Berlin. Der Deutsche Bundestag hat in der gestrigen Plenarsitzung das sogenannte Bürgergeld als Nachfolge des Arbeitslosengelds „Hartz IV“ debattiert und mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Aufgrund der umfassenden Finanzierung durch die Länder und Kommunen ist das Gesetz allerdings noch auf eine entsprechende Mehrheit im Bundesrat angewiesen. Mehrere Ministerpräsidenten haben bereits öffentlich erklärt, dass Sie das Bürgergeld in der aktuellen Fassung ablehnen. Auch der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) begrüßt Leistungserhöhungen für Sozialleistungsempfänger, lehnt das Bürgergeld allerdings ab.

„Das Bürgergeld in der jetzigen Form ist aus unserer Sicht kein Beitrag für die Solidargemeinschaft in unserem Land. Wir wollen das bewährte Prinzip `Fordern und Förderns` erhalten. Vielmehr muss es besser gelingen, Menschen in eine gute Beschäftigung zu vermitteln. Schaut man sich aber den Entwurf der Ampel an, fällt auf: Im ersten halben Jahr führen auch wichtige Pflichtverletzungen zu keinerlei Leitungsminderungen. So können zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden. Das und die überlangen Karenzzeiten sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind eindeutig der falsche Weg“, findet Stegemann.

Gesetz im Bundestag beschlossen – Ministerpräsidenten noch nicht überzeugt

Er führt fort: „Die Ampel lässt Verständnis und Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit erscheinen und unseren starken Sozialstaat überhaupt erst möglich machen. Diese Personen sehe ich besonders bei uns im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Gerade in der aktuellen Situation müssen diese aber selber kämpfen,  um über die Runden zu kommen. Wenn Bürgergeld-Empfänger zukünftig zwei Jahre lang z.B. 60.000 Euro auf dem Konto haben dürfen, dann ist das einfach zu weitgehend. Das ist für die meisten arbeitenden Menschen schon ein erhebliches Vermögen. Gerade jetzt sollte Politik den Zusammenhalt und die Solidarität der Menschen nicht mit unausgegorenen Konzepten gefährden.“, kritisiert Stegemann.

„Die gegenwärtigen Preissteigerungen treffen Leistungsbezieher hart. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2023 angehoben werden. Alle sonstigen Vorhaben der Ampel zum sogenannten Bürgergeld müssen von dieser Erhöhung entkoppelt und gesondert erörtert werden. Es ist nicht verantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, diese Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz vorzuziehen, abgelehnt hat“, schließt Stegemann ab.

Unterzeichnung der Schriftlichen Erklärung gemäß § 31 GO-BT
Unterzeichnung der Schriftlichen Erklärung gemäß § 31 GO-BT

Heute hat der Deutsche Bundestag über die Verlängerung der Stabilitätshilfe an Griechenland abgestimmt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hat der Verlängerung zugestimmt.

Der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gibt den Abgeordneten die Möglichkeit eine Schriftliche Erklärung gemäß § 31 bei einer Abstimmung abzugeben. Diese Möglichkeit hat der Abgeordnete Stegemann wahrgenommen. Die Erklärung ist im Protokoll der heutigen Bundestagssitzung einsehbar (Freitag, dem 27. Februar 2015, 89. Sitzung des Deutschen Bundestages) und lautet folgendermaßen:

 

Schriftliche Erklärung

„Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass

 

  1. diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs­vereinbarung zwischen der Europäischen Finanz­stabilitäts­fazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolg­reichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungs­programms dient,
  2. in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung ver­mieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im be­steh­enden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF
    festgeschriebenen Bedin­gungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind,
  3. die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reform­be­reiche spezifiziert, u.a. durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm über­prüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu er­mög­lichen,
  4. der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamt­verschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten.
  5. die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und voll­ständig nach­kommt,
  6. Verhandlungen über eine etwaige Anschluss­verein­barung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur geführt werden, wenn die bestehenden Be­tei­ligungs­rechte der nationalen Parlamente gewahrt sind.“

 

Berlin. „Der Meisterbrief ist Garant für die hohe Ausbildungsqualität. Daher muss die Zulassung weiter in Deutschland geregelt werden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Der Abgeordnete unterstützt einen entsprechenden Antrag der Regierungsparteien am Freitag im Deutschen Bundestag. Zustimmung hierzu kommt von der örtlichen Handwerkskammer (HWK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim). Für Hauptgeschäftsführer Sven Ruschhaupt steht fest: „Nur Meisterbetriebe garantieren eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Gesellen. Dabei muss es bleiben, das ist die Basis unserer innovativen Handwerksbetriebe.“

Hintergrund des Antrags sind Überlegungen der Europäischen Kommission, Reglementierungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. „Dies hört sich sicherlich erst einmal gut an“, so Stegemann. Allerdings habe die Deregulierung des bewährten Systems im Jahr 2004 nicht die erwarteten positiven Effekten in den bis dahin zulassungspflichtigen Gewerken erzielt. „Mehr Wachstum und mehr Beschäftigung sind weitgehend ausgeblieben. Stattdessen hat die Ausbildungsleistung stark nachgelassen.“ So sei die Zahl der abgelegten Gesellenprüfungen im nicht mehr regulierten Fliesenlegerhandwerk von 1.665 im Jahr 2003 auf 658 im Jahr 2010 zurückgegangen. Daher wäre es ein fatales Signal aufgrund von europäischen Bestrebungen die verbliebenen Zweige zu öffnen.

