Vorgaben zur landwirtschaftlichen Düngung weiterentwickeln

Wahlkreis - 16. Februar 2017

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Düngegesetz beschlossen. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann steht dabei der Einklang aus Gewässerschutz und bedarfsgerechter Pflanzenversorgung im Mittelpunkt. „Wo Grundwasser belastet ist, besteht Handlungsbedarf. Das ist völlig unbestritten. Landwirte müssen aber auch in Zukunft bedarfsgerecht düngen können“, betont Stegemann.

Die verschärften Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung sollen dazu beitragen, mögliche Einträge aus der Landwirtschaft und damit verbundene negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. So werden etwa die Sperrzeiten verlängert, Vorgaben für die Lagerung verschärft und die maximalen Bußgelder erhöht. Um Antworten auf die offenen Fragen beim Nährstoffmanagement zu finden, hatte Stegemann bereits 2015 gemeinsam mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim einen Runden Tisch zum Thema ins Leben gerufen.

Stegemann: Gewässerschutz und Pflanzenversorgung besser in Einklang bringen

Zugleich soll die ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen möglich bleiben. Stegemann stellt sich daher gegen eine Generalkritik an den Landwirten. „Wo Probleme bestehen, müssen wir diese deutlich ansprechen und lösen. Eine pauschale Verurteilung oder Bloßstellung der Landwirte, wie wir es leider immer häufiger erleben, ist aber völlig inakzeptabel und Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Stegemann.

Klar sei aber auch, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit den neuen Regelungen zum Teil vor großen Herausforderungen stehen. „Negative Auswirkungen und einen beschleunigten Strukturwandel können wir nicht ausschließen. Insbesondere die sogenannte Stoffstrombilanz bleibt noch eine Wundertüte“, so der Abgeordnete mit Blick auf den Zielkonflikt zwischen Wasserschutz und Lebensmittelproduktion. Eine andere Lösung sei aber nicht mehrheitsfähig gewesen. Die neue Bilanzierungsform kommt ab 2018 für größere Betriebe. Damit sich die Nährstoffberater und Landwirte darauf einstellen können, fordert Stegemann angemessene Umsetzungsfristen.

Neben dem Düngegesetz wurde bereits am Mittwoch die Düngeverordnung von der Bundesregierung beschlossen. In den kommenden Wochen soll dann die Stoffstrombilanz in Abstimmung mit den Ländern auf den Weg gebracht werden. Ziel des Düngepakets ist es, die Nährstoffverluste an die Umwelt, insbesondere ins Grundwasser, weiter zu reduzieren.