Berlin. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK, wird deutlich verbessert. Das hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Damit fördern wir nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetrieben und kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen in den ländlichen Räumen“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Der eine Milliarde Euro starke Strukturfonds unterstützt auch Projekte im Emsland und der Grafschaft Bentheim.
Künftig werden auch Investitionen in ländlichen Räumen außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe gefördert. Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen unter anderem Investitionen in kleine Betriebe unter zehn Mitarbeitern und die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Gefördert werden hier beispielsweise Bürgerläden. Ländlicher Tourismus wird ebenfalls erstmalig gefördert.
Für Stegemann ist die Reform des GAK-Gesetzes ein großer Schritt nach vorn. „Wir müssen die ländlichen Räume attraktiv halten, damit Menschen auf dem Land gerne leben. Gerade die junge Generation darf es nicht in die Städte ziehen“, zeigte sich Stegemann zufrieden mit der Einigung.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein wesentliches Element, um ländliche Räume zu entwickeln. In Zeiten des demographischem Wandels und zunehmender Landflucht ist die Ausweitung der Fördermaßen ein wichtiges Signal.
Der Bund finanziert 60 Prozent des GAK-Topfes. Im kommenden Jahr sollen die Bundesmittel auf 765 Millionen Euro aufgestockt werden. Nach Niedersachsen flossen 2015 gut 135 Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums www.bmel.de.
Emsland. Der demografische Wandel macht auch vor dem Emsland und der Grafschaft Bentheim nicht halt. „Umso wichtiger ist es, dass sich die Region demografiefest aufstellt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Hier beteiligt sich nun der Landkreis Emsland mit der Gemeinde Vrees am Projekt „Demografiewerkstatt Kommunen“. Die „Demografiewerkstatt“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit Hilfe externer Beratungsteams sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren Lösungsansätze für den demographischen Wandel entwickelt werden.
Jede Kommune wird im Rahmen des Projekts mit jährlich maximal 40.000 Euro gefördert. Ziel ist, dass nach der fünfjährigen Beratungs- und Unterstützungszeit Handlungsansätze und ein methodischer „Werkzeugkoffer“ entwickelt werden, die auch auf andere Kommunen übertragbar sind. Die Ergebnisse fließen auch in die Demografiestrategie der Bundesregierung ein.
Das Projekt wird neben dem BMFSFJ auch von der Deutschen Fernsehlotterie finanziert. Die beteiligten Kommunen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren bei der Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Konzeptes („Werkstattplan“) begleitet. Basis ist eine Bestandsaufnahme durch die wissenschaftliche Begleitung und ein anschließender Strategieworkshop.
An der „Demografiewerkstatt Kommunen“ beteiligt sind die Gemeinde Adorf /Vogtland, die Stadt Dortmund, der Landkreis Düren, der Landkreis Dithmarschen, der Landkreis Emsland mit der Gemeinde Vrees, die Stadt Riesa und der Regionalverband Saarbrücken. Die Gemeinde Grabow startet in einem zeitlich versetzten Beratungsprozess mit dem Ziel, Erfahrungen der anderen Kommunen schon gezielt auf ihre Übertragbarkeit hin überprüfen zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.demografiewerkstatt-kommunen.de.
Berlin. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, hat sich auch im vergangen Jahr als Förderer des Emslandes und der Grafschaft Bentheim hervorgetan. Sie erteilte 2015 Förderzusagen in Höhe von 330 Millionen Euro in den beiden Landkreisen. Im Vorjahr waren es noch 233 Millionen. Dies teilte die KfW dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann in dieser Woche mit. „Gerade Familien und kleine Betriebe profitieren. Ohne die Förderung wären viele Wohnungssanierungen und der starke Mittelstand in unserer Region nur schwer vorstellbar“, so der Abgeordnete.
