Berlin. Ob die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren oder der Austausch weißer Ware in Schul-, Lehrküchen und Kitas: Bis zum 30. September 2017 können Kommunen im Rahmen der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) eine Förderung für Klimaschutzprojekte beantragen, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hin. Einzureichen sind die Anträge auf eine Zuwendung beim Projektträger Jülich (PtJ).
Mit der Ausweitung der Kommunalrichtlinie im vergangenen Jahr hat das Bundesumweltministerium (BMUB) den kommunalen Klimaschutz weiter gestärkt: Seitdem sind beispielsweise auch Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung für investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
Das BMUB fördert mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits seit 2008 Projekte von Kommunen, Sportvereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus, kommunalen Unternehmen, Hochschulen und weiteren Akteuren im Klimaschutz. Insgesamt konnten über die Kommunalrichtlinie bereits über 10.000 Projekte in mehr als 3.500 Kommunen gefördert werden. „Die starke Nachfrage zeigt, dass das Bundesprogramm sehr gut angenommen wird“, freut sich Stegemann.
Auskunft und Beratung erhalten interessierte Kommunen bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001 170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de