei der Einreise von Erntehelfern aus Osteuropa zeigt sich auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann: „Damit können die landwirtschaftlichen Betriebe für ihre Spargel- oder Erdbeerernte planen.“ Stegemann zieht bereits eine erste positive Zwischenbilanz. Dass sich inzwischen über 1.600 Betriebe registriert haben, zeige den großen Fachkräftebedarf, sagt er. „Zugleich sind noch freie Kontingente verfügbar. Landwirte, die noch Saisonarbeitskräfte einreisen lassen wollen, können sich also auf dem entsprechenden Portal des Deutschen Bauernverbandes weiterhin melden.“
Nach jetzigem Stand seien die 80.000 Stellen ausreichend, vermeldet auch der Deutsche Bauernverband auf seiner Internetseite. Trotz erster Anlaufschwierigkeiten sei es gelungen, einen geordneten Reiseweg zu organisieren, der den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht werde und zugleich Anbau und Ernte sichere. Bauernpräsident Joachim Rukwied wies in der „Rheinischen Post“ jedoch darauf hin, dass für die Obsternte und die Weinlese im Herbst noch eine Lösung gefunden werden müsse.
Um die Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren, dürfen die rumänischen Erntehelfer nur mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Bundespolizei registriert sie in entsprechenden Listen. Am Flughafen werden die Saisonarbeiter einem Gesundheitscheck unterzogen. Auf dem Hof dann müssen sie in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den anderen Beschäftigten leben. Sie arbeiten in kleinen, möglichst gleichbleibenden Gruppen. Das Betriebsgelände dürfen sie in dieser Zeit nicht verlassen – womit sie faktisch unter Quarantäne stehen.
Bevor die Kontingentlösung erreicht wurde, hatte die Bundesregierung bereits Erleichterungen für die von der Corona-Krise betroffenen Bauern beschlossen. So dürfen Saisonarbeitskräfte, die schon im Land sind, bis zum 31. Oktober ausnahmsweise 115 Tage ihre sozialversicherungsfreie Arbeit auf den Höfen ausüben. Bislang galt eine Frist von 70 Tagen. Um auch inländische Aushilfen für die Feldarbeit zu gewinnen, wurden die Hinzuverdienstgrenzen übergangsweise gelockert – etwa für Kurzarbeiter oder Vorruheständler.
Berlin. Das Bundesministerium für Umwelt startet einen neuen Förderaufruf für mehr Klimaschutz auf kommunaler Ebene. Städte und Gemeinden können sich mit ihrem Konzept zur Treibhausgasminimierung bis zum 30. April bewerben. „Klimaschutz funktioniert nicht ohne das große Engagement der Kommunen. Nur durch regionale Maßnahmen können wir langfristig den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren“, ist sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann sicher.
Bereits seit 2016 werden durch den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ 37 Initiativen mit rund 100 Millionen Euro gefördert. Ziel des Modells ist die direkte Treibhausgasreduzierung zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität. Zudem soll eine modellhafte Realisation möglich sein, so sollen auf Dauer alle Kommunen profitieren können. Das Ministerium trägt bis zu 70 Prozent der Kosten für die Umsetzung, bei finanzschwachen Kommunen können bis zu 90 Prozent übernommen werden.