Im Emsland haben rund 2.133 Projekte eine Zusage in Höhe von insgesamt 226 Millionen Euro erhalten. Hiermit werden Umweltmaßnahmen und Unternehmensgründungen unterstützt. Aber auch über 2.237 Wohneinheiten können energieeffizient saniert bzw. altersgerecht umgebaut werden. In der Grafschaft Bentheim waren es 1.314 Projekte in Höhe von insgesamt 104 Millionen Euro. Ferner konnten dort über 1.366 Wohnungen energieeffizient saniert bzw. altersgerecht umgebaut werden. „Der Bund nimmt seine Verantwortung beim Klimaschutz sowie bei Wohnungsbau ernst“, unterstreicht Stegemann.
Seit Anfang September unterstützt die KfW zudem Bund, Länder und Kommunen bei der Schaffung von 150.000 Flüchtlingsunterkünften. Um Flüchtlingsursachen zu bekämpfen, werden weitere 70 Vorhaben mit Flüchtlingsbezug in 20 Ländern mit 1,4 Milliarden Euro gefördert.
Die KfW ist im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesländer. Im vergangen Jahr sind die Förderzusagen auf insgesamt 79,3 Milliarden Euro gestiegen. Schwerpunkte bilden die besonders zinsgünstige Förderung des Mittelstands, von Gründern und innovativen Unternehmen sowie von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien. Interessierte erhalten weitere Informationen bei den örtlichen Banken sowie unter www.kfw.de.
Nordhorn. Die monatelange Arbeit trägt Früchte: Das Projekt Dorfgemeinschaft 2.0 aus der Grafschaft Bentheim und dem südlichen Emsland erhält über fünf Jahre rund 5 Millionen Euro Fördermittel aus dem Demografiewettbewerb „InnovaKomm“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. „In der Dorfgemeinschaft 2.0 entwickelt die Region praxistaugliche Lösungen, wie Zusammenleben das Assistenzsysteme noch besser gelingen kann“, so der CDU-Bundestagesabgeordnete Albert Stegemann.
Damit in Zukunft ältere Dorfbewohner möglichst lange in ihrer gewohnten Heimat leben können, forschen und planen unter dem Dach der Dorfgemeinschaft 2.0 über 50 Partner in der Region. Dabei baut die „Dorfgemeinschaft 2.0“ auf die bestehenden Netzwerke vor Ort auf: Vorhandene, innovative Ansätze werden systematisiert, und sollen durch Kooperationen zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung beizutragen. Das Projekt startet am 1. November und läuft über fünf Jahre.
Die Modellregion „Grafschaft Bentheim/südliches Emsland“ ist dabei ein mehr als geeigneter Leuchtturm bei der Gestaltung des demographischen Wandels in ländlichen Räumen. Assistenztechniken treffen auf funktionierende familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Strukturen. „Wir als Region können zeigen, dass technische Hilfen die Lebensqualität des Einzelnen nachhaltig verbessern können und dann auch von den Menschen akzeptiert werden“, so Stegemann.
Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes erfolgt durch die Hochschule Osnabrück. Die Koordination übernimmt die Gesundheitsregion EUREGIO, welche mit seinen über 100 Mitgliedern eine gute Basis für eine erfolgreiche Projektdurchführung darstellt.
Weitere Informationen unter http://www.gesundheitsregion-euregio.eu/
Stegemann zu Besuch auf dem Werkhof in Spandau
Spandau. Am Montag hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete in Berlin-Spandau über das Branchenprojekt “Zusammenwachsen – Arbeit gestalten (ZuWaGs)“ informiert. Auf dem dortigen Werkhof werden, gefördert durch das Bundesarbeitsministerium, alterns- und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze entwickelt. „Weil wir auch in körperlich anstrengenden Berufen dafür sorgen müssen, dass die Arbeitnehmer möglichst lange einer guten Beschäftigung nachgehen können, haben solche Projekte unsere Unterstützung verdient“, fasst Stegemann den Besuch auf dem Werkhof in Spandau zusammen.
Zum vor Ort Termin eingeladen hatte Frank Viebranz als Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gartenbau, Friedhöfe, Forsten der ver.di. Begleitet wurde Stegemann als zuständiger Berichterstatter für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung vom örtlichen Bundestagsabgeordneten und Berlinder CDU-Generalssekretär Kai Wegner sowie dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Carsten-M. Röding.
