Ab dem 1. November 2024 bietet ein neues Förderprogramm Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern Unterstützung bei der Finanzierung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutschen Bürgschaftsbanken sowie die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Finanzen (BMF) haben einen ERP-Förderkredit zur Gründung und Nachfolge ins Leben gerufen. Ein Kooperationsvertrag zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken wurde vor kurzem unterzeichnet. Darüber informiert der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU).
Das Programm soll den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und die Hausbanken durch eine umfassende Absicherung vor Kreditausfallrisiken entlasten. Dabei übernimmt der Bund eine 80-prozentige Rückgarantie, während die Bürgschaftsbanken den Rest absichern. Die KfW refinanziert die Darlehen zu günstigen Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen, was den Banken ermöglicht, zinsgünstige Kredite anzubieten, ohne auf eigene Mittel zurückzugreifen.
Stegemann kommentiert das Programm: „Es ist wichtig, Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolge zu stärken. So hilfreich dieses Förderprogramm sein kann, müssen wir darauf achten, dass solche Subventionen durch den Staat langfristig kein langfristiges Erfolgsmodell für unsere Wirtschaft sind. Dringend muss die Bundesregierung unsere heimischen Standortbedingungen verbessern. Dazu gehört die Senkung der Energiekosten, ein radikaler Abbau von Bürokratie und eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik, um wieder konkurrenzfähig zu werden.“
Weitere Informationen sind unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/?redirect=779584 zu finden.