Nebeneinkünfte sind ein strittiges Thema. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen bieten, damit Sie sich selbst ein Bild zu dieser Thematik machen können.
Jeder Bundestagsabgeordnete erhält eine monatliche Entschädigung für die Ausübung seines Mandates. Diese wird auch Diät genannt. Seit dem Juli 2019 liegt diese Entschädigung bei monatlich 10.083,47 Euro. Jene Bezüge unterliegen der Einkommenssteuer. Geregelt ist dies für Abgeordnete durch Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes. Neben den Steuern sind Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Lediglich in die Arbeitslosenversicherung wird nicht eingezahlt werden, da ein Bundestagsabgeordneter nicht als Arbeitnehmer gilt.
Neben der Diät stehen einem Angeordneten des Deutschen Bundestages auch eine Kostenpauschale von 4.497,62 Euro pro Monat und eine Mitarbeiterpauschale von 22.201,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Die steuerfreie Kostenpauschale soll dazu dienen, laufende Bürokosten wie etwa die Miete und andere anfallende Kosten der Abgeordnetentätigkeit zu decken. Mithilfe der Mitarbeiterpauschale werden die Gehälter der Mitarbeiter bezahlt.
Nebeneinkünfte von Politikern sind ein stetiges Thema im gesellschaftlichen Diskurs. Der Fokus der geltenden Veröffentlichungsregel soll dabei in der Transparenz der Einkünfte liegen. Jeder Bürger soll so klar erkennen können, ob ein Abgeordneter wirtschaftliche Interessen verfolgen könnte, die ihn in der Ausübung seines Amtes beeinflussen. Dabei muss jedes Mitglied des Deutschen Bundestages sein Amt unabhängig jeglicher wirtschaftlichen Interessen ausüben.
Ein Anspruch welchen ich auch an meine Arbeit stelle. Dabei ist die Ausübung einer Tätigkeit prinzipiell kein schlechtes Zeichen. Der Bundestag soll einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Unterschiedlichste Menschen können so ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbringen. Wer diese Möglichkeit bekommt, wird demokratisch gewählt. Dabei ist die Transparenz über etwaige Nebeneinkünfte besonders für diese Wahl wichtig. Wähler müssen wissen, wenn sie wählen.
Schon früh habe ich auf dem Hof meiner Eltern geholfen. Schnell stand für mich fest, dass ich Landwirt werden will. Vor mehr als fünfzehn Jahren habe ich daher den Familienbetrieb meiner Eltern im Zuge des klassischen Generationenwechsel übernommen. Mit der Wahl in den Deutschen Bundestag, erstmals im Jahr 2013, hat ein Führungsteam ganz wesentlich den Betrieb des Familienunternehmens übernommen, während ich meinen Fokus auf die Tätigkeit als Abgeordneter gelegt habe. Im Jahr 2024 habe ich mich aus der Geschäftsführung des landwirtschaftlichen Betriebs komplett zurückgezogen. Der Hof diente mir dabei nicht als Vermögensquelle neben meinem Bundestagsmandat. Vielmehr ist er auch heute noch Teil meiner Identität. Landwirt zu sein, ist mehr als ein Beruf. Ich bin stolz seit vielen Jahren Landwirt sein zu dürfen.
Ich informiere die Verwaltung des Deutschen Bundestages regelmäßig und fristgerecht über Einkünfte neben dem Mandat. Hierzu zählen gemäß der Vorgaben auch Umsätze, die im landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschaftet werden. Diese sind entsprechend der Vertragspartner aufzulisten. Beim zentralsten Vertragspartner handelt es sich um unseren Milchabnehmer, der im direkten Zusammenhang mit meinem Hof steht.
Grundsätzlich nehme ich keine privaten Spenden an.
Weitere Informationen können Sie auf der Seite des Bundestages abrufen. Besuchen Sie auch gerne die Seite Lobbyregister des Deutschen Bundestages.