Kirchen, Vereine und Stiftungen sind aufgerufen, sich für Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramms zu bewerben. Darauf macht der regionale Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) aufmerksam. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII vorgesehen. Ziele der Förderung sind die Substanzerhalt und die Restaurierung bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler. Über die Auswahl entscheiden die Ampel-Fraktionen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsausschuss.

Stegemann ruft heimische Vereine, Stiftungen und Vereine zu Bewerbungen auf

Stegemann verweist darauf, dass bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungen historisch wertvoller Gebäude aus der Region durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm ermöglicht werden konnten. Beispiele dafür sind das Kloster Frenswegen in Nordhorn sowie die Wall-Anlage und das Högerhaus in Meppen, in dem heute die Polizei residiert. Der Bund förderte 2022 zudem die Sanierung der evangelisch-reformierten Kirche in Lingen sowie der Bentheimer Barockkirche mit insgesamt 850.000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie die Antragsformulare. Bis zum 19. April 2024 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei der BKM eingereicht werden. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme.

Berlin. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) ruft investitionswillige kulturelle Einrichtungen, Kulturdenkmäler und Ausstellungen im Emsland und der Grafschaft Bentheim auf, sich für das Förderprogramm „KulturInvest“ des Bundes zu bewerben. Das Förderprogramm hat zum Ziel, investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen von gesellschaftlicher Relevanz zu fördern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bewerbungsfrist für das Förderprogramm endet am 16. Juni 2023.

Zuschüsse für Bildungs- und Vermittlungsprojekte zu Orten der Demokratiegeschichte

„Ich fände es toll, wenn unsere kulturellen Einrichtungen von dieser Fördermöglichkeit profitieren können. Für mich ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir die Kultur in unserer Region stärken und gerade für die jungen Menschen zugänglich machen. Das Förderprogramm bietet eine große Chance für kulturelle Einrichtungen und Organisationen aus unserer Heimat, ihre Projekte und Vorhaben zu realisieren. Deshalb animiere ich zu Bewerbungen aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim!“

Mit den staatlichen Zuschüssen will der Bund seine Verantwortung für die Kulturentwicklung in Deutschland verstärkt wahrnehmen. Förderfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Modernisierungs-, Restaurierungs-, Um- oder Neubaumaßnahmen sowie für Ausstellungen (investive Ausgaben; z. B. grundlegende Erneuerungen und Erweiterungen sowie technische Einbauten). Die geförderten Vorhaben sollten einen Bundesanteil von mindestens 500.000,- Euro bis maximal 20 Mio. Euro haben, wobei mögliche Finanzierungsbeteiligungen des Bundes insgesamt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen können.

Interessierte Einrichtungen und Organisationen können sich auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie per Mail oder postalisch bewerben. Stegemann fordert alle relevanten Akteure auf, diese Chance zu nutzen: „Durch Investitionen in unsere Kultur lässt sich das Demokratiebewusstsein in der Bevölkerung nachhaltig stärken. Wir müssen es schaffen, den Wert und die Bedeutung einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nahbarer für unsere Bürgerinnen und Bürger zu machen“, unterstreicht Stegemann.