Berlin. Der Bundestag hat in dieser Woche über den Haushalt für 2019 sowie den Finanzplan bis 2022 beraten. Mit den noch verfügbaren Mitteln im 356,8 Milliarden Euro großen Bundeshaushalt sollen die prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Zu diesen zählen der weitere Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie die soziale Absicherung. „Vor der Wahl angekündigte Maßnahmen zur Unterstützung von Familien werden umgesetzt. Dazu gehören ein höheres Kindergeld und die Einführung des Baukindergeldes“, so Stegemann.
So wird das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht, das sind 120 Euro mehr im Jahr. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro pro Kind angehoben. Durch das Baukindergeld sollen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen beim ersten Bau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung unterstützt werden. Gefördert wird mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren. Anträge können ab dem 18. September 2018 online bei der KfW eingereicht werden. Eine Förderung ist rückwirkend ab Anfang dieses Jahres möglich. Entscheidend hierbei ist das Datum der Baugenehmigung beziehungsweise das Datum des Kaufvertrags.
Eine zeitliche Unterstützung dürfen Eltern durch den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung sowohl in Kitas als auch in Schulen erwarten. So sind für den Ausbau des gebührenfreien Betreuungsangebotes in Kitas zwischen 2019 und 2022 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Betreuung in Ganztagsschulen will der Bund bis 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro fördern. Die Bildungspolitik selbst liegt in den Händen der Bundesländer.
Einen weiteren großen Investitionspunkt im aktuellen Haushalt bilden Maßnahmen zur Digitalisierung. „Im Ausbau der digitalen Infrastruktur haben wir in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Es liegt aber noch viel Arbeit vor uns“, so Stegemann. „Mit den jetzigen Maßnahmen befinden wir uns aber auf einem guten Weg.“ Für die weitere Förderung des Breitbandausbaus sind für 2019 zusätzliche 2,4 Milliarden Euro eingeplant. Für die nächsten Jahre wird mit weiteren zehn bis zwölf Milliarden Euro aus den anstehenden Mobilfunk-Lizenzvergaben gerechnet. Damit soll die flächendeckende Mobilfunkversorgung weiter vorangetrieben werden. „Das sind zwingend notwendige Investitionen, um ländliche Räume wettbewerbsfähig und attraktiv zu gestalten“, betont Stegemann.
Die Rentnerinnen und Rentner dürfen sich ebenfalls über vereinbarte Leistungsverbesserungen freuen. Hierzu gehört die weitere Aufwertung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder, wie auch eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent. Damit das Rentensystem auch den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist und um für die demografischen Entwicklungen unserer Gesellschaft Sorge zu tragen, ist ein Anstieg des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung beschlossen worden. Zusätzlich ist ab dem Jahr 2021 eine Zuführung von zwei Milliarden Euro in die Rücklage „Demographievorsorge Rente“ eingeplant, mit der die Renten auch in Zukunft abgesichert sein sollen. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits heute knapp ein Drittel der Steuereinnahmen in Rentenleistungen fließen. Wir müssen daher jede Rentendiskussion mit Augenmaß führen“, betont Stegemann.