Meppen. Die vielen Lieferengpässe in der gesamten Automobilbranche verlangsamen aktuell die Mobilitätswende. Das Unternehmen Autohaus Gebr. Schwarte, das mit insgesamt acht Standorten im Emsland, Ostfriesland und Ostwestfalen vertreten ist, beschäftigt dieses Thema seit Monaten. Zudem befürchtet das Unternehmen ein verfrühtes Auslaufen der Innovationsprämie für Fahrzeuge, die rein elektrisch oder hybrid angetrieben werden. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) versicherte dem Unternehmen, sich für eine Veränderung bei der Abwicklung des Förderprogramms einzusetzen.

Um klimafreundliche Mobilität zu erweitern, unterstützt der Bund den Kauf von Elektrofahrzeugen durch eine Förderung. Der Staat hat im vergangenen Jahr mit der sogenannten „Innovationsprämie“ den Bundesanteil an der Förderung verdoppelt, um die klimafreundliche Konjunktur zu stärken. Laut Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung soll die Innovationsprämie in der derzeitigen Form allerdings nicht wie ursprünglich geplant bis 2025, sondern nur bis Ende 2022 fortgesetzt werden.

Das Autohaus befürchtet, dass viele Kunden im Laufe des Jahres unruhig werden, sobald sie erkennen, dass die konkrete Gefahr besteht, dass die Förderung wegbricht: „Mittlerweile haben wir für unsere Kunden gut 1000 Elektro- und Hybridfahrzeuge im Bestellprozess. Durch die russische Invasion der Ukraine, werden sich die eigentlich gerade reduzierenden Lieferprobleme, der Corona-/ Halbleiterkrise, wieder aufbauen, da die Ukraine weltweit einer der größten Produzenten von Kabelbäumen ist. Durch die Verunsicherung in der Kundschaft untergräbt das ganze Thema neue Bestellungen“, weiß Michael Lake, der Leiter des Online-Vertriebs des Meppener Autohauses.

Lieferengpässe untergraben Förderung – Stegemann fordert Programmänderung

„Der Sinn und Zweck der Innovationsprämie für Elektroautos und Hybridfahrzeuge wird derzeit untergraben, da viele Autos bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen werden können und die Prämie somit entfallen wird. Das hindert viele Menschen an einem Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge und schafft völlig unnötige Planungsunsicherheiten für unsere mittelständischen Unternehmen und Kunden, die eigentlich aktiv an der Mobilitätswende teilnehmen wollen“, findet Albert Stegemann.

Eine Lösung für die Problematik würde beispielsweise durch eine Veränderung bei der Abwicklung gelingen. So schlug das Autohaus vor, dass das Verfahren sich beispielsweise an der Abwrackprämie orientieren könnte: Bei Kauf gebe es demnach die Zusage für die Förderung und nach der Zulassung dann die Fördersumme. „Wichtig ist einfach, dass die Prämie nicht mehr an die Zulassung gebunden ist, da die Lieferzeiten immer weiter in die Ferne rutschen“, meinen die Gebrüder Schwarte.

Stegemann hat das Thema bereits innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angesprochen, der er selbst im Vorstand beisitzt: „Die russische Invasion der Ukraine verursacht unsägliches Leid für Millionen unschuldige Ukrainerinnen und Ukrainer. Auch Deutschland ist von den Auswirkungen dieses Angriffskriegs, wenn auch in weitaus geringerer Form, betroffen: Steigende Preise für Energie, Nahrungsmittel und ernstzunehmende Lieferengpässe. Ich werde mich in diesem Zusammenhang für eine Veränderung bei der Abwicklung der Innovationsprämie einsetzen, damit eine aktive Teilhabe an der Mobilitätswende auch belohnt wird.“

 

Berlin. Mit einem neuen Förderprogramm können private Eigentümer und Mieter künftig finanzielle Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist in diesen Tagen gestartet. „Fast die Hälfte der Einbruchsversuche wird abgebrochen, wenn technische Schutzvorkehrungen vorhanden sind. Genau hier setzen wir mit der neuen KfW-Förderung an“, unterstreicht der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Denn einen Zuschuss gibt es nun für den Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden und für baugebundenen Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Bild- oder Gegensprechanlagen.

Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt wird.

Der Zuschuss liegt je nach Investitionskosten zwischen mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro (10 Prozent der Investitionssumme). Die Förderung erfolgt im Rahmen des bereits bestehenden KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“, bei dem im Zuge der Einrichtung des neuen Zuschussprogramms zur Einbruchsicherung die Förderkonditionen weiter verbessert wurden. Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und gleichzeitig in beides investiert, kann sogar einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro bekommen.

Die Förderung geht auf die Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zurück. Ferner soll zur stärkeren innenpolitischen Sicherung die Präsenz der Polizei vor Ort gestärkt werden. Hierfür wird die Bundespolizei bis 2018 insgesamt 3.000 neue Stellen erhalten. Im Bundeshaushalt 2016 sind in einem ersten Schritt 1.000 Stellen vorgesehen sowie weitere 300 Stellen im Bundeskriminalamt.

Die Länder, die für die Polizeiarbeit zuständig sind, können sich hieran ein Beispiel nehmen. Denn sie sind in erster Linie verantwortlich, wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Diebesbanden geht.

Insgesamt ist das neue Zuschussprogramm der KfW auf drei Jahre angelegt. Es wurde vom Bund mit 30 Millionen Euro ausgestattet. Das Förderprogramm ist Teil des umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität.

Weitere Informationen und Förderdetails sind bei der KfW unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.