Albert Stegemann: „Vereine wissen selbst, welche Art von Versammlung für sie passt“

Wahlkreis - 09. Februar 2023

Berlin. Am Donnerstag, den 09. Februar 2023, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es Vereinen ermöglicht, Mitgliederversammlungen künftig auch ohne aufwendige Satzungsänderung digital oder hybrid durchzuführen. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht explizit hergab. „Die Gesetzesänderung kommt vielen Vereinen im Emsland und der Grafschaft Bentheim entgegen“, berichtet der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU).

„Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Ablauf der Covid-Gesetzgebung im letzten Jahr durften Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr abhalten, es sei denn, ihre Satzung gestattete es. Wir als Union haben dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel-Koalition endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat“, so Stegemann.

„Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Egal, ob Sport-, Schützen-  oder Kulturvereine – die Menschen, die sich im Emsland und in der Grafschaft ehrenamtlich engagieren, sollten auch ohne Satzungsänderung die freie Wahl haben, in welcher Form Versammlungen stattfinden“, schließt der örtliche CDU-Abgeordnete ab.

Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist mit dem neuen Gesetzesentwurf, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.