Berlin. In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) auf den Weg gebracht. „Wir schaffen damit die Basis zur Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben und zur Schaffung kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen in ländlichen Räumen“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann diesen wichtigen Schritt.
In der aktuellen Marktkrise für die Landwirte sei die heutige Entscheidung zur Modernisierung der Fördermaßnahmen ein wichtiges Signal für die ländlichen Räume. Ohne wirtschaftlich gesunde Landwirte fehle eine unverzichtbare Säule der Wirtschafts- und Kaufkraft vor Ort. Mit den GAK-Mitteln unterstützen wir daher die ländlichen Räume in schwierigen Zeiten. Von 2015 auf 2016 wurden die GAK-Mittel um 60 Millionen Euro auf 650 Millionen Euro deutlich angehoben werden. Für die Jahre 2017 bis 2019 sind weitere 30 Millionen Euro eingeplant.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt sich zufrieden mit der Einigung. Die GAK werde zu einem starken Steuerungsinstrument ausgebaut, das Perspektiven für Landwirte und für die Menschen in ländlichen Räumen schaffe, so der Minister.
Lebendige ländliche Räume sind auf eine gute Infrastruktur und ein vitales Umfeld angewiesen. Hierbei leiste die Gemeinschaftsaufgabe einen wichtigen Beitrag. So werden über die GAK Vorhaben der Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau in ländlichen Regionen gefördert.
Mit dem nun vorgelegten Änderungsentwurf des GAK-Gesetzes, können künftig vor allem Infrastrukturmaßnahmen in denjenigen ländlichen Gebieten gefördert werden, die stark vom demografischen Wandel betroffen sind oder die durch ihre geografische Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Grundversorgung benötigen.
Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen beispielsweise:
In den letzten beiden Jahren wurde um die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz gerungen. Nach dem Kabinettsbeschluss befindet sich der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes nun in der parlamentarischen Abstimmung. Im Anschluss erfolgt die Konkretisierung der Fördermaßnahmen mit den Ländern im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe und wird vom Planungsausschuss beschlossen. Dort wird der Bund seine starke Stellung nutzen, um politische Akzenten bei der Fortentwicklung der ländlichen Räume zu setzen.