Die „Initiative neue Qualität der Arbeit“ soll Arbeit für die Beschäftigten gesund, motivierend und attraktiv gestalten. Die Branchenprojekte „Zusammenwachsen – Arbeit gestalten (ZuWaGs)“ sollen dabei alternsgerechte Arbeitsbedingungen entwickeln. U.a. sollen Tätigkeiten herausgearbeitet werden, die für die älterwerdende Belegschaft – in diesem Fall im Bereich der Straßendienste, Grünflächenämter und Bauhöfe – altersgerecht gestaltet werden können. Gerade im Grünbereich gibt es viele körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten. Dies stellt beispielsweise die Straßenbaumeistereien mit einem steigenden Altersdurchschnitt der Beschäftigten von mittlerweile 45 bis 48 Jahren vor zunehmende Herausforderungen.
Im nächsten Schritt soll das das Thema demographischer Wandel auch in den Unfallversicherungsträger SVLFG, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, eingebracht werden. „Hier und in der Präventionsarbeit schlummert noch unheimlich viel Potenzial, um Arbeit gesünder zu gestalten,“ so Stegemann.
Lingen. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) im CDU-Kreisverband Lingen diskutierte am Dienstagabend mit dem Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Hierzu hatte der Arbeitskreis angesichts der im November anstehenden Entscheidung im Deutschen Bundestag eingeladen. „Jede Form der Sterbebegleitung muss grundsätzlich lebensbejahende sein. Organisierte und regelmäßige Sterbehilfe sollte daher verboten werden“, stellt Stegemann klar.
In die aktuelle gesellschaftliche Diskussion zur Sterbebegleitung führte Stegemann ein. Seit einigen Jahren böten verschiedene Vereine die Möglichkeit an, seinem Leben durch assistierten Suizid ein Ende zu setzen. Die Tötung auf Verlangen steht in Deutschland zwar unter Strafe, die besagte Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Den assistierten Suizid wollte die Bundesregierung daher vor drei Jahren unter Strafe stellen, sofern er kommerziell betrieben wird. Dies hätte nicht-kommerziellen Formen organisierter Suizidbeihilfe Vorschub geleistet. Da diese damit straffrei und so faktisch erlaubt gewesen wären. Damals konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Nach der Bundestagswahl habe die Debatte erneut begonnen. Im November solle nun der Bundestag über die künftige Regelung entscheiden.
EAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-Arbeitskreises
Die Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe werde fraktionsoffen erfolgen. Fünf Parlamentariergruppen hätten bisher Vorschläge vorgelegt. Diese reichen von einem Verbot jedes organisierten und regelmäßigen Angebots im Strafgesetzbuch bis hin zu einer Legalisierung, bei der eine Unkostenerstattung möglich sei. Selbst bei den umfassenden Verbotsvorschlägen könne aber der Einzelfall der Sterbebeihilfe durch Ärzte oder Angehörige grundsätzlich straffrei bleiben.
Stegemann tritt in der Debatte für ein Verbot jedweder Form der organisierten und regelmäßigen Suizidbeihilfe ein. Organisierte Hilfe zum Suizid sei keine normale Dienstleistung und dürfe nicht als solche angesehen werden. Vielmehr müsse eine menschenwürdige Gesellschaft Menschen in Verzweiflung, Menschen, die Angst haben vor Einsamkeit, Schmerzen oder Übertherapien haben, andere Antworten geben können. Hierzu leiste die Hospiz- und Palliativbegleitung einen wichtigen Beitrag. Daher werde der Bund diese zeitnah stärken und rund 250 Millionen Euro über die Krankenkassen bereitstellen.
Die anschließende Diskussion war geprägt von persönlichen Erfahrungen. Gerade die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Würde des Menschen nahm viel Raum ein. Einige Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, den Sterbewunsch eines Schwerstkranken nicht zu stigmatisieren, sondern sich diesen Menschen besonders anzunehmen und sich die nötige Zeit für Gespräche zu nehmen.