Der geänderte Förderaufruf trat im Januar 2020 in Kraft und wird bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. Kommunen können sich zweimal jährlich für eine Förderung bewerben. Nach der jetzigen Bewerbungsphase bis zum 30 April findet die nächste Phase im Herbst vom 01. September bis zum 31. Oktober statt. Albert Stegemann zeigt sich zuversichtlich: „Ich glaube, dass wir im Klimaschutz gemeinsam viel erreichen können. Daher hoffe ich, dass modellhafte Initiativen weitere Kommunen zur Nachahmung und Umsetzung von Klimaschutzprojekten anregen.“
Berlin. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet seit dem heutigen Donnerstag Liquiditätssicherungsdarlehen aus Bundesmitteln an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der agrarpolitische Sprecher, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: „Unsere Land- und Forstwirte, die Betriebe des Gartenbaus und der Fischerei sind systemrelevant für die Versorgung unserer Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln. Das zeigt sich jeden Tag in der Corona-Krise. Wir brauchen unsere Grüne Branche zum Leben. Deshalb ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in unserem ureigenen Interesse. Darum wollen wir den betroffenen Betrieben über coronabedingte finanzielle Engpässe hinweghelfen. Das Bürgschaftsprogramm, das heute an den Start geht, ist ein erster Meilenstein. Damit stützen wir auch unsere heimische Lebensmittelversorgung und die Wirtschaft in den ländlichen Regionen. Wir werden genau beobachten, ob das Programm den gewünschten Effekt hat. Es gilt nachzusteuern, wenn die konkrete betriebliche Praxis dies erfordern sollte. Denn CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesregierung stehen an der Seite der Betriebe.“
Albert Stegemann: „Mit dem Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank bringen wir Liquidität auf die Höfe. Ob ein wirtschaftlich grundsätzlich gesunder landwirtschaftlicher Betrieb in der aktuellen Corona-Krise weiter Lebensmittel für uns alle erzeugen kann, darf nicht an fehlenden Sicherheiten für ein normales Bankdarlehen scheitern. Deshalb ist das heute beschlossene Bürgschaftsprogramm so wichtig. Angeboten werden darüber jetzt zunächst Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent. Damit können die Betriebe, die uns täglich mit Essen und Trinken versorgen, seit heute ihre Zahlungsfähigkeit stärken.“
Hintergrund: Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Berlin. Im Rahmen des Wettbewerbs „RegioStars-Awards“ zeichnet die Europäische Kommission auch in diesem Jahr wieder die innovativsten regionalen Projekte Europas aus. „Durch unsere Nähe zu den Niederlanden spüren wir das grenzüberschreitende Zusammenleben in Europa im Emsland und der Grafschaft Bentheim deutlich. Zahlreiche unserer Projekte mit unseren niederländischen Nachbarn sind Vorbilder für ganz Europa“, ist sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann sicher.
Mit der Auszeichnung werden jährlich neue Ansätze in der regionalen Entwicklung in verschiedenen Kategorien prämiert. In diesem Jahr sind Projekte aus den Bereichen industrieller Wandel, Kreislaufwirtschaft, digitale Bildung und Ausbildung, Bürgerengagement für städtischen Zusammenhalt und Jugendliche für grenzüberschreitende Zusammenarbeit begeistern im Fokus. Die Sieger werden auf der einen Seite durch eine Fachjury und auf der anderen Seite für den Publikumspreis durch ein Voting ausgewählt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Projekte EU-Mittel aus dem Regionalfonds (EFRE und ESF) erhalten haben und bereits soweit fortgeschritten sind, dass die Jury eine entsprechende Bewertung vornehmen kann.
„Durch EU-Mittel haben wir in den letzten Jahren tolle Projekte im Emsland und der Grafschaft ins Leben gerufen. Die Gewinner sollen Inspiration für viele weitere europäische Konzepte für unsere regionale Entwicklung geben und zur Umsetzung anregen“, erklärt Stegemann hoffnungsvoll. Die Gewinner werden im Oktober 2020 bei der RegioStars-Zeremonie in Brüssel gekürt. Bewerbungen können online bis zum 9. Mai 2020 erfolgen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/regional_policy/de/regio-stars-awards/
Schüttorf. Beim Gewässerschutz werden neben Landwirten zunehmend die Trink- und Abwasserverbände in die Pflicht genommen. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann ist klar: „Gewässerschutz geht uns alle an. Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser können viele Gründe haben. Neben der Landwirtschaft tragen auch Industrie und private Haushalte Verantwortung. Aber auch veraltete Kläranlagen können Ursache für schlechte Werte sein.“
Der TAV nimmt diese Verantwortung wahr. Wie genau, erläutert der Geschäftsführer Bernhard Weinberg: „Wir haben in den letzten Jahren unsere größte Kläranlage in Schüttorf komplett modernisiert. Die Qualität unseres Wassers und der Gewässerschutz stehen bei uns an erster Stelle.“ Im Zuge der Kompletterneuerung wurde die Kläranlage zu einer hochmodernen Anlage ausgebaut. Nach dem Zentralisierungskonzept des Verbandes entwässert bereits die Kläranlage Gildehaus über eine Druckrohrleitung in die Kläranlage Schüttorf. Als nächsten Schritt wird dann Salzbergen an die Kläranlage Schüttorf angeschlossen. „Das kann einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung im Gewässerschutz leisten. Zur Umsetzung dieser Vorhaben werde ich mich stark machen für eine bessere Förderung von Druckrohrleitungen“, erklärt Stegemann.
