Am 14. Oktober beraten die Fischereiminister der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel über die künftigen Fangmöglichkeiten in der Ostsee.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann: „Die Empfehlungen der Europäischen Kommission zu den künftigen Fischereimöglichkeiten in der Ostsee betrachten wir mit Sorge. Sie sehen nämlich drastische Kürzungen der Fangmengen bei den wichtigsten Beständen vor – bei westlichem Dorsch um 68 Prozent und bei westlichem Hering um 71 Prozent. In der östlichen Ostsee darf Dorsch überhaupt nicht mehr gezielt befischt werden. Auch in Zukunft werden die Fangmöglichkeiten – selbst nach einer Erholung der Bestände – voraussichtlich als Folge des Klimawandels unterhalb des bisherigen Niveaus bleiben. Unter diesen Bedingungen kann die organisierte Fischerei in der Ostsee nicht überleben. Die Küstenfischerei ist aber sowohl wirtschaftlich als auch kulturell unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Ostseeküste. Für die notwendigen Strukturanpassungen wollen wir den Betrieben daher die erforderliche politische Rückendeckung geben. Dafür brauchen wir aber die richtigen Signale aus Brüssel.“
Der zuständige Berichterstatter Michael von Abercron ergänzt: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einsetzt, dass die erforderlichen EU-rechtlichen Voraussetzungen für unvermeidliche Strukturanpassungshilfen geschaffen werden. Um zu überleben, ist eine Verringerung der Flottenkapazität unausweichlich. Diese gilt es politisch zu begleiten und mit einem Abwrackprogramm sozialverträglich zu flankieren. Dazu bedarf es kurzfristig der Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene. Darüber hinaus brauchen wir Änderungen des nationalen Regelwerks, um die Flexibilisierung der Kapazitäts- und Quotenübertragung zu ermöglichen. Dramatische Auswirkungen auf die deutsche Ostseeküste drohen zusätzlich durch die Empfehlungen der EU-Kommission in Bezug auf die Freizeitfischerei: Künftig soll das Angeln von westlichen Dorschen auf zwei Exemplare pro Tag begrenzt werden (Baglimit). Damit würde den touristischen Angelbetrieben an der deutschen Ostseeküste die Existenzgrundlage entzogen. Der regionalen Wirtschaft auch in strukturschwachen Gebieten würde dadurch erheblich geschadet. Diese Empfehlungen der EU-Kommission entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage, denn selbst nach Prognose des Thünen-Instituts wird diese Maßnahme nicht zur Erholung des Bestandes beitragen. Eine Absenkung des Tagesfanglimits gilt es daher unter allen Umständen zu verhindern.“
Hintergrund: Am 14. Oktober 2019 soll im EU-Ministerrat für Landwirtschaft und Fischerei eine Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten für die zehn wichtigsten kommerziell befischten Bestände in diesem Meeresbecken erzielt werden. Das Thünen-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei mit Sitz in Braunschweig.