Die schwierige Situation bei Einzelfällen sehe Stegemann. „Aber kein Gesetz kann jeden Einzelfällen regeln“, betonte Stegemann. Umso wichtiger sei es, keine falschen Anreize mit einer lockeren Handhabung der Straffreiheit zu setzen. Gerade angesichts steigender Ausgaben für Pflege- und Krankenversorgung im Alter würden sonst Betroffene dazu gedrängt, die Sterbebeihilfe als Ausweg zu wählen. Schließlich wolle niemand seinen Kindern über Gebühr zur Last fallen.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass Vereine, deren einziger Sinn das Herbeiführen des Todes anderer Menschen ist, unter Strafe gestellt werden sollten. Intensiv diskutiert wurde, wie ein würdiges und selbstbestimmte Altern und Sterben gelingen kann. Alle Mitglieder im EAK würdigten das unermüdliche Engagement der Pflegekräfte und Ehrenamtlichen in den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Jedoch gebe es noch vieles zu verbessern. Zum einen sei dies eine Frage des Geldes. Eine Antwort darauf gebe der Bund mit den Pflegestärkungsgesetzen, so Stegemann. Insgesamt könnten damit die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden. Allein mit Geld könne jedoch eine würdige Begleitung im Alter nicht gelingen. Hierzu bedarf es guter Familienstrukturen und eines starken Ehrenamts, betonte Stegemann.
Berlin. „Die Landwirtschaft ist ein Eckpfeiler unserer regionalen Wirtschaft“, davon zeigt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin überzeugt. Um sich ein Bild von aktuellen Entwicklungen in der Landwirtschaft zu machen, besuchte er am Mittwoch den Erlebnisbauernhof auf der Grünen Woche. Begleitet wurde er hierbei u.a. vom Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft e.V., Dr. Anton Kraus, sowie vom stellvertrenden Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling.
Lingen. Gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann hat die Senioren Union Lingen auf ihrer diesjährigen Jahresabschlussveranstaltung intensiv aktuelle politische Fragen diskutiert. Im Fokus stand die Frage, wie wir morgen im Alter leben wollen. „Wir müssen stärker dahin kommen, dass sich private Altersvorsorge unabhängig vom Einkommen immer lohnt“, betonte Stegemann in der regen Diskussion mit den rund 30 Gästen.
Deutschland blicke auf ein ereignisreiches Jahr zurück, betonte Stegemann. Die erste Rentenverbesserung der vergangenen Jahre wurde beschlossen. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten eine höhere Rente. Dank Pflegestärkungsgesetz steht ab kommendem Jahr 1,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung. Der bundesweit einheitliche Mindestlohn ab 1. Januar setzt ein klares Zeichen, dass Lohndumping nicht Bestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft sei. Berlin habe die Tarifparteien gestärkt. Unterm Strich stehe ein vernünftiges Ergebnis, auf das die CDU als stärkste Kraft stolz sein könne, und von dem die Menschen im Emsland und der Grafschaft Bentheim profitieren würden. Weitere Themen waren der ausgeglichene Haushalt, das Auslaufen des Solidaritätszuschlages und die Russlandpolitik angesichts der Ukraine-Krise.
Intensiv diskutiert wurde der Antrag „Altersdiskriminierung und -armut“. „Es ist genau richtig, dass sich die Senioren Union Gedanken über das künftige Leben älterer Menschen macht“, begrüßte Stegemann den Antrag. Einigkeit herrschte dahingehend, dass es den Älteren heute überdurchschnitt gut gehe, die Alterssicherung von morgen vielen Menschen aber Sorge bereite. Gemeinsam wurden Probleme, wie die Altersarmut bei Brüchen im Erwerbsleben, diskutiert.
Bei immer mehr älteren Menschen und abnehmenden Geburtenzahlen sei es, so Stegemann, nicht möglich, den Lebensstandard im Alter einzig aus der gesetzlichen Alterssicherung abzusichern. Umso wichtiger sein es, individuelle Anstrengungen zu honorieren. Private Alterssicherung müsse sich grundsätzlich rentenerhöhend auswirken. Hier gebe es derzeit durch eine Verrechnung mit der Grundsicherung falsche Anreize. Die CDU diskutiere daher die Weiterentwicklung der Sicherungssysteme.