Daneben thematisierte Weinberg die hohe Phosphor- und Nitratbelastung der Böden: „Nur mit neuen Kläranlagen können wir nicht alle Herausforderungen bewältigen. Deshalb kooperieren wir mit den örtlichen Landwirten, um die Belastungen weiter zu reduzieren. Das ist gut für die Landwirte und gut für’s Wasser. Inzwischen werden unsere Angebote gut angenommen.“
Nicht nur aufgrund des Umsetzungsdrucks durch die Europäische Kommission bei der Düngeverordnung, sondern auch zum Schutz unserer Böden und Gewässer ruft Stegemann abschließend auf: „Beim Thema Gewässerschutz müssen wir alle an einem Strang ziehen. Die Problematik drängt und jeder kann zuhause zumindest einen kleinen Beitrag leisten.“

Berlin. Bereits 2017 startete das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. In ganz Deutschland profitierten 535 Einrichtungen, darunter auch die Häuser in Emlichheim, Lingen und Nordhorn. Wegen des großen Erfolgs des Bundesprogramms wird es nun für alle bereits geförderten Häuser weitergeführt. Der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann dazu: „Dies sind gute Nachrichten für unsere Region. Die Mehrgenerationenhäuser tragen durch ihre bedarfsorientierten Angebote wesentlich zum örtlichen Gemeinschaftsleben im Emsland und der Grafschaft Bentheim bei.“
Im bisherigen Programm engagieren sich rund 27.000 Freiwillige und erreichten mit 21.000 regionalen Angeboten rund 60.000 Menschen täglich. Bereits an diesen Zahlen lässt sich die große strukturelle Bedeutung der Häuser ausmachen. Daher werden ab 2021 die Fördermittel im Bundesprogramm von jährlich 10.000 Euro pro Haus auf 40.000 Euro erhöht. Die unterstützten Einrichtungen erhalten durch eine Finanzierungsperiode von acht Jahren mehr Planungssicherheit, um nachhaltige Angebote und Projekte anzustreben.
Zur Fortsetzung der Förderung durch das Bundesministerium müssen die bereits geförderten Häuser einen zusätzlichen Antrag stellen. Das Ministerium wird auch weiterhin die Einrichtungen durch fachlichem Input und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. „Mehrgenerationenhäuser bilden ein soziales Fundament in unserer Region. Sie sind nicht nur Orte der altersübergreifenden Begegnung, sondern vor allem Orte des Zusammenhaltes. Daher begrüße ich ausdrücklich jedwede Förderung der guten Arbeit in Lingen, Nordhorn und Emlichheim“, so Albert Stegemann.
Berlin. Gute Nachrichten aus dem Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend. Das Förderprogramm der Sprach-Kitas zur Verbesserung der sprachlichen Bildung von Kindern mit erhöhten Förderbedarf wird auch 2021 und 2022 fortgesetzt. „Kommunikation ist der Schlüssel zur Bildung einer funktionierenden Gesellschaft, umso wichtiger ist es, dass wir Kindern bei sprachlichen Schwierigkeiten gut und frühzeitig fördern“, so der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.
Das Förderprogramm Sprach-Kitas wird bereits seit 2016 in mittlerweile jeder zehnten Kita deutschlandweit durchgeführt. Dabei wird jede Kindertagesstätte durch eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle und eine Fachberatung unterstützt, um die regulären Fachkräfte vor Ort direkt zu entlasten und alltagsintegrierende sprachliche Bildung sowie inklusive Pädagogik zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit den Familien steht im Vordergrund. Bisher profitieren seit Beginn des Bundesprogrammes bereits rund 500.000 Kinder und deren Familien von den Sprach-Kitas.
Die Etathöhe des Bundesprogrammes wird – bei Zustimmung im Haushaltsgesetz – für die nächsten zwei Jahre über 188 Millionen Euro betragen. Damit bleibt die jetzige Förderhöhe erhalten. Von der Förderung profitieren derzeitig bereits 43 Kindertagesstätten im Emsland und der Grafschaft Bentheim. Albert Stegemann zeigt sich begeistert: „Dass die Sprach-Kitas so gut angenommen werden, freut mich sehr, denn dort wird das sprachliche Fundament für den weiteren Lebensweg gelegt. Mit dem Programm werden die engagierten Erzieherinnen und Erzieher unterstützt. Das ist ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit für jedes Kind. Der Schlüssel zur Bildung ist und bleibt die Sprache.“
Berlin. Der Corona-Virus bedroht Menschenleben. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten und weitreichende Maßnahmen sind notwendig. All das hat einschneidende Auswirkungen auf unser tägliches Leben und auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen.
Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern.
Bund und Länder sind dabei gemeinsam gefordert. Für Niedersachsen gilt: In einem engen Austausch von Bundes- und Landespolitik werden die Maßnahmen verzahnt und aufeinander abgestimmt, damit in der Summe eine optimale Wirkung erzielt wird.
Hier finden Sie die wichtigsten Information zusammengefasst (Stand: 26. März 2020):
Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern aus allen Wirtschaftsbereichen und Angehörigen der Freien Berufe u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten:
– Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
– Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, diese sind zu versichern.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: https://tinyurl.com/v73fhc9.
Für die Soforthilfen des Bundes ist in Niedersachsen eine Antragsstellung ausschließlich in elektronischer Form bei der NBank unter https://tinyurl.com/uqkv6jq möglich. Weitergehende Informationen der NBank finden sich unter: https://tinyurl.com/vnltlyx.
Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf niedersächsische Unternehmen abzumildern, will die Landesregierung kurzfristig Hilfen auf den Weg bringen.
Damit in Not geratene Kleinstunternehmen geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugutekommen soll diese Billigkeitsleistung kleinen Unternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Die Billigkeitsleistung ist als einmalige Liquiditätshilfe in Abhängigkeit von der Betriebsgröße wie folgt gestaffelt:
– bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
– bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
– bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
– bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch, wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.
Daneben wird bei der NBank gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Für beide Förderprogramme des Landes wird eine Antragsstellung ausschließlich in elektronischer Form ab Mittwoch, 25.03.2020 bei der NBank unter: https://tinyurl.com/vnltlyx möglich sein.
Fortlaufende aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/.
Die Bundesförderung für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen können nur dann beantragt werden, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm „Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ nicht ausgereicht haben. Das heißt, beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe!
Bund und Land unterstützen die Unternehmen durch die Stärkung von Eigenkapital.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) dient der Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund einspringen. Dafür werden bereitgestellt:
– 400 Mrd. Euro Garantierahmen, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsengpässen zu begegnen.
– 100 Mrd. Euro Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen (u.a. Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen, Erwerb von Anteilen)
– 100 Mrd. gehen in das KfW-Corona-Sonderprogramm.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen:
– Bilanzsumme mindestens 43 Mio. Euro,
– Umsatzerlöse größer als 50 Mio. Euro,
– mehr als 249 Beschäftigte.
Weitere Informationen finden Sie in den Online-Angeboten des BMWi unter: https://tinyurl.com/v73fhc9 bzw. der KfW unter: https://tinyurl.com/uvwzhr3
Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgenden Erleichterungen:
– Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.
– Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.
– Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.
– Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Darüberhinausgehende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung müssen gesondert begründet werden.
– Aufstockung Gewährleistungsrahmen um bis zu 93 Mrd. Euro (entsprechend der im Haushaltsgesetz gegebenen Möglichkeit)
– Diese Erhöhung führt insbesondere zu folgenden Maßnahmen:
a) KfW-Unternehmerkredit (etablierte Unternehmen) werden für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht.
b) Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an.
c) KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz weiterhin Einzelfallprüfung.
d) Größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem das der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.
e) Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf Ganzdeutschland statt strukturschwacher Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)
f) Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Angebot der KfW unter: https://tinyurl.com/uvwzhr3
Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt.
– Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.
– Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
– Die Richtlinie für die Landesbürgschaft wird aktuell geändert, es soll ein Verbürgungsgrad von bis zu 90% anstatt der bisherigen 80% möglich sein.
Weitere Informationen finden sich auf der NBB-Homepage:
https://tinyurl.com/wtk23mz oder
https://tinyurl.com/rldlg5n
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend ab 1. März 2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – wie folgt erleichtert:
– Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (statt bisher 1/3), damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
– Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der BA erstattet.
– Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine Ungleichbehandlung mit Stammpersonal.
– In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
– Für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, sondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.
– Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Arbeitsagentur anzeigen; das gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen.
| Thema | Ansprechpartner | Kontaktdaten |
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Coronavirus |
Hotline des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums (mit AOK Niedersachsen) |
0511 4505 555
|
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030 346 465 100
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0511 120 7872(*)
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Bundesagentur für Arbeit | 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
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| Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen | KfW-Bank | 0800 539 9001 |