Vielmehr ist er der festen Überzeugung, dass die duale Ausbildung mit ihren Qualitätsstandards ein Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sei. „In den Ländern, die aktuell eine hohe Jugendarbeitslosigkeit zu beklagen haben, wird dies auch so erkannt.“ Bezüglich kommender Initiativen der Europäischen Kommission sei Stegemann daher guter Dinge, dass eine Lösung im Sinne des Handwerks gefunden wird.

Zum 1. Januar 2015 wird der bundesweit einheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Dass dieser auch an Arbeitnehmer ausgezahlt wird, ist ein Anliegen der Zollverwaltung. Sie wird die Einhaltung überwachen. Zuständig für die Kontrollen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland ist das Hauptzollamt in Osnabrück. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hat am 18. September 2014 den Standort besucht und sich vor Ort informiert.

Der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dr. Thomas Möller, stellte dem Bundestagsabgeordneten Stegemann die aktuellen Planungen vor. Hierbei machte er deutlich, dass der Zoll für die bevorstehende Aufgabe gut aufgestellt ist. Auf Arbeitgeber kommen unter anderem neue Aufzeichnungspflichten zu. An dem Gespräch nahm auch Dr. Scholz von der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam teil. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist für den Zoll auch weiterhin von großer Bedeutung.

Stegemann spricht im Bundestag über Einführung der geplanten Lohnuntergrenze

Berlin. „Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmer in Zukunft vor Ausbeutung“, zeigte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann in seiner Rede im Deutschen Bundestag erfreut. „Zugleich sage ich aber auch: der vorliegende Entwurf enthält noch Punkte, die einer Änderung bedürfen. Wir dürfen nicht die wirtschaftlichen Realitäten ausblenden“ so Stegemann weiter.

Der CDU-Politiker nannte mehrere Punkte, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch geklärt werden müssten. So sei z.B. die vorgeschlagene Regelung für Praktikanten nicht im Sinne der Betroffenen. „Junge Menschen brauchen Möglichkeiten, um Erfahrungen zu sammeln. Wir dürfen als Politik hier nicht vorschnell finanzielle Barrieren aufbauen, die dies nicht mehr ermöglichen.“ Bauchschmerzen bereiten Stegemann darüber hinaus angestrebte Dokumentationspflichten und eine generelle Haftung von Unternehmen für deren Subunternehmen. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die sich an Recht und Ordnung halten, für Vertragspartner haften müssen. Da werden die Falschen bestraft.“

Foto Arbeit und Soziales

Albert Stegemann im Ausschuss für Arbeit und Soziales (Foto: Tobias Koch)

 

Schwierigkeiten in Bezug auf einen einheitlichen Mindestlohn ab Anfang 2015 von 8,50 Euro sieht Stegemann schließlich noch bei den Erntehelfern bzw. Saisonarbeitern. „Hier müssen wir genau hinschauen. Ansonsten gibt es in diesem Bereich nur Verlierer, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer und schließlich bei den Verbrauchern.“

Das zu beschließende Mindestlohngesetz ist Bestandteil des sogenannten Tarifautonomiepaketes, das der Deutsche Bundestag vor der Sommerpause auf den Weg bringen möchte.

Berlin. Die Erneuerbaren Energien haben sich zu eine zentralen Säule der Stromerzeugung in Deutschland entwickelt. Dabei hat dieser Erfolg mit den deutlich gestiegenen Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte aber auch eine Schattenseite, die die Akzeptanz der Energiewende bedrohen könnte.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Stärkung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe beschlossen. Künftig erhalten diese für die ersten Hektar landwirtschaftlicher Fläche eine bessere Förderung. Dies hatten Bund und Länder entschieden, um finanziellen Einbußen für kleinere Betriebe abzuwenden. Diese hätten sich sonst aus der EU-Agrarreform ergeben. „Die CDU steht hinter den ländlichen Räumen. Das ist ein wichtiges Signal an das Emsland und die Grafschaft Bentheim“, so der CDU-Abgeordnete Albert Stegemann. Gerade die hiesige Region sei geprägt von Betrieben mit wenig landwirtschaftlicher Fläche. (mehr …)

Berlin. Zum Jahresende sind genau 100 Tage seit der Bundestagswahl am 22. September vergangen. „Mit Beginn des neuen Jahres kann die Arbeit nun richtig losgehen“, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Die neue Regierung steht und die Ausschüsse sind gebildet, so Stegemann weiter. (mehr …)

Berlin. Der Arbeitskreis Küste der CDU/CSU-Fraktion hat sich für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 2013 konstituiert. 55 Unions-Abgeordnete aus den fünf norddeutschen Bundesländern gehören dem Arbeitskreis Küste an. Albert Stegemann ist einer von ihnen. Unter dem Vorsitz des Abgeordneten Ingert Liebing  setzt sich der Küstenkreis der CDU/CSU-Fraktion für die Belange und Interessen der norddeutschen Küstenregionen ein. So begleitet der Arbeitskreis die Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes („WSV-Reform). Der Wahlkreis Mittelems ist u.a. durch die Ems und den Dortmund-Ems-Kanal stark von der Binnenschifffahrt geprägt.

Mitglieder des Arbeitskreis Küste der CDU/CSU-Fraktion

Mitglieder des Arbeitskreis Küste der CDU/CSU-Fraktion