Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte sind ein strittiges Thema. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen bieten, damit Sie sich selbst ein Bild zu dieser Thematik machen können.

 

Einkünfte eines Bundestagsabgeordneten

Jeder Bundestagsabgeordnete erhält eine monatliche Entschädigung für die Ausübung seines Mandates. Diese wird auch Diät genannt. Seit dem 01. Juli 2024 liegt diese Entschädigung bei monatlich 11.227,20 Euro. Jene Bezüge unterliegen der Einkommenssteuer. Geregelt ist dies für Abgeordnete durch Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes. Neben den Steuern sind Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Lediglich in die Arbeitslosenversicherung wird nicht eingezahlt werden, da ein Bundestagsabgeordneter nicht als Arbeitnehmer gilt.

Neben der Diät stehen einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch eine Kostenpauschale von 5.349,58 Euro pro Monat und eine Mitarbeiterpauschale von 25.874,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Die steuerfreie Kostenpauschale soll dazu dienen, laufende Bürokosten wie etwa die Miete und andere anfallende Kosten der Abgeordnetentätigkeit zu decken. Mithilfe der Mitarbeiterpauschale werden die Gehälter der Mitarbeiter bezahlt.

Meine Nebeneinkünfte – Albert Stegemann

Gemäß den Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages melde ich jeweils fristgerecht die Jahresabschlüsse des landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Geschäftsführer ich bis zum Jahresbeginn 2025 war. Dabei handelt es sich um keine Nebeneinkünfte im Sinne der offiziellen Definition, „als eine Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird.“ Diese Anmerkung ist mir insofern wichtig, da es Umsätze des landwirtschaftlichen Betriebes sind, die nicht mit einer Tätigkeit oder einem Gewinn, den ich als Privatperson mache, gleichzusetzen sind.

Seit meiner Kindheit habe ich auf dem elterlichen Hof mitgearbeitet und früh entschieden, Landwirt zu werden. Mit der Wahl in den Deutschen Bundestag 2013 hat ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für den Betrieb des Hofes übernommen. Sie kümmern sich um die Abläufe im Betrieb sowie um die Versorgung und Fütterung der Tiere, die den Umsatz „erwirtschaften“. Mein Fokus war und ist meine Tätigkeit als Abgeordneter, auch wenn ich natürlich Landwirt bin und bleibe. Dies habe ich immer transparent gemacht und auch zugestimmt, wenn sich Journalistinnen und Journalisten ein Bild meines Alltags in Berlin als auch im Wahlkreis machen wollten.

Meine Erfahrungen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit helfen mir bis heute dabei, wenn es darum geht, Politik praxisnah zu gestalten. Entscheidend für mich ist, dass wirtschaftliche Interessen nicht die Ausübung eines Mandates beeinflussen dürfen. Diesen Anspruch stelle ich an meine Arbeit. Mögliche Interessensverknüpfungen würden sich für mich dann ergeben, wenn ich als Abgeordneter zu Gesetzesvorhaben oder Diskussionsvorlagen Stellung nehme, die einen direkten Bezug zum wirtschaftlichen Alltag des landwirtschaftlichen Betriebs haben (als Beispiel: Frage der Milchquote). In solchen Fällen zeige ich z.B. bei Wortbeiträgen im Ausschuss einen möglichen Interessenskonflikt mündlich an. Dies ist in den Protokollen der Sitzungen transparent nachlesbar. Darüber hinaus habe ich meine fachlichen Berichterstatterthemen bei der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gemeldet, die zusätzlich auf mögliche Interessensverknüpfungen prüft. Zudem informiere ich selbstverständlich die Verwaltung des Deutschen Bundestages regelmäßig und fristgerecht über Umsätze des Betriebs, die gemäß den Vorgaben transparent und korrekt erfasst werden.

Gerne möchte ich abschließend noch eine persönliche Anmerkung machen: Die Transparenzregelungen für uns Abgeordnete sind richtig und wichtig, um z.B. eventuelle Interessenskonflikte aufzuzeigen und für möglichst große Offenheit zu sorgen. Daher unterstütze ich diese absolut. Meines Erachtens können mit der Definition „Nebenverdienst“ allerdings nicht trennscharf die Lebensrealitäten aller Abgeordneten abgebildet werden. Daher ist eine differenzierte Betrachtung bzw. Information wichtig, damit Bürgerinnen und Bürger die Zahlen auch einordnen können. Eine Referententätigkeit, mit der neben dem Mandat Geld „verdient“ wird, ist nur bedingt mit dem Umstand vergleichbar, wenn Abgeordnete einen familiengeführten Handwerks- oder Landwirtschaftsbetrieb übernommen haben. Es ist nicht sinnvoll, diesen einfach aufzulösen, weil sie für eine begrenzte Zeit für ein Mandat gewählt wurden – auch wenn natürlich jede bzw. jeder Abgeordnete/r für sich sicherstellen muss, dass das Mandat immer an erster Stelle steht.

Ich bin fest davon überzeugt, dass der Deutsche Bundestag und unsere Demokratie von unterschiedlichen Lebensläufen und -entwürfen profitieren. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich so gewollt: der Deutsche Bundestag soll in seiner Zusammensetzung ein Spiegel der Gesellschaft sein und sowohl die unterschiedlichen Berufsgruppen als auch die föderale Struktur unseres Landes repräsentieren. Und dazu gehört, dass Menschen Politik machen, die davor in einem Anstellungsverhältnis gearbeitet haben, verbeamtet sind, freiberuflich oder selbstständig tätig waren, sich in einer Ausbildung befanden bzw. befinden, sich um Angehörige gekümmert haben oder sich um eine Arbeit bemüht haben. So geht es auch den Menschen in unserem Land.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite des Bundestages abrufen. Besuchen Sie auch gerne die Seite Lobbyregister des Deutschen Bundestages.