Bad Bentheim. Die denkmalgeschützte evangelisch-reformierte Barockkirche in Bad Bentheim, im Süden unterhalb der Burg Bentheim gelegen, weist Schäden im Dach und an der Außenwand auf. Dadurch dringt Regen in das 1696 gebaute Gebäude ein. Im Kirchenraum gibt es zahlreiche schadhafte Stellen, an denen der Putz bereits herabgefallen ist. Bei einer Vor-Ort-Begehung berichtet Pastorin Heike Parschat dem heimischen Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann (CDU) vom sanierungsbedürftigen Zustand des Kirchenhauses. Notwendige Mittel für die Renovierungsarbeiten könnten aus dem Bundesprogramm Denkmalschutz kommen. Stegemann versprach, sich im Deutschen Bundestag für den Förderantrag einzusetzen.
Es sei dringend nötig und geboten, das Dach neu zu decken, um größere Schäden abzuwenden, berichtet Pastorin Heike Parschat. Bei vielen Besucherinnen und Besuchern der Kirche wandere der Blick immer häufiger in Richtung der Schäden an der Decke. Der Dachstuhl sei allerdings noch in einem guten Zustand. Insgesamt benötige es nur wenige Maßnahmen, um große Wirkung zu erzielen. Für die Dachdeckarbeiten sei ein Gerüst nötig. Dieses solle dann auch genutzt werden, um die Außenwand zu sanieren, damit es auch dort nicht zu weiteren feuchten Stellen kommt, so Parschat.
Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bentheim hatte bereits in den vergangenen beiden Jahren erfolgslos Förderanträge für die Sanierung des Gebäudes gestellt. Die benötigten Unterlagen müssen dementsprechend nur aktualisiert werden. Der CDU-Ortsvorsitzende Herrmann Poorthuis meint: „Es wäre für die Grafschaft Bentheim, für die Stadt Bad Bentheim, für alle, die hier leben oder als Touristen sowie als Kurgäste unsere Stadt besuchen, äußerst wichtig, dass die Kirche als prägendes Denkmal und Ort der Begegnung weiterhin besucht werden kann.“ Der CDU-Ortsverband Bentheim und einige Mitglieder der CDU-Stadtratsfraktion waren beide vielköpfig vertreten und stehen ebenfalls klar hinter dem Förderantrag.
Albert Stegemann ergänzt: „Die schadhaften Stellen müssen repariert werden, daran führt kein Weg vorbei. Aktuell haben wir noch die Chance, die Kosten vergleichsweise in Grenzen zu halten. Die Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm wäre daher die einzig richtige Lösung.“ Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind.
Förderanträge können noch bis zum 09. September 2022 beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Förderfähig sind Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung. Der heimische Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann verweist darauf, dass bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungen historisch wertvoller Gebäude im Emsland und in der Grafschaft Bentheim durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm ermöglicht werden konnten.