Stegemann: Linke können weder Arbeitsmarkt- noch Sozialpolitik

Berlin. In seiner heutigen Bundestagsrede betonte der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann, dass die Linke fortwährend ihr altes Lied des massiven Ausbaus von Transferleistungen ohne Gegenfinanzierung singe. „Zugleich will sie Anreize für den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben abschaffen“, kritisierte Stegemann. Die Bundestagsdebatte fand anlässlich des Antrags „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“ der Fraktion Die Linke statt.

Mit der beschlossenen Rentenverbesserung und der Einführung eines bundesweit einheitlichen Mindestlohns leistet die von der CDU getragene Bundesregierung gute Arbeit. Letztes sei ein klares Zeichen unserer Gesellschaft, dass Lohndumping nicht Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft ist. „Im Ergebnis steht ein Resultat, mit dem man sehr zufrieden sein kann. Viele Menschen in unserem Land werden profitieren“, würdigte Stegemann die Arbeit der letzten Monate.

Der von der Linken vorgelegte Antrag sei dagegen „bei genauer Betrachtung mehr als ein üppiger Wunschzettel an das Christkind“. „Die Linken stellen das Grundprinzip der Eigenverantwortung auf der einen Seite und der Verantwortung für andere auf der anderen Seite infrage“, kritisierte Stegemann.

Die CDU wolle vielmehr mit der Existenzsicherung unschuldig in Not geratene Menschen vor menschenunwürdigen Bedingungen schützen. „Wir wollen ein System, in dem nicht jeder Stütze bezieht, sondern eines, in dem jedermann dazu befähigt wird, zu einer Stütze der Gesellschaft zu werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass dieses Menschenbild der Würde des Menschen am nächsten kommt und wir nur so eine Zukunft haben“, schloss Stegemann.

Zum 1. Januar 2015 wird der bundesweit einheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Dass dieser auch an Arbeitnehmer ausgezahlt wird, ist ein Anliegen der Zollverwaltung. Sie wird die Einhaltung überwachen. Zuständig für die Kontrollen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland ist das Hauptzollamt in Osnabrück. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hat am 18. September 2014 den Standort besucht und sich vor Ort informiert.

Der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dr. Thomas Möller, stellte dem Bundestagsabgeordneten Stegemann die aktuellen Planungen vor. Hierbei machte er deutlich, dass der Zoll für die bevorstehende Aufgabe gut aufgestellt ist. Auf Arbeitgeber kommen unter anderem neue Aufzeichnungspflichten zu. An dem Gespräch nahm auch Dr. Scholz von der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam teil. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist für den Zoll auch weiterhin von großer Bedeutung.

Stegemann spricht im Bundestag über Einführung der geplanten Lohnuntergrenze

Berlin. „Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmer in Zukunft vor Ausbeutung“, zeigte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann in seiner Rede im Deutschen Bundestag erfreut. „Zugleich sage ich aber auch: der vorliegende Entwurf enthält noch Punkte, die einer Änderung bedürfen. Wir dürfen nicht die wirtschaftlichen Realitäten ausblenden“ so Stegemann weiter.

Der CDU-Politiker nannte mehrere Punkte, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch geklärt werden müssten. So sei z.B. die vorgeschlagene Regelung für Praktikanten nicht im Sinne der Betroffenen. „Junge Menschen brauchen Möglichkeiten, um Erfahrungen zu sammeln. Wir dürfen als Politik hier nicht vorschnell finanzielle Barrieren aufbauen, die dies nicht mehr ermöglichen.“ Bauchschmerzen bereiten Stegemann darüber hinaus angestrebte Dokumentationspflichten und eine generelle Haftung von Unternehmen für deren Subunternehmen. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die sich an Recht und Ordnung halten, für Vertragspartner haften müssen. Da werden die Falschen bestraft.“

Foto Arbeit und Soziales

Albert Stegemann im Ausschuss für Arbeit und Soziales (Foto: Tobias Koch)

 

Schwierigkeiten in Bezug auf einen einheitlichen Mindestlohn ab Anfang 2015 von 8,50 Euro sieht Stegemann schließlich noch bei den Erntehelfern bzw. Saisonarbeitern. „Hier müssen wir genau hinschauen. Ansonsten gibt es in diesem Bereich nur Verlierer, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer und schließlich bei den Verbrauchern.“

Das zu beschließende Mindestlohngesetz ist Bestandteil des sogenannten Tarifautonomiepaketes, das der Deutsche Bundestag vor der Sommerpause auf den Weg bringen möchte.