Konzentration der Insolvenzgerichte vom Tisch – Christdemokraten kämpfen erfolgreich für den Erhalt der Standorte auch in der Region

Heimische Wirtschaft, Soziale und ökologische Verantwortung, Wahlkreis - 14. Dezember 2020

Berlin. Die Große Koalition hat sich jetzt mit dem Koalitionspartner auf die Reform der Insolvenzordnung geeinigt. Das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wollte in diesem Rahmen unter anderem eine verpflichtende Konzentration der Insolvenzgerichte einführen. Die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Albert Stegemann hatten sich nach Bekanntwerden gegen diesen Plan des BMJV stark gemacht und eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs gefordert. Mit Erfolg. Die Regelung zur Gerichtskonzentration bei den Insolvenzgerichten wird auf Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestrichen.

Gitta Connemann: „Zusammenhalt macht stark. Unser gemeinsamer Einsatz aus der Region heraus hat sich gelohnt. Wir haben Seite an Seite mit den Amtsgerichten, Wirtschafts- und Sozialverbänden gegen die Konzentration der Insolvenzgerichte gekämpft. Denn diese hätte gravierende Nachteile gehabt. In einer Insolvenz sollte die Sanierung immer vor der Abwicklung stehen. Denn damit stehen die Chancen höher, dass ein Betrieb bleibt – und damit auch die Arbeits- und Ausbildungsplätze. Nähe und Reaktionsgeschwindigkeit sind in einer Sanierung entscheidende Faktoren. Je näher der Insolvenzverwalter auch räumlich dran ist, desto eher wird dieser ein Interesse an der Sanierung haben und für den Erhalt handeln. Deshalb bin ich froh, dass wir die Bundesjustizministerin und die SPD zum Umdenken bringen konnten. Gerade angesichts der Zunahme an Insolvenzen wäre die Konzentration jetzt ein Fehler.“

Albert Stegemann: „Im Emsland und der Grafschaft Bentheim bleiben die verlässlichen und kurzen Wege erhalten. Insolvenzfälle werden auch künftig an den Amtsgerichten in Lingen, Nordhorn, Meppen und Papenburg beraten und nicht zentral in Osnabrück. Als CDU und CSU stehen wir zur bürgernahen Verwaltung. Gemeinsam mit unseren Fachpolitikern ziehen wir an einem Strang und konnten so den Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium abwehren. Die Entscheidung ist ein klares Bekenntnis zu den dezentralen Strukturen im ländlichen Raum und kurz vor Weihnachten ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Amtsgerichten.“

Hintergrund:

Die Reform der Insolvenzordnung wurde mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) eingeläutet. Dieser Gesetzentwurf wird mit entsprechenden Änderungsanträgen voraussichtlich am Donnerstag geändert vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Abschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des BMJV sah vor, dass Unternehmensinsolvenzen verpflichtend nur an maximal einem Amtsgericht in einem Landgerichtsbezirk angesiedelt werden dürfen.

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