Bundestag berät über Organspende und mögliche Widerspruchslösung

Soziale und ökologische Verantwortung, Wahlkreis - 27. Juli 2019

Berlin. Der Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung über verschiedene Gesetzentwürfe zum Thema Organspende beraten. „Unser Ziel ist es, den Menschen zu helfen, die dringend ein neues Organ benötigen“, teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Stegemann für das Emsland und die Grafschaft mit.

Gesundheitsminister Jens Spahn warb in der Debatte für die doppelte Widerspruchslösung. Diesem Vorschlag zufolge soll jeder der hirntot ist zum potenziellen Organspender werden, wenn er sich nicht aktiv zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Vor der tatsächlichen Organentnahme können Angehörige widersprechen. Damit hätten sowohl der Betroffene selbst wie auch seine Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Stegemann: „Selbstbestimmungsrecht darf nicht auf Kosten Dritter gehen“

Weitere Abgeordnete schlagen eine erweiterte Entscheidungslösung vor. Sie beinhaltet wiederkehrende Anstöße zur Beschäftigung mit dem Thema Organspenden. Dazu solle ein neues bundesweites Online-Register gehören, in dem man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende eintragen und ändern könne. Außerdem sollen Hausärzte und Krankenkassen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

Laut Umfragen liege die Spendenbereitschaft bei circa 85 Prozent. Faktisch gibt es jedoch zu wenige Organspenden und so stirbt in Deutschland alle acht Stunden ein Mensch, weil kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Im Jahr 2018 standen 10.000 Menschen auf der Warteliste, doch es gab nur 955 Spender.

„Wir müssen die Not dieser Menschen mit den Sorgen der potenziellen Organspender abwägen“, so Stegemann „Jeder hat dabei eine ethische und moralische Verantwortung seinen Mitmenschen gegenüber.“

Albert Stegemann beschäftigt sich seit langem mit dem Thema. Bereits 2017 hat er sich mit Ärzten, Betroffenen und Angehörigen in Nordhorn ausgetauscht und beraten wie eine bessere Lösung aussehen kann. Albert Stegemann unterstützt Jens Spahn mit seinem Gesetzentwurf, denn „die Widerspruchslösung stärkt die aktive Entscheidung. Sie ist aber kein muss und schränkt zugleich das Selbstbestimmungsrecht nicht unverhältnismäßig ein. Ziel ist es, dass sich jeder aktive entscheidet.“, unterstreicht er.

Die Abgeordneten haben trotz verschiedener Lösungsansätze das gleiche Ziel vor Augen: Sie wollen mehr Menschen zur Organspende bewegen, um vielen Menschen das Leben zu retten. Im Herbst kommt es zur zweiten und dritten Beratung bei der dann über die Gesetzesentwürfe abgestimmt werden soll.