Die geplanten Veranstaltungen des kommenden Jahres stellte der CDU-Kreis-verbandsvorsitzende Markus Silies im Anschluss vor. Besondere Schwerpunkte werden die Themen Asyl, gute Arbeit im Alter sowie die Landwirtschaft einnehmen.
Berlin. Am heutigen Donnerstag findet eine erste Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag statt. Der direktgewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt den über vierstündigen Austausch der Parlamentarier. Bis zum Herbst 2015 soll geklärt werden, ob und wie die Beihilfe zur Selbsttötung künftig geregelt werden soll. „Es ist gut, dass wir uns die Zeit für den intensiven Austausch nehmen. Wir müssen die Sorgen der Menschen, die sich durch Alter oder Krankheit geschwächt fühlen, zutiefst ernstnehmen“, betont Stegemann. Einer gesetzlichen Lockerung erteilt er indes eine klare Absage. Vielmehr fordert er einen massiven Ausbau der palliativen und hospizlichen Angebote.
Seit dem Aufkommen sogenannter organisierter Suizidvereine wird das Thema intensiv diskutiert. Diese Vereine bieten in Ländern wie der Schweiz eine Hilfe zur Selbsttötung gegen Bezahlung an. Ein 2012 vorgelegter Gesetzentwurf sollte eine solche geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe stellen. Dies hätte nicht-kommerzielle Formen organisierter Sterbehilfe allerdings faktisch legalisiert. Darüber, dass dies nicht gewünscht sein kann, besteht weitgehendes Einvernehmen unter den Abgeordneten.
Schon heute steht die Tötung auf Verlangen in Deutschland unter Strafe, die Beihilfe zum Suizid ist nicht ausdrücklich geregelt. Künftig soll nach Willen Stegemanns jede kommerzielle oder organisierte Sterbehilfe verboten werden. Die Schwierigkeit bestehe darin, zu erörtern, welche Rolle engste Angehörige und Ärzte haben. Ärzte können unheilbar Schwerstkranken beim Sterben würdevoll begleiten. Hier darf keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte entstehen. Zugleich darf ein ärztlich assistierter Suizid auf keinen Fall zu einer vermeintlich normalen Behandlungsoption werden.
Nach Ansicht Stegemanns müsse man in der Debatte den Blick auf zwei Punkte richten: „Zum einen ist jeder Krankheitsverlauf derart einzigartig, dass wir dies mit keinem gesetzlichen Katalog abbilden können. Die Entscheidung eines jeden Einzelnen, wie sie etwa in der Patientenverfügung geäußert wird, müssen wir zutiefst respektieren. Zum anderen schwächt jede Öffnungsklausel gerade die Schwächsten der Schwachen. Durch Alter oder Krankheit zermürbte Menschen suchen die helfende Hand eines Freundes. Wenn sie sich allein gelassen fühlen oder den Angehörigen nicht zur Last fallen wollen, sehnen sie sich nach Erlösung. Der Solidarität mit diesen Menschen müssen wir absoluten Vorrang einräumen. Wir müssen die Hand reichen und Hilfe anbieten. Selbstbestimmtheit im Sterben ist dagegen eine Illusion, die so nicht einlösbar ist. Es geht vielmehr darum, den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen und ihre verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.“
Durch Palliativmedizin und Hospizbegleitung sei ein solches Sterben in Würde in aller Regel möglich. Dies zeigen die Einrichtungen und Vereine wie die in Meppen, Thuine oder Emlichheim. Leider werde hierüber noch immer zu wenig informiert. Dies sei dringend nötig, um Ängste abzubauen. Es gehe nicht nur um die Angst vor dem Tod, sondern auch um die Angst, jemanden zur Last zu fallen oder vor einer medizinischen Überbehandlung, wenn man nicht mehr möchte. Hierfür habe Stegemann tiefstes Verständnis. Daher sei der Ausbau der Palliativ- und Hospizangebote so unheimlich wichtig.