Stegemann: 150 Millionen Euro für Investitionen in Sportstätten

Wahlkreis - 03. August 2020

Berlin. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können bis zum 11. September 2020 einen Antrag auf Förderung von Investitionen in Sportstätten stellen. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann heute in einer Pressemitteilung mit. Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Nebeneinrichtungen (z.B. Umkleide- und Sanitärräume). Weitere Fördervoraussetzung ist u. a., dass die Sportstätte grundsätzlich in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen muss. Gefördert werden können die bauliche Sanierung und der Ausbau, in Ausnahmefällen auch der Neubau. Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung ist eine Förderung zu einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Kommunen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland ruft er auf, sich um Investitionen zu bewerben.

„Sport schafft nicht nur Ausgleich für Körper und Seele, sondern stärkt auch das Immunsystem“, ist Stegemann sich sicher und hofft, dass mit der zusätzlichen Förderung Anreize für Investitionen geschaffen werden. Die Entlastung der Kommunen durch die Förderung sieht Stegemann „als wichtiges Zeichen in Zeiten besonders angespannter Haushalte.“

Der Bund hat den Ländern vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 kurzfristig 150 Mio. Euro für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung gestellt, von denen rund 14 Mio. Euro auf Niedersachsen entfallen. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Mio. Euro an Landesfinanzhilfen. Albert Stegemann dankt hierbei auch seinen Kollegen im Landtag Christian Fühner, Bernd-Carsten Hiebing und Reinhold Hilbers, die sich ebenfalls für das Programm eingesetzt haben.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/sportstaettenfoerderung/investitionspakt-zur-forderung-von-sportstatten-191263.html