Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion trifft sich regelmäßig in den Sitzungswochen, um sich mit Experten über aktuelle Themen der Kommunalpolitik auszutauschen. Am heutigen Mittwoch war der Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmeier zu Gast bei den Kommunalpolitikern.
Viele Fragen hatten die Abgeordneten dabei auf dem Herzen. Wie können die Kommunen in die geplante Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach 2019 einbezogen werden? Werden die Kommunen künftig stärker in die Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen? Wie soll es besser gelingen, die Kommunen ihren Aufgaben entsprechend mit finanziellen Mitteln auszustatten? Wie kann also eine Stärkung des Konnexitätsprinzips erreicht werden. All dies treibt nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die Kommunen vor Ort um. Und Altmeier hatte ein offenes Ohr für die Fragen der Abgeordneten. Ausführlich ging er auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten ein. „Das Aussagen des Bundesministers machen Mut. Die Bundesregierung ist sich der herausragenden Bedeutung der Kommunen bewusst“, so Stegemann im Anschluss an das Gespräch. Bei den anstehenden Aufgaben werde man die Kommunen nicht aus den Augen verlieren.
Zufrieden zeigte man sich auch über die vor kurzem erzielte Einigung, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung von Ländern und Kommunen in Höhe von sechs Milliarden Euro sowie die ab 2015 vorgesehene kommunale Vorab-Entlastung von einer Milliarde Euro umgesetzt wird. So werden die Kommunen vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes ab dem 01.01.2015 mit einer Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Da der Bund die Finanzierung des BAföG ab 2015 vollständig übernimmt, werden die Länder jährlich um 1,17 Milliarden Euro entlastet. Die Abgeordneten erwarten, dass die Länder den für die Schulen vorgesehenen Anteil so einsetzen, dass auch hier die Kommunen angemessen partizipieren können.