Lingen. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) im CDU-Kreisverband Lingen diskutierte am Dienstagabend mit dem Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Hierzu hatte der Arbeitskreis angesichts der im November anstehenden Entscheidung im Deutschen Bundestag eingeladen. „Jede Form der Sterbebegleitung muss grundsätzlich lebensbejahende sein. Organisierte und regelmäßige Sterbehilfe sollte daher verboten werden“, stellt Stegemann klar.
In die aktuelle gesellschaftliche Diskussion zur Sterbebegleitung führte Stegemann ein. Seit einigen Jahren böten verschiedene Vereine die Möglichkeit an, seinem Leben durch assistierten Suizid ein Ende zu setzen. Die Tötung auf Verlangen steht in Deutschland zwar unter Strafe, die besagte Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Den assistierten Suizid wollte die Bundesregierung daher vor drei Jahren unter Strafe stellen, sofern er kommerziell betrieben wird. Dies hätte nicht-kommerziellen Formen organisierter Suizidbeihilfe Vorschub geleistet. Da diese damit straffrei und so faktisch erlaubt gewesen wären. Damals konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Nach der Bundestagswahl habe die Debatte erneut begonnen. Im November solle nun der Bundestag über die künftige Regelung entscheiden.
EAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-Arbeitskreises
Die Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe werde fraktionsoffen erfolgen. Fünf Parlamentariergruppen hätten bisher Vorschläge vorgelegt. Diese reichen von einem Verbot jedes organisierten und regelmäßigen Angebots im Strafgesetzbuch bis hin zu einer Legalisierung, bei der eine Unkostenerstattung möglich sei. Selbst bei den umfassenden Verbotsvorschlägen könne aber der Einzelfall der Sterbebeihilfe durch Ärzte oder Angehörige grundsätzlich straffrei bleiben.
Stegemann tritt in der Debatte für ein Verbot jedweder Form der organisierten und regelmäßigen Suizidbeihilfe ein. Organisierte Hilfe zum Suizid sei keine normale Dienstleistung und dürfe nicht als solche angesehen werden. Vielmehr müsse eine menschenwürdige Gesellschaft Menschen in Verzweiflung, Menschen, die Angst haben vor Einsamkeit, Schmerzen oder Übertherapien haben, andere Antworten geben können. Hierzu leiste die Hospiz- und Palliativbegleitung einen wichtigen Beitrag. Daher werde der Bund diese zeitnah stärken und rund 250 Millionen Euro über die Krankenkassen bereitstellen.
Die anschließende Diskussion war geprägt von persönlichen Erfahrungen. Gerade die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Würde des Menschen nahm viel Raum ein. Einige Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, den Sterbewunsch eines Schwerstkranken nicht zu stigmatisieren, sondern sich diesen Menschen besonders anzunehmen und sich die nötige Zeit für Gespräche zu nehmen.
Die schwierige Situation bei Einzelfällen sehe Stegemann. „Aber kein Gesetz kann jeden Einzelfällen regeln“, betonte Stegemann. Umso wichtiger sei es, keine falschen Anreize mit einer lockeren Handhabung der Straffreiheit zu setzen. Gerade angesichts steigender Ausgaben für Pflege- und Krankenversorgung im Alter würden sonst Betroffene dazu gedrängt, die Sterbebeihilfe als Ausweg zu wählen. Schließlich wolle niemand seinen Kindern über Gebühr zur Last fallen.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass Vereine, deren einziger Sinn das Herbeiführen des Todes anderer Menschen ist, unter Strafe gestellt werden sollten. Intensiv diskutiert wurde, wie ein würdiges und selbstbestimmte Altern und Sterben gelingen kann. Alle Mitglieder im EAK würdigten das unermüdliche Engagement der Pflegekräfte und Ehrenamtlichen in den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Jedoch gebe es noch vieles zu verbessern. Zum einen sei dies eine Frage des Geldes. Eine Antwort darauf gebe der Bund mit den Pflegestärkungsgesetzen, so Stegemann. Insgesamt könnten damit die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden. Allein mit Geld könne jedoch eine würdige Begleitung im Alter nicht gelingen. Hierzu bedarf es guter Familienstrukturen und eines starken Ehrenamts, betonte Stegemann.
Berlin. Am heutigen Donnerstag findet eine erste Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag statt. Der direktgewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt den über vierstündigen Austausch der Parlamentarier. Bis zum Herbst 2015 soll geklärt werden, ob und wie die Beihilfe zur Selbsttötung künftig geregelt werden soll. „Es ist gut, dass wir uns die Zeit für den intensiven Austausch nehmen. Wir müssen die Sorgen der Menschen, die sich durch Alter oder Krankheit geschwächt fühlen, zutiefst ernstnehmen“, betont Stegemann. Einer gesetzlichen Lockerung erteilt er indes eine klare Absage. Vielmehr fordert er einen massiven Ausbau der palliativen und hospizlichen Angebote.
Seit dem Aufkommen sogenannter organisierter Suizidvereine wird das Thema intensiv diskutiert. Diese Vereine bieten in Ländern wie der Schweiz eine Hilfe zur Selbsttötung gegen Bezahlung an. Ein 2012 vorgelegter Gesetzentwurf sollte eine solche geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe stellen. Dies hätte nicht-kommerzielle Formen organisierter Sterbehilfe allerdings faktisch legalisiert. Darüber, dass dies nicht gewünscht sein kann, besteht weitgehendes Einvernehmen unter den Abgeordneten.
Schon heute steht die Tötung auf Verlangen in Deutschland unter Strafe, die Beihilfe zum Suizid ist nicht ausdrücklich geregelt. Künftig soll nach Willen Stegemanns jede kommerzielle oder organisierte Sterbehilfe verboten werden. Die Schwierigkeit bestehe darin, zu erörtern, welche Rolle engste Angehörige und Ärzte haben. Ärzte können unheilbar Schwerstkranken beim Sterben würdevoll begleiten. Hier darf keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte entstehen. Zugleich darf ein ärztlich assistierter Suizid auf keinen Fall zu einer vermeintlich normalen Behandlungsoption werden.
Nach Ansicht Stegemanns müsse man in der Debatte den Blick auf zwei Punkte richten: „Zum einen ist jeder Krankheitsverlauf derart einzigartig, dass wir dies mit keinem gesetzlichen Katalog abbilden können. Die Entscheidung eines jeden Einzelnen, wie sie etwa in der Patientenverfügung geäußert wird, müssen wir zutiefst respektieren. Zum anderen schwächt jede Öffnungsklausel gerade die Schwächsten der Schwachen. Durch Alter oder Krankheit zermürbte Menschen suchen die helfende Hand eines Freundes. Wenn sie sich allein gelassen fühlen oder den Angehörigen nicht zur Last fallen wollen, sehnen sie sich nach Erlösung. Der Solidarität mit diesen Menschen müssen wir absoluten Vorrang einräumen. Wir müssen die Hand reichen und Hilfe anbieten. Selbstbestimmtheit im Sterben ist dagegen eine Illusion, die so nicht einlösbar ist. Es geht vielmehr darum, den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen und ihre verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.“
Durch Palliativmedizin und Hospizbegleitung sei ein solches Sterben in Würde in aller Regel möglich. Dies zeigen die Einrichtungen und Vereine wie die in Meppen, Thuine oder Emlichheim. Leider werde hierüber noch immer zu wenig informiert. Dies sei dringend nötig, um Ängste abzubauen. Es gehe nicht nur um die Angst vor dem Tod, sondern auch um die Angst, jemanden zur Last zu fallen oder vor einer medizinischen Überbehandlung, wenn man nicht mehr möchte. Hierfür habe Stegemann tiefstes Verständnis. Daher sei der Ausbau der Palliativ- und Hospizangebote so unheimlich wichtig.