Albert Stegemann: Das Gesetz ist ein großer Gewinn für ausländische Beschäftigte
„Die Fleischbranche ist in der Vergangenheit immer wieder durch Skandale aufgefallen: vor allem im Umgang mit den ausländischen Mitarbeitern.“ Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann war es daher klar, dass der Gesetzgeber aktiv werden musste. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 8. Mai 2014, mit breiter Mehrheit beschlossen, dass der tariflich vereinbarte Mindestlohn der Fleischbranche auch für ausländische Beschäftigte gilt. „Für die Beschäftigten ist das Gesetz ein großer Gewinn.“ Bei den in der Region und in Niedersachsen betroffenen Betrieben schaffe die Regelung Klarheit.
Laut Stegemann, der als Mitglied des zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales hierzu im Plenum sprach, hatten einzelne Unternehmen in der Vergangenheit die rechtlichen Möglichkeiten bis an die Grenze des Vertretbaren und auch darüber hinaus ausgereizt. Dies sei seitens der Politik nicht hinnehmbar gewesen. „Daher hat die Regierung nun gehandelt“, so der Politiker. Durch die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz gelten für Beschäftigte, die über ein ausländisches Unternehmen in der Bundesrepublik arbeiten, die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen wie für deutsche Beschäftigte.
Im Rahmen von Prüfungsfahrten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück hatte sich Stegemann im Vorfeld ein persönliches Bild über die Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft gemacht.
Rede zur 33. Sitzung vom 08.05.2014: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Schlagwörter: Arbeit und Soziales, Ausschussarbeit, Rede