Berlin. Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International im Umgang mit Opfern religiöser Verfolgung gewonnen. In einem gemeinsamen Pressegespräch mit Albert Stegemann als Vertreter des Stephanuskreises stellte sich die Organisation erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fallbeispiele.
Albert Stegemann betonte in seinem Vortrag die Bedeutung der Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht: “Niemand sollte in der Angst leben müssen wegen seiner Glaubensüberzeugungen unterdrückt, inhaftiert oder gar getötet zu werden“, so der Bundestagsabgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim. „Das Engagement für Opfer religiöser Verfolgung wird immer wichtiger, da die Anzahl an religiös verfolgten Menschen tatsächlich steigt. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht.“
Die Menschenrechtsorganisation ADF berichtete von Menschen in Südasien, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und inhaftiert werden. Im Mittelpunkt standen die Blasphemie-Gesetze des pakistanischen Strafgesetzbuchs, die Paragraphen 295-A, B und C. So sei der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod zu bestrafen.
Zwar sei bislang noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet worden, doch Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten seinen bereits zum Tode verurteilt worden und verbringen Jahre in Todeszellen. Laut ADF meldete Pakistan 2020 zweihundert Blasphemie-Fälle <https://www.ucanews.com/news/pakistan-reports-spike-in-blasphemy-cases-in-2020/94083> , die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.
Als Repräsentant des Stephanuskreises forderte Albert Stegemann einen stärkeren Einsatz für Glaubensfreiheit. Zugleich sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus. Der Stephanuskreis ist ein überkonfessionelles Gesprächsforum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das seit über zehn Jahren für Toleranz und Religionsfreiheit eintritt und sich um die Situation verfolgter Christen in aller Welt kümmert.
„Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, betonte auch Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung für ADF International in Asien: „Doch obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“
Albert Stegemann bereitet in einem ähnlichen Zusammenhang der zunehmende Antisemitismus in Deutschland große Sorgen: “Deutschland hat eine historische Verantwortung für den Einsatz von religiös Verfolgten und den Schutz von Minderheiten. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens erleben auch bei uns auf der Straße Hass und Hetze. Ich finde das unerträglich. Klar ist: Wer Jüdinnen und Juden in Deutschland angreift, der greift unsere gesamte Gesellschaft an“, betont Stegemann. „Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine Straftat, die aufs Schärfste zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen ist. So etwas hat keinen Platz in unserem Land”, appelliert Stegemann an die deutsche Zivilgesellschaft.