Rechtssicherheit für emissionsarme Biogasanlagen

Wahlkreis - 30. November 2018

Berlin/Emsland. 30. November 2018. Heute hat der Deutsche Bundestag die Regelungen für Erneuerbare Energien angepasst. Dies ist in regelmäßigen Abständen notwendig. Denn die Marktbedingungen ändern sich stetig. Dazu hatte die Bundesregierung den Entwurf für ein sog. Energiesammelgesetz vorgelegt. CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion hatten dazu Änderungen eingebracht.

„Unter anderem schaffen wir Rechtssicherheit für besonders emissionsarme Biogasanlagen.“, betonen die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Albert Stegemann. Die Betreiber dieser Anlagen auch im Emsland sind seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart in großer Sorge. Das Gericht hatte die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt. Damit könnten Anlagenbetreiber den Anspruch auf einen sog. Formaldehybonus verlieren – rückwirkend. Die EWE Netz GmbH hat bereits entsprechende Rückforderungsschreiben an die betroffenen Betreiber übersandt. Sofern die OLG-Entscheidung rechtskräftig werden sollte, drohen bundesweit allen betroffenen Anlagenbetreibern auch im Emsland entsprechende Rückforderungen von bis zu mehr als 100.000 Euro. Für diese Anlagenbetreiber wird jetzt eine Lösung geschaffen. Kleinere, umweltfreundliche Biogasanlagen, die zwischen 2009 und 2011 in Betrieb genommen wurden, sollen auch künftig den Bonus erhalten. So bleiben Investitionen in anspruchsvollere Technik möglich. Diese rechtliche Klarstellung steht allerdings unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die Europäische Kommission.

Connemann und Stegemann begrüßen Einigung im Energiesammelgesetz

„Seit Mai ist die Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern groß. Denn die Rückforderungen sind hoch. Sie gehen an die Existenz von Familienbetrieben. Diese haben nichts falsch gemacht. Sie haben sich auf frühere Aussagen verlassen. Ihr Vertrauen wird nun geschützt.“, so die beiden Christdemokraten. Gerade kleinere Anlagen, die umgebaut worden waren, um flexibel und bedarfsgerecht Strom zu liefern, wären betroffen. Insgesamt geht es um mehrere hundert Anlagen. „Als Union stehen wir zum Investitionsschutz bei den Erneuerbaren Energien. Nun muss die Regelung schnellstmöglich in Brüssel notifiziert wird“, erklären die beiden emsländischen Abgeordneten.

Auf Grund der weiteren Kostensenkungen bei Strom aus Photovoltaik werden die Fördersätze für Anlagen von 40 bis 750 Kilowatt (kWp) bis zum 1. April 2019 <x-apple-data-detectors://4> in drei Schritten um rund 20 Prozent auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Ursprünglich war eine Absenkung zum Jahreswechsel geplant. „Eine so kurzfristige Kürzung hätte die Wirtschaftlichkeit vieler aktueller Projekte deutlich verschlechtert.“, so Connemann und Stegemann. Von der Einigung profitieren sowohl Verbraucher als auch Stromerzeuger.

Mit dem Gesetz wird auch das Ende der Dauerbeleuchtung in Windparks eingeläutet. Bislang müssen Windanlagen wegen Luftsicherheit gekennzeichnet werden. Tagsüber genügt eine farbliche Markierung oder ein weiß blinkendes Tagesfeuer, nachts müssen rote Blinklichter und ab 150 Metern Höhe eine dauerhaft rote Turmbeleuchtung her. Gerade diese Disko-Beleuchtung stört viele. Ab 2020 sollen diese nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Dadurch kann ein Windpark im Schnitt 90 Prozent seiner Betriebszeit unbeleuchtet bleiben. Connemann und Stegemann sind erleichtert. „Damit gehören blinkende Windräder und leuchtende Riesen in der Nacht bald der Vergangenheit an.“