Der Bund stellt mit einem neuen Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erstmals 333 Millionen Euro bereit, um Städte, Gemeinden und Landkreise beim Abbau des Sanierungsstaus zu unterstützen. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hin und ruft die Kommunen und Sportvereine im Emsland und in der Grafschaft Bentheim zur Bewerbung auf.

Stegemann ruft zu Bewerbungen aus dem Emsland der Grafschaft Bentheim auf

Gefördert werden können unter anderem Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen wie Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen. Auch eine Weiterleitung von Fördermitteln von Kommunen und Landkreisen an Dritte – etwa an Sportvereine – ist möglich. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent, in Kommunen mit Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Der Förderbetrag liegt zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro.

Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits gestartet. Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen und die Förderrichtlinie sind online verfügbar unter: www.bbsr.bund.de/SKS2025

„Investitionen in unsere Sportstätten sind Investitionen in Lebensqualität, Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden“, betont Stegemann. „Ich möchte alle Verantwortlichen im Emsland und in der Grafschaft Bentheim ausdrücklich ermutigen, diese Chance zu nutzen. Mit dem neuen Förderprogramm können wir unsere Sportstätten nachhaltig stärken und fit für die Zukunft machen.“
Hintergrund: Das neue Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten ist Teil der sogenannten „Sportmilliarde“, mit der die Bundesregierung die kommunale Sportinfrastruktur stärken will. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und zeitgemäße, barrierefreie Sportstätten zu schaffen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration vor Ort fördern.