Mittelbereitstellung in Land- und Forstwirtschaft soll unbürokratischer werden

Heimische Wirtschaft, Landwirtschaft - 17. Januar 2022

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation für staatliche Mittelbereitstellungen im Agrar- und Forstsektor gestartet. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kann jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger zu diesem Thema Stellung nehmen. So soll sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor unbürokratisch den Wandel zur nachhaltigeren Wirtschaft voranbringen, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission. Der regionale Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt das Vorgehen.

Mit einer gezielten Überarbeitung sollen derzeitige Vorschriften an strategische Prioritäten der EU angepasst werden. Dabei geht es insbesondere um Anpassungen an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den europäischen grünen Deal. Die Konsultation beinhaltet Fragen zum Beihilferecht, das im Agrar-, Forst- und Fischereisektor gilt. Eine Evaluierung der für die Land- und Forstwirtschaft geltenden Vorschriften wurde bereits vorgenommen, eine entsprechende Evaluierung für den Fischereisektor ist derzeit in Arbeit.

Die Kommission schlägt vor, erforderliche Genehmigungsverfahren für staatliche Beihilfen im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik zu entschlacken. Mit dem Vorschlag werden außerdem neue Beihilfekategorien eingeführt. Darunter fallen Beihilfen zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung des Befalls durch invasive gebietsfremde Arten und neu auftretende Krankheiten, um so die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen zu schützen.

Darüber hinaus bietet die vorgeschlagene überarbeitete Rahmenregelung mehr Anreize für umwelt- und klimafreundliche Waldbewirtschaftungsmaßnahmen. Auch geht es um eine Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft.

Insgesamt ist das Ziel der Kommission, sicherzustellen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu den Entwürfen der Kommissionsvorschläge Stellung zu nehmen. Die Bürger aller Mitgliedstaaten können bis zum 13. März 2022 an der Konsultation teilnehmen. Die Annahme der überarbeiteten Vorschriften ist für Ende 2022 